Polen

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2002 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(98) 701 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(99) 509 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000) 709 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1752 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1408 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1207 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 betonte die Europäische Kommission, die polnische Industrie sei dadurch gekennzeichnet, dass es sowohl einen dynamischen und expandierenden neuen Privatsektor gebe, der sich auf dem Binnenmarkt behaupten dürfte, als auch große Teilbereiche, zumeist staatseigene Unternehmen, die unbedingt umstrukturiert werden müssten, um wettbewerbsfähig zu werden.

Im Bericht vom November 1998 wurde darauf hingewiesen, dass Polen bei der Erreichung der kurzfristigen prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft, vor allem hinsichtlich der Umstrukturierung der Industrie, Fortschritte gemacht hat. Es wurde jedoch auch unterstrichen, dass noch weitere Anstrengungen erforderlich sind, um das Umstrukturierungsprogramm für die Stahlindustrie erfolgreich durchzuführen.

Der Bericht vom Oktober 1999 wies darauf hin, dass für den Zeitraum 1999-2002 eine Industriepolitik entwickelt worden war, die auf dem gleichen Gesamtkonzept beruhte wie die der EU. Doch wurde diese Politik nicht immer auch tatsächlich verwirklicht. Bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften über technische Normen, Produktsicherheit und Wettbewerb war es zu Verzögerungen gekommen. Obwohl Polen seine Privatisierung in der Industrie weiter vorangetrieben hatte, wäre in manchen Wirtschaftszweigen, darunter in der Stahlindustrie, auch weiterhin mit zahlreichen Schwierigkeiten zu rechnen. Was die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) anbelangte, waren jedoch zufriedenstellende Ergebnisse erzielt worden. Hier hatte Polen ein ansehnliches Maß an Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft erreicht.

Im Bericht vom November 2000 hieß es, dass Polen bei der Schaffung eines für die Unternehmen günstigen rechtlichen Umfelds große Fortschritte erzielt habe. Dies zeigte sich im Volumen der ausländischen Direktinvestitionen ebenso wie in der Entwicklung des privaten Sektors. Das politische Instrumentarium war in der Regel klar definiert, wurde aber in manchen Fällen nur unzureichend angewandt. Die Wettbewerbsfähigkeit der polnischen Industrie war noch schwach entwickelt, so dass weitere Anstrengungen insbesondere in den Bereichen Innovation und Privatisierung wie auch im Hinblick auf die Annäherung der polnischen Rechtsvorschriften an die der Gemeinschaft erforderlich schienen. Die Privatisierung ehemaliger Staatsbetriebe war durch ihre Katalysatorwirkung auf den Reformprozess von besonderer Bedeutung für die polnische Wirtschaft.

Im Bericht vom November 2001 wurde darauf hingewiesen, dass Polen auf dem Gebiet der Industriepolitik nur geringe Fortschritte erzielt hatte. Im Vordergrund hatte die Investitionsförderung gestanden. Privatisierung und Umstrukturierung waren vorangekommen. Demgegenüber waren erhebliche Mittel für die Umsetzung einer globalen KMU-Förderpolitik genehmigt worden. Neben der Erhöhung der Haushaltsmittel waren Fortschritte beim Zugang zu Finanzmitteln und der Verbesserung des Umfelds für Unternehmen zu verzeichnen.

Im Bericht vom Oktober 2002 wird festgestellt, dass Polen sowohl im Bereich der Industriepolitik als auch auf dem Gebiet der Politik zur Förderung der KMU weitere Fortschritte erzielt hat.

In dem Bericht vom November 2003 wird die Ansicht vertreten, dass Polen in der Lage ist, den Besitzstand auf dem Gebiet der Industriepoltik umzusetzen. Bei Umstrukturierung und Privatisierung sind weitere Anstrengungen erforderlich.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Ziel der Industriepolitik der EU ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, um den Lebensstandard anzuheben und ein hohes Beschäftigungsniveau sicherzustellen. Zu diesem Zweck ist sie ausgerichtet auf die Förderung eines günstigen Umfelds für die Initiative und die Weiterentwicklung der Unternehmen in der gesamten Gemeinschaft sowie für die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen und die Förderung einer besseren Nutzung des industriellen Potentials der Politik in den Bereichen Innovation, Forschung und technologische Entwicklung. Zur Umsetzung der Industriepolitik werden Instrumente aus mehreren Politikbereichen der Gemeinschaft eingesetzt. Dazu gehören sowohl Instrumente der Marktsteuerung (Produktspezifikation und Marktzugang, Handelspolitik, staatliche Beihilfen und Wettbewerbspolitik) als auch Maßnahmen zur Förderung der Strukturanpassung der Industrie (stabiles gesamtwirtschaftliches Umfeld, Technologie, Ausbildung usw.).

Damit die Beitrittsländer in der Lage sind, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, müssen sie zum Zeitpunkt des Beitritts über eine hinreichend wettbewerbsfähige Industrie verfügen. Dabei muss erkennbar sein, dass sie im Einklang mit Artikel 157 (Ex-Artikel 130) EG-Vertrag eine Politik der offenen und wettbewerbsfähigen Märkte verfolgen. Die in den Europa-Abkommen vorgesehene gute Zusammenarbeit zwischen der EU und den Beitrittsländern in den Bereichen Industrie, Investitionen, Normung und Bewertung der Konformität mit den Gemeinschaftsvorschriften ist ebenfalls ein guter Gradmesser dafür, ob die Entwicklung der Beitrittsländer in die richtige Richtung geht.

BEWERTUNG DER LAGE

Die Entwicklung der Industriepolitik hat 2002 vergleichsweise große Fortschritte gemacht.

Im Rahmen der Industriestrategie hat die Regierung eine mittelfristige Strategie für die Jahre 2002 - 2005 verabschiedet. Darüber hinaus möchte sie das Umfeld für Unternehmen verbessern und Investitionen fördern. Im Juli 2002 wurde außerdem ein Anti-Krisen-Programm angenommen, das die Arbeitslosigkeit verringern und das Wirtschaftswachstum anregen soll.

Bei der Umstrukturierung und der Privatisierung sind Fortschritte zu verzeichnen, doch kommen beide nur langsam voran. Polen muss vor allem dafür sorgen, dass die Umsetzung seiner Umstrukturierungspolitik in Bezug auf Wettbewerb und staatliche Beihilfen dem Besitzstand entspricht. Polen wird darüber hinaus aufgefordert, die Privatisierung der noch nicht privatisierten Wirtschaftszweige und Unternehmen voranzutreiben. Die hierfür erforderlichen Verwaltungsstrukturen sollten verstärkt werden.

Seit der Stellungnahme der Kommission von 1997 hat Polen zahlreiche Fortschritte erzielt. Die Umstrukturierung läuft noch.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Übergangsregelungen wurden nicht beantragt. Polen ist seinen Verpflichtungen nachgekommen (siehe Bericht 2002).

Polen muss sich noch darum bemühen, seine Rechtsvorschriften an den Besitzstand anzupassen und den Umstrukturierungsprozess abzuschließen.

Zur Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen hat Polen die mittelfristige Wirtschaftsstrategie verabschiedet. Bei ihr geht es vor allem um die Stärkung der unternehmerischen Initiative. Mit dem Anti-Krisen-Paket wurde der Zugang zu Finanzmitteln vereinfacht.

Im April 2002 nahm Polen die Europäische Charta für Kleinunternehmen an. Bei der Umsetzung der KMU-Politik wurde mit dem Zusammenschluss der Polnischen Agentur für Unternehmensförderung und der Polnischen Agentur für Regionalentwicklung ein ganz wesentlicher Schritt getan.

Die für die KMU-Förderung bereitgestellten Haushaltsmittel wurden von 18 Mio. Euro 2001 auf 14 Mio. Euro 2002 gekürzt. Ansonsten sind bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen kaum merkliche Fortschritte zu verzeichnen. Die KMU-Programme müssen so durchgeführt werden, dass sie Wirkung zeigen. Außerdem muss die Interessenvertretung der Unternehmen verbessert werden.

Seit der Stellungnahme von 1997 hat Polen viel getan, um eine weitgehend dem Besitzstand entsprechende KMU-Politik zu formulieren und umzusetzen. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Übergangsregelungen wurden nicht beantragt. Polen ist seinen Verpflichtungen nachgekommen (Bericht 2002).

Das Land sollte sich noch bemühen, seine Verwaltungsstrukturen zu konsolidieren und ausreichende Haushaltsmittel bereitzustellen.

Seit 1998 nimmt Polen an dem dritten Mehrjahresprogramm der Europäischen Union für KMU (1997-2000) teil. (1)

See also

(1) Beschluss des Assoziationsrates zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Polen andererseits vom 5. November 1998 zur Annahme der Voraussetzungen und Bedingungen für die Teilnahme Polens am Programm der Gemeinschaft für kleine und mittlere Unternehmen.

Amtsblatt L 315 vom 25.11.1998

Letzte Änderung: 04.03.2004 

Letzte Änderung: 04.03.2004