Kroatien – Landwirtschaft, Fischerei und Lebensmittelsicherheit

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (Besitzstand) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (Screening) des politischen und legislativen EU-Besitzstands festgelegt wurden. Die Kommission prüft jedes Jahr die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Berichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1326 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In ihrem Bericht 2010 hebt die Kommission die Fortschritte im Agrarsektor hervor, vor allem die Festlegung von Standards, Kontrollen und einem Zahlungssystem, die mit dem gemeinsamen Agrarmarkt vereinbar sind. Im Bereich Fischerei müssen noch Fortschritte beim Flottenmanagement, den Kontrollen und der Einführung internationaler Übereinkünfte erzielt werden. In Bezug auf die Lebensmittelsicherheit wurde ein Aktionsprogramm angenommen, um die Qualität von Produkten tierischen Ursprungs zu verbessern.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Das Kapitel Landwirtschaft umfasst eine Vielzahl häufig unmittelbar anwendbarer bindender Rechtsvorschriften. Die ordnungsgemäße Anwendung und effektive Durchsetzung dieser Rechtsvorschriften durch eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung ist die Voraussetzung dafür, dass die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) funktionieren kann. Dazu gehören auch die Einrichtung von Verwaltungsstrukturen wie beispielsweise der Zahlstelle und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems sowie der Aufbau von Kapazitäten zur Durchführung von Entwicklungsmaßnahmen im ländlichen Raum. Die EU-Mitgliedschaft erfordert bei einer Reihe von Kategorien der landwirtschaftlichen Erzeugung - wie Ackerkulturen, Zucker, tierische Erzeugnisse und Sonderkulturen - eine Einbeziehung in die gemeinsamen Marktorganisationen. Schließlich umfasst dieses Kapitel zum einen detaillierte Vorschriften für den Veterinärbereich, die zur Gewährleistung der Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit im Binnenmarkt unentbehrlich sind, und zum anderen detaillierte Vorschriften für den Bereich Pflanzengesundheit, und zwar zu den Aspekten Saatgutqualität, Pflanzenschutzmittel und Schadorganismen.

Die Verordnungen, die den gemeinschaftlichen Besitzstand für den Fischereisektor bilden, erfordern keine Umsetzung in innerstaatliches Recht. Der Besitzstand erfordert jedoch die Einführung von Maßnahmen, die die Verwaltungen und Wirtschaftsteilnehmer auf die Anwendung der Gemeinsamen Fischereipolitik (in den Bereichen Marktstrategie, Bewirtschaftung der Bestände und Flotten, Inspektion und Kontrollen, Strukturmaßnahmen und staatliche Beihilfen) vorbereiten. In Einzelfällen sind Anpassungen bestehender Fischereiabkommen bzw. -übereinkommen mit Drittländern oder internationalen Organisationen erforderlich.

Im Bereich Lebensmittelsicherheit legt die allgemeine Lebensmittelpolitik eine Reihe von Hygienevorschriften fest, welche bei der Lebensmittelproduktion zu beachten sind. Außerdem sorgt der Besitzstand für genaue veterinärmedizinische Vorschriften, um auf dem Binnenmarkt für die Gewährleistung der Tiergesundheit, der artgerechten Tierhaltung und der Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft Sorge zu tragen. Auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes gibt es EU-Regelungen etwa zur Qualität des Saatguts, zu Pflanzenschutzmitteln, Schadorganismen und zur Tierernährung.

BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)

Gute Fortschritte gab es im Bereich Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, insbesondere was die Einrichtung und Umsetzung der Zahlstelle und des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems sowie die gemeinsame Marktorganisation anbetrifft.

In diesen zentralen Bereichen der Gemeinsamen Agrarpolitik müssen jedoch erhebliche Bemühungen aufrechterhalten werden. Kroatien muss dafür sorgen, dass das nationale Agrarstützungssystem in vollem Umfang an den Besitzstand angepasst und die Aufnahmekapazität für Mittel zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums verbessert wird.

Kroatien hat bei Angleichung an den Besitzstand im Bereich Fischerei gute Fortschritte verzeichnet. Die Vorbereitungen auf die Anwendung der Fischereipolitik sind bereits gut vorangeschritten. Kroatien muss jedoch die Umsetzung der Rechtsvorschriften verbessern, dies gilt insbesondere für das Flottenmanagement sowie Inspektionen und Kontrollen und die Strukturpolitik.

Gute Fortschritte gab es bei der Rechtsangleichung auf dem Gebiet Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Pflanzenschutz; besonders zu nennen ist hier die Annahme und Umsetzung der einschlägigen Durchführungsvorschriften. Die Umsetzung des Besitzstands ist in allen Bereichen gut vorangekommen. Mit der Verabschiedung des nationalen Programms für die Modernisierung von Betrieben, die Lebensmittel tierischen Ursprungs verarbeiten, wurden in diesem Bereich erhebliche Fortschritte erzielt. Demgegenüber bedarf es weiterer Anstrengungen mit Blick auf die Umsetzung dieses Programms, die Stärkung der Verwaltungs- und Kontrollkapazitäten und der Veterinärkontrollen an den Grenzübergangsstellen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission [KOM(2009) 533 endg. – SEK(2009) 1333 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endg. – SEK(2008) 2694 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht vom November 2008 stellte unterschiedliche Fortschritte im Bereich der Landwirtschaft und der ländlichen Entwicklung fest. Die bei der Qualitätssicherung und im ökologischen Landbau erzielten Fortschritte waren bereits zufriedenstellend. Was die Errichtung einer Zahlstelle, die Einführung des InVeKos und des LPIS betrifft, sollten die Anstrengungen verstärkt werden. Darüber hinaus sollte die Beihilferegelung für die Produktion von Erzeugnissen in Übereinstimmung mit der GAP-Reform allmählich an die Betriebsprämienregelung angeglichen werden.

Im Fischereisektor sollten die Bemühungen fortgesetzt werden, um die Defizite in Bezug auf die Verwaltung der Flotte, die Inspektionen und Kontrollen, die strukturellen Maßnahmen und die staatlichen Beihilfen zu beheben.

Bericht der Kommission [KOM(2007) 663 endg. – SEK(2007) 1431 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht vom November 2007 wurde hervorgehoben, dass Kroatien weiterhin Fortschritte in den Bereichen ökologischer Landbau, Qualitätssicherung und ländliche Entwicklung gemacht hatte. Die Vorbereitung für die Anwendung des Instruments für Heranführungshilfe im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums (IPARD) für den Zeitraum 2007-2013 sollte beschleunigt werden. Auch für die Einführung des InVeKoS und des Systems zur Identifizierung landwirtschaftlich genutzter Parzellen (LPIS) sowie die Anwendung der überarbeiteten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) waren noch weitere Anstrengungen notwendig.

Bericht der Kommission [KOM(2006) 649 endg. – SEK(2006) 1385 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In dem Bericht vom Dezember 2006 wurde festgestellt, dass Kroatien bei der Umsetzung von Programmen zur Förderung der ländlichen Entwicklung, bei der Qualitätssicherung und bei der ökologischen Landwirtschaft Fortschritte erzielt hatte.

Im Bereich Fischerei wurden einige Fortschritte bei der Bewirtschaftung der Bestände und Flotten und der Stärkung der Inspektionsdienste festgestellt. Schließlich wurden auch in den Bereichen Tier- und Pflanzengesundheit und Lebensmittelsicherheit einige Verbesserungen verzeichnet, aber der Bericht betonte, dass noch weitere erhebliche Anstrengungen erforderlich waren, insbesondere die Verabschiedung einer umfassenden Strategie für den Bereich Lebensmittelsicherheit.

Bericht der Kommission [KOM(2005) 561 endg. – SEK(2005) 1424 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In dem Bericht vom November 2005 wurde festgestellt, dass bei den Vorbereitungen auf die Einführung von für die Verwaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik erforderlichen Instrumenten nur wenige Fortschritte erzielt wurden. Außerdem waren im Agrarsektor noch erheblich strukturelle Schwierigkeiten zu verzeichnen.

Im Fischereisektor waren sowohl bei dem legislativen Rahmen als auch bei der zentralen Verwaltungsstruktur für die Fischerei Verbesserungen zu verzeichnen. Dennoch übernahmen die Rechtsvorschriften nur einen Teil des gemeinschaftlichen Besitzstandes, und die Verwaltungsstrukturen wurden den Anforderungen der Gemeinsamen Fischereipolitik noch nicht gerecht.

Stellungnahme der Kommission [KOM(2004) 257 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In ihrer Mitteilung vom April 2004 hatte die Kommission die Ansicht vertreten, dass Kroatien noch erhebliche Anstrengungen bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich Landwirtschaft und der mittelfristigen Durchsetzung unternehmen müsse. Zu diesem Zweck mussten verschiedene nicht dem gemeinschaftlichen Besitzstand entsprechenden Maßnahmen nach und nach abgebaut und grundlegende Instrumente für die Verwaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik geschaffen werden, insbesondere eine den Vorschriften der Europäischen Union (EU) entsprechende Zahlstelle und ein Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKos).

Im Fischereisektor sollte Kroatien bei der Angleichung der Rechtsvorschriften des Landes an den gemeinschaftlichen Besitzstand weitere Fortschritte machen und geeignete Strukturen für die Verwaltung der Marktinstrumente und der gemeinschaftlichen Fonds sowie für die Kontrolle schaffen.

See also

Letzte Änderung: 03.12.2010