Türkei – Landwirtschaft, Fischerei und Lebensmittelsicherheit

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (Besitzstand) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (Screening) des politischen und legislativen EU-Besitzstands festgelegt wurden. Die Kommission prüft jedes Jahr die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Berichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2011) 666 endg. – SEK(2011) 1201 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Bericht 2011 stellt fest, dass die Türkei im Bereich Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums Fortschritte erzielt hat. Die Europäische Kommission ist der Auffassung, dass das Land für die Teilnahme an der zweiten Phase des Programms des Heranführungsinstruments für die Entwicklung des ländlichen Raums (IPARD) bereit ist. Fortschritte gibt es auch im Bereich Lebensmittelsicherheit und Tier- und Pflanzengesundheit sowie der Fischerei. Auf dem Gebiet der Tiergesundheit sind jedoch noch erhebliche Verbesserungen notwendig.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Das Kapitel Landwirtschaft umfasst eine Vielzahl häufig unmittelbar anwendbarer bindender Rechtsvorschriften. Die ordnungsgemäße Anwendung und effektive Durchsetzung dieser Rechtsvorschriften durch eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung ist die Voraussetzung dafür, dass die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) funktionieren kann. Die GAP erfordert die Einrichtung von Verwaltungs- und Kontrollstrukturen wie beispielsweise der Zahlstelle und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (IVKS) sowie den Aufbau von Kapazitäten zur Durchführung von Entwicklungsmaßnahmen im ländlichen Raum. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem die EU-Rechtsvorschriften im Bereich direkter Beihilfen für Landwirte anwenden und die gemeinsamen Marktorganisationen für verschiedene landwirtschaftliche Erzeugnisse verwalten.

Die Rechtsvorschriften, die den gemeinschaftlichen Besitzstand für den Fischereisektor bilden, erfordern keine Umsetzung in innerstaatliches Recht. Es müssen aber Maßnahmen eingeführt werden, die die Verwaltungen und Wirtschaftsteilnehmer auf die Anwendung der Gemeinsamen Fischereipolitik (in den Bereichen Marktpolitik, Bewirtschaftung der Bestände und Verwaltung der Flotten, Inspektion und Kontrollen, Strukturmaßnahmen und staatliche Beihilfen) vorbereiten. In Einzelfällen sind Anpassungen bestehender Fischereiabkommen bzw. Übereinkommen mit Drittländern oder internationalen Organisationen erforderlich.

Die allgemeine Lebensmittelpolitik fixiert eine Reihe von Hygienevorschriften für die Lebensmittelproduktion. Außerdem sorgt der Besitzstand für genaue veterinärmedizinische Vorschriften, um auf dem Binnenmarkt für die Gewährleistung der Tiergesundheit, der artgerechten Tierhaltung und der Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft Sorge zu tragen. Auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes gibt es EU-Regelungen etwa zur Qualität des Saatguts, zu Pflanzenschutzmitteln, Schadorganismen und zur Tierernährung.

BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)

Im Bereich Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums sind einige Fortschritte zu vermelden. Bedeutende Fortschritte wurden bei der Durchführung des Programms des Heranführungsinstruments für die Entwicklung des ländlichen Raums (IPARD) erzielt, worauf die Kommission die Übertragung der Zuständigkeit für die Verwaltung der EU-Mittel beschloss, sowie bei den Vorbereitungen für die zweite Phase von IPARD. Die Politik zur Unterstützung der Landwirtschaft weist erhebliche Unterschiede zu der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf und es gibt immer noch keine Strategie für die Angleichung dieser Politik. Auch die Tatsache, dass die Handelshemmnisse für Rindfleischimporte nicht vollständig abgebaut wurden, ist eine erhebliche Schwachstelle.

Im Bereich Lebensmittelsicherheit und Tier- und Pflanzengesundheit wurden Fortschritte im Hinblick auf die Übernahme und Umsetzung des Besitzstands erzielt. Die Umstrukturierung des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Angelegenheiten ist ein erfreulicher Schritt auf dem Weg zur Stärkung des amtlichen Kontrollsystems. Insgesamt steht das Kontrollsystem jedoch immer noch nicht voll mit dem EU-Besitzstand im Einklang. Auf dem Gebiet der Tiergesundheit und bei den Maßnahmen, mit denen die Betriebe mit den Hygieneanforderungen und den strukturellen Anforderungen der EU in Einklang gebracht werden sollen, müssen beträchtliche Anstrengungen unternommen werden.

Im Fischereiwesen sind insgesamt einige Fortschritte festzustellen. So wurden insbesondere Fortschritte beim Aufbau der Verwaltungsstrukturen und bei der Bestands- und Flottenbewirtschaftung erzielt. Von der Türkei werden weitere Fortschritte in anderen Bereichen, wie Inspektionen und Kontrollen, erwartet.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1327 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Die Kommission vermerkte in ihrem Bericht 2010 Verbesserungen im Bereich der Bewirtschaftung des Fischereisektors und der Meeresressourcen. Dagegen sind in der Landwirtschaft weiterhin erhebliche Anstrengungen notwendig, um geeignete Verwaltungskapazitäten zu schaffen, Handelshindernisse zu beseitigen, die Produktionsqualität zu verbessern und die ländliche Entwicklung zu fördern.

Bericht der Kommission [KOM(2009) 533 endg. – SEK(2009) 1334 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endg. - SEK(2008) 2699 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht vom November 2008 wies darauf hin, dass die Fortschritte bei der Angleichung an den Besitzstand weiterhin begrenzt waren. Die Türkei hatte zwar die für die Umsetzung des IPARD erforderlichen Kapazitäten verstärkt, musste allerdings noch die entsprechenden Verwaltungs- und Kontrollstrukturen einrichten. Die Türkei schien sich von den Grundsätzen der überarbeiteten GAP zu entfernen und Produktionsbeihilfen zu fördern.

Im Fischereisektor wurden Fortschritte in Bezug auf die Bewirtschaftung der Ressourcen und die Verwaltung der Flotte sowie im Bereich Inspektionen und Kontrollen erzielt.

Bericht der Kommission [KOM(2007) 663 endg. - SEK(2007) 1436 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Im Bericht vom November 2007 wurden Fortschritte im Agrarbereich festgestellt. Insbesondere wurden Rechtsvorschriften für die Zahlstelle im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe im Bereich ländliche Entwicklung (IPARD) erlassen. Die Türkei sollte die Angleichung ihrer Rechtsvorschriften an die überarbeitete GAP fortsetzen. Im Fischereibereich wurden einige Fortschritte in Bezug auf die Bewirtschaftung der Ressourcen und die Verwaltung der Flotte erzielt, die jedoch weiter vorangetrieben werden sollten.

Bericht der Kommission [KOM(2006) 649 endg. - SEK(2006) 1390 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Im Bericht vom November 2006 wurde aufgezeigt, dass die Anpassung der Rechtsvorschriften im Agrarbereich uneinheitliche Ergebnisse erbracht hat. So waren bei der Entwicklung des ländlichen Raums gewisse Fortschritte zu verzeichnen, wohingegen ein von der Türkei verabschiedetes neues Landwirtschaftsgesetz das Land weiter von den Grundsätzen der überarbeiteten GAP abrücken ließ. Im Fischereibereich waren keinerlei Fortschritte zu vermelden. Die Rechtsvorschriften in den Sektoren Tiergesundheit, Pflanzenschutz und Lebensmittelsicherheit wurden nur in begrenztem Maß weiter angepasst. Der Rechtsrahmen und die Verwaltungsstrukturen, die für die Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes erforderlich sind, wurden nicht geschaffen.

Bericht der Kommission [KOM(2005) 561 endg. -SEK(2005) 1426 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Im Bericht vom Oktober 2005 wurde betont, dass bei der Angleichung an die Mechanismen der Gemeinsamen Agrarpolitik nur begrenzte Fortschritte erzielt worden seien. Außerdem müsse die Türkei die für die Durchführung dieser Politik erforderlichen Verwaltungskapazitäten schaffen. Gleichwohl habe es in bestimmten Bereichen der Sektoren Tiergesundheit, Pflanzenschutz und Lebensmittelsicherheit Fortschritte gegeben. Im Fischereisektor habe die Türkei weder in Bezug auf die Rechtsvorschriften noch bei der administrativen Umstrukturierung wesentliche Fortschritte erzielt.

Bericht der Kommission [KOM(2004) 656 endg. - SEK(2004) 1201 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Im Bericht vom Oktober 2004 wurde festgestellt, dass es gegenüber dem Vorjahresbericht nur wenig Fortschritte gegeben hat. Die Türkei müsse die Angleichung fortsetzen und die Verwaltungskapazitäten ausbauen, die notwendig sind, um den wesentlichen Erfordernissen bei der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in der Agrarpolitik Genüge zu tun. Auch in Bezug auf die Fischerei sei es nur in begrenztem Maße zu einer Angleichung an den Besitzstand und zur Anwendung der bestehenden Rechtsvorschriften gekommen.

Bericht der Kommission [KOM(2003) 676 endg. - SEK(2003) 1212 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Im Bericht vom November 2003 wurde auf die anhaltenden Bemühungen der Türkei hingewiesen. Insgesamt gesehen müsse die Türkei Programme in den meisten Bereichen einleiten. Fortschritte seien im Veterinärwesen und im Bereich des Pflanzenschutzes zu verzeichnen, doch müsse die Türkei ihre Rechtsvorschriften noch weiter angleichen. Im Bereich Fischerei seien nur begrenzte Fortschritte erzielt worden.

Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1412 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Dem Bericht vom November 2002 zufolge hat die Türkei sowohl im Bereich Landwirtschaft als auch im Bereich Fischerei bei der Angleichung an die EU-Vorschriften nur begrenzte Fortschritte erzielt.

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1756 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Im Bericht vom November 2001 hieß es, die Türkei befinde sich erst am Beginn des Prozesses der Angleichung an die EU-Vorschriften. Überdies seien seit dem Vorjahresbericht weder im Bereich Landwirtschaft noch im Bereich Fischerei Fortschritte erzielt worden.

Bericht der Kommission [KOM(2000) 713 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Im Bericht vom November 2000 wurde hervorgehoben, dass es zahlreicher Anpassungen bedürfe, um die türkische Agrarpolitik an den gemeinschaftlichen Besitzstand anzugleichen. Im Bereich Fischerei seien seit Ausarbeitung des vorigen Berichts keine Fortschritte erzielt worden.

Bericht der Kommission [KOM(1999) 513 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Im Bericht vom Oktober 1999 wies die Kommission darauf hin, dass die Türkei erhebliche Anstrengungen unternehmen müsse, um ihre Agrarpolitik an den gemeinschaftlichen Besitzstand anzugleichen. Die zur Fischerei vorliegenden Informationen reichten nicht aus, um die Fortschritte in diesem Bereich zu beurteilen.

Bericht der Kommission [KOM(1998) 711 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

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Letzte Änderung: 29.12.2011