Zypern

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission KOM (93) 313 endg.Bericht der Kommission KOM (98) 710 endg.Bericht der Kommission KOM (99) 502 endg.Bericht der Kommission KOM (2000) 702 endg.Bericht der Kommission SEK (2001) 1745 endg.Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1993 war die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass ein Beitritt Zyperns zur Gemeinschaft keine größeren Auswirkungen auf die typische Erzeugung der Mittelmeerregionen hätte. In dem Bericht vom November 1998 wird diese Wertung bestätigt, auch wegen des geringen Umfangs der zyprischen Landwirtschaft. Die Fortschritte Zyperns bei der Vorbereitung seines Agrarsektors und seiner Landwirtschaftspolitik auf die Gemeinsame Agrarpolitik sind jedoch bemerkenswert.

Der Bericht vom Oktober 1999 bestätigt die im Bereich der Agrargesetzgebung unternommenen Anstrengungen Zyperns im Hinblick auf seine Integration in die Gemeinsame Agrarpolitik und weist auf die Notwendigkeit hin, geeignete Verwaltungsstrukturen zu schaffen. Was die Fischerei anbetrifft, so fehlen trotz einiger erzielten Fortschritte zahlreiche Bestimmungen zur Fischereiflotte. Auch ist ein Ausbau der institutionellen Strukturen im Hinblick auf die Durchführung einer Fischereipolitik erforderlich.

Der Bericht vom November 2000 hebt hervor, dass bei der Vorbereitung der zyprischen Landwirtschaft auf die Gemeinsame Agrarpolitik zwar ein gewisser Fortschritt zu verzeichnen ist, es aber nach wie vor an wesentlichen Elementen des Agrarbesitzstands fehlt; dies gilt besonders für die gemeinsamen Marktorganisationen. Im Bereich der Fischerei wurden dagegen, insbesondere was die Umsetzung von Rechtsvorschriften und den Aufbau der darin vorgesehenen Infrastruktur angeht, gute Fortschritte erzielt. In Bezug auf die Marktpolitik sind allerdings keine weiteren Entwicklungen zu verzeichnen.

Aus dem Bericht vom November 2001 ist zu entnehmen, dass die Bemühungen zur Angleichung der landwirtschaftlichen Rechtsvorschriften an den Besitzstand fortgesetzt wurden.

Im Fischereisektor hat Zypern allgemein Fortschritte erzielt, insbesondere in den Bereichen Inspektion und Kontrolle, Steigerung der Verwaltungskapazität, Bestandsbewirtschaftung und Strukturmaßnahmen. So wurde ein Register für Fischereifahrzeuge eingeführt und setzte das Land die Reduzierung seiner Hochseefischereifahrzeuge fort. Außerdem wurde ein Satellitenüberwachungssystem eingeführt.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zielt darauf ab, ein modernes Agrarsystem zu erhalten und zu entwickeln, der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten, die Verbraucher mit Nahrungsmitteln zu angemessenen Preisen zu versorgen und den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu verwirklichen.

Die Gemeinsame Fischereipolitik umfasst die gemeinsame Marktorganisation, die Strukturpolitik, die Abkommen mit Drittländern, die Bewirtschaftung und Erhaltung der Fischereiressourcen und die wissenschaftliche Forschung auf diesem Gebiet.

BEWERTUNG DER LAGE

Landwirtschaft

Im Jahr 2000 belief sich der Anteil der Landwirtschaft an der Bruttowertschöpfung auf 3,8% gegenüber 4,2% im Jahr 1999. Der Anteil der Landwirtschaft an der Gesamtbeschäftigung ist von 9,5% im Jahr 1999 auf 9,2% im Jahr 2000 zurückgegangen. Die Erzeugung im landwirtschaftlichen Sektor ist im Jahr 2000 um 4,9% gesunken.

Der Agrarhaushalt für 2001 wurde gegenüber dem Vorjahr um fast 40 Mio. aufgestockt (119 875 Mio. gegenüber 80,5 Mio.). Der Handelsbilanzüberschuss der Europäischen Union ist von 152,3 Mio. im Jahr 1999 auf 233,9 Mio. im Jahr 2000 angestiegen.

Fischerei

Die Fischwirtschaft trägt rund 4 % zur Wertschöpfung des gesamten Agrar- und Ernährungssektors bei. Zwischen 1991 und 1996 stieg die Fischproduktion jährlich um 4,5%. Sie deckt jedoch nicht den Inlandsverbrauch.

Was Fischereimanagement, Überwachung und Kontrollen betrifft, so wurden im Juni 2000 Änderungen des Fischereirechts in Bezug auf das System der Fanglizenzen für die Hochseefischerei außerhalb der Hoheitsgewässer angenommen. Die Vergabe der Fanglizenzen steht nunmehr im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht. Die Kapazitäten für die Überwachung der Fischereitätigkeiten sind aufgestockt worden. Im Juni 2000 wurde ein Gesetz über die Aquakultur verabschiedet. Staatliche Beihilfen werden von der Regierung Zyperns an Fischereifahrzeuge gezahlt, die in den internationalen Gewässern des Mittelmeers fischen.

Im Fischereisektor ist Zypern mit der Umsetzung des Besitzstandes gut vorangekommen. Dennoch bedarf es weiterer Anstrengungen, insbesondere bei der Anwendung der Vermarktungsnormen und der Anerkennung der Erzeugerorganisationen. Auch die Politik zur Reduzierung der Hochseefischereifahrzeuge muss kontinuierlich fortgesetzt werden.

Im internationalen Bereich hat Zypern die Verfahren zur Ratifizierung bestimmter spezifischer UN- und FAO-Abkommen eingeleitet. Es hat auch der Einsetzung der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer zugestimmt.

Letzte Änderung: 15.03.2002