Slowenien

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2010 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht.]Bericht der Kommission [KOM(98) 709 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht.]Bericht der Kommission [KOM(1999) 512 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht.]Bericht der Kommission [KOM(2000) 712 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht.]Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK (2001) 1755 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht.]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK (2002) 1411 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht.]Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK (2003) 1208 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

2) INHALT

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Europäische Kommission die Auffassung, dass in der Landwirtschaft noch weitere Maßnahmen zur Anpassung der Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand erforderlich waren, stellte jedoch zugleich fest, dass Slowenien bei der Durchführung der im Weißbuch über die Länder Mittel- und Osteuropas und den Binnenmarkt (1995) aufgeführten Maßnahmen schon erhebliche Fortschritte erzielt hatte.

Besondere Anstrengungen waren nach Ansicht der Kommission auf folgenden Gebieten notwendig:

Die Kommission gelangte sodann zu der Bewertung, dass bei Erreichen dieser Ziele die ordnungsgemäße Anwendung der Gemeinsamen Agrarpolitik im Hinblick auf den Beitritt Sloweniens auf mittlere Sicht keine größeren Probleme bereiten werde. Im Fischereisektor vertrat die Kommission die Einschätzung, dass die Erzeugung und der Außenhandels Sloweniens wegen ihres nur begrenzten Umfangs keine wesentlichen Auswirkungen auf die Gemeinschaft als Ganzes haben dürften.

Der Bericht vom November 1998 besagte, dass in der Landwirtschaft weiter gehende Schritte Sloweniens zur Angleichung seiner Rechtsvorschriften notwendig waren, insbesondere bezüglich der GAP-Instrumente und der EU-Normen im Agrar- und Nahrungsmittelsektor. Ferner musste der Aufbau der nötigen Einrichtungen für die Durchführung der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums und zur Strukturförderung dringend vorangetrieben werden.

Im Fischereisektor wurden dem Bericht zufolge keine Fortschritte verzeichnet.

In ihrem Bericht vom Oktober 1999 stellte die Kommission fest, dass Slowenien bei der Umsetzung des EU-Agrarrechts gewisse Fortschritte gemacht hatte. Allerdings bestand weiterhin ein erheblicher Angleichungs- und Umsetzungsbedarf.

Im Fischereibereich gab es keine weiteren Fortschritte.

Der Bericht vom November 2000 deutete darauf hin, dass Slowenien in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei gute Fortschritte erzielt hatte.

Aus dem Bericht vom November 2001 ging hervor, dass Slowenien im Bereich Landwirtschaft Fortschritte gemacht hatte, obwohl noch erheblicher Handlungsbedarf bestand.

Im Fischereisektor hatte Slowenien mit dem im März 2001 verabschiedeten Seeschifffahrtsgesetz Fortschritte bei der Rechtsangleichung gemacht. Somit gab es nunmehr eine Rechtsgrundlage für die Überwachung der Fischereifahrzeuge und die Erstellung eines Fischereifahrzeugsregisters. Was Fischereimanagement, -überwachung und -kontrollen anbetrifft, so wurde im Ministerium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Ernährung eine Abteilung für Süßwasserfischerei, Seefischerei und Fischzucht eingerichtet. Außerdem wurde das Institut für Fischerei im April 2001 in das Institut für Fischereiforschung umgewandelt, um eine zentrale Rolle bei der wissenschaftlichen Beratung im Bereich der Meeresressourcen zu spielen.

Der Bericht vom November 2002 weist auf die Fortschritte hin, die erzielt worden sind, um die slowenischen Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand anzupassen, die Verwaltungskapazität auszubauen und den Veterinär- und Pflanzenschutzbereich weiterzuentwickeln. Bei der Fischerei sind beim Erlass von Rechtsvorschriften und bei der Verwaltung Fortschritte zu verzeichnen.

Aus dem Bericht vom November 2003 geht hervor, dass Slowenien einen Teil seiner Verpflichtungen erfüllt. Im Hinblick auf die Gemeinsamen Marktorganisationen (GMO) für Zucker und für Milch sowie in Bezug auf Teilbereiche des Veterinärwesens müssen noch Anstrengungen unternommen werden, damit der einschlägige Besitzstand ab dem Beitritt angewendet werden kann. Im Bereich Fischerei erfüllt Slowenien im Wesentlichen seine Verpflichtungen.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Die Gemeinsame Agrarpolitik zielt darauf ab, ein modernes Agrarsystem zu erhalten und zu entwickeln, der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten, für eine Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen und den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu verwirklichen.

Das Euroopa-Abkommen bildet den Rechtsrahmen für den Handel mit Agrarerzeugnissen zwischen Slowenien und der Europäischen Gemeinschaft und zielt auf eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Modernisierung, Umstrukturierung und Privatisierung der slowenischen Landwirtschaft und Agro-Nahrungsmittelindustrie sowie bei den Pflanzenschutznormen ab. Das Weißbuch über die Staaten Mittel- und Osteuropas und den Binnenmarkt (1995) deckt die Rechtsvorschriften in den Bereichen Veterinär-, Pflanzenschutz- und Futtermittelkontrollen sowie Bestimmungen für die Vermarktung der Erzeugnisse ab. Mit diesen Rechtsvorschriften sollen der Schutz der Verbraucher, der öffentlichen Gesundheit sowie der Tier- und Pflanzengesundheit gewährleistet werden.

Die Gemeinsame Fischereipolitik umfasst die gemeinsame Marktorganisation, die Strukturpolitik, die Abkommen mit Drittländern, die Bewirtschaftung und Erhaltung der Fischereiressourcen und die wissenschaftliche Forschung auf diesem Gebiet.

Das Europa-Abkommen enthält Bestimmungen über den Handel mit Fischereierzeugnissen zwischen der Gemeinschaft und Slowenien. Das Weißbuch sieht keine Maßnahmen in diesem Sektor vor.

BEWERTUNG DER LAGE

Landwirtschaft

Slowenien erfüllt weitgehend seine Verpflichtungen. Die Vorschriften über die gemeinsamen Marktorganisationen für Zucker und Milch sind noch nicht vollständig an den Besitzstand angeglichen. Dies gilt auch für das Veterinärkontrollsystem für den Binnenmarkt, den Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen, den Schutz der öffentlichen Gesundheit und den Bereich gemeinsame Maßnahmen. Sofern die Bemühungen in diesen Bereichen nicht intensiviert werden, wird Slowenien bis zum Beitritt möglicherweise nicht über funktionsfähige Systeme verfügen.

Fischerei

Slowenien erfüllt im Wesentlichen seine Verpflichtungen im Bereich Fischerei. In Bezug auf das Fischereifahrzeugregister und die gemeinsame Marktorganisation muss die Rechtsangleichung noch abgeschlossen werden. Die Verwaltungskapazität muss im Hinblick auf die personelle Ausstattung noch gestärkt werden.

Letzte Änderung: 27.02.2004