Zypern

1) BEZUG

Bericht der Kommission [KOM(1998) 710 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 502 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 702 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1745 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1401 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1202 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

Im Bericht vom November 1998 wurde festgestellt, dass Zypern seine Vorbereitungen auf den Beitritt zur Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) fortsetzen muss, insbesondere im Hinblick auf die Unabhängigkeit seiner Zentralbank.

In ihrem Bericht vom Oktober 1999 erkannte die Kommission an, dass Zypern bei der Vorbereitung auf den Beitritt zur WWU zwar Fortschritte erzielte, hinsichtlich der Zentralbank und der Liberalisierung des Kapitalverkehrs aber weitere Anstrengungen unternehmen muss.

Im Bericht vom November 2000 wurde darauf hingewiesen, dass Zypern bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Bereich der WWU vorangekommen ist, insbesondere hinsichtlich des bevorrechtigten Zugangs staatlicher Stellen zu den Finanzinstituten durch die Liberalisierung der Zinsen.

In ihrem Bericht vom November 2001 stellte die Kommission fest, dass Zypern vor seinem Beitritt zur WWU seinen institutionellen und rechtlichen Rahmen diesbezüglich ändern muss.

Im Bericht vom Oktober 2002 werden die erheblichen Fortschritte anerkannt, die Zypern seit dem letzten Bericht erzielte. Zypern erfüllt generell die Verpflichtungen aus dem gemeinschaftlichen Besitzstand.

In ihrem Bericht vom November 2003 stellte die Kommission fest, dass Zypern seine Verpflichtungen erfüllt hat, den Forderungen aus den Beitrittsverhandlungen nachgekommen ist und folglich ab seinem Beitritt den Besitzstand umsetzen kann.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Die dritte Stufe der WWU begann am 1. Januar 1999. Dieser Termin ist gleich bedeutend mit tief greifenden Veränderungen für alle Mitgliedstaaten, auch für diejenigen, die nicht von Anfang an an der Euro-Zone teilnehmen.

In wirtschaftlicher Hinsicht steht die Koordinierung der nationalen Politiken (nationale Konvergenzprogramme, Grundzüge der Wirtschaftspolitik, multilaterale Überwachung und Verfahren bei übermäßigen Defiziten) im Zentrum. Alle Länder sind verpflichtet, den Stabilitäts- und Wachstumspakt einzuhalten, auf die direkte Finanzierung des Staatsdefizits durch die Zentralbank und den bevorrechtigten Zugang staatlicher Stellen zu den Finanzinstituten zu verzichten, und müssen die Liberalisierung des Kapitalverkehrs vollendet haben.

Die Mitgliedstaaten, die nicht an der Euro-Zone teilnehmen, verfolgen eine eigenständige Währungspolitik und nehmen mit bestimmten Einschränkungen am Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) teil. Die Zentralbanken müssen unabhängig sein und als oberstes Ziel die Preisstabilität verfolgen. Schließlich gilt die Wechselkurspolitik als eine Frage gemeinsamen Interesses für alle Mitgliedstaaten, die in der Lage sein müssen, am neuen Wechselkursmechanismus teilzunehmen.

Der Beitritt bedeutet zwar, dass das Ziel der WWU akzeptiert wird, aber die Einhaltung der Konvergenzkriterien ist keine notwendige Voraussetzung. Da diese Kriterien jedoch die Messlatte für eine stabilitätsorientierte makroökonomische Politik sind, müssen sie zu gegebener Zeit von allen Mitgliedstaaten dauerhaft erfüllt werden.

BEWERTUNG DER LAGE

Im ersten Bericht von 1998 werden bereits die Anstrengungen anerkannt, die die zyprischen Behörden bei den Wirtschaftsreformen zur Vorbereitung ihres Landes auf den Beitritt zur Europäischen Union (EU) unternommen haben. Im Bericht 2000 werden bestimmte Fortschritte Zyperns bei der Übernahme des WWU-Besitzstandes zur Kenntnis genommen. Seitdem ist das Land bei der Übernahme des WWU-Besitzstandes noch weiter vorangekommen. Die zyprischen Behörden haben sich auch weiterhin dazu verpflichtet, die wirtschaftlichen Anforderungen für den EU-Beitritt zu erfüllen. In der Wirtschaft nimmt der Privatsektor eine dominierende Stellung ein. Zypern verfügt über eine funktionsfähige Marktwirtschaft und dürfte in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.

Der zyprischen Wirtschaft, die seit mehreren Jahren kräftig wächst, geht es gut. Zwischen 1997 und 2001 lag das jährliche Wirtschaftswachstum im Schnitt bei 4,2 %, was vor allem der Inlandsnachfrage, aber auch der raschen Entwicklung des Fremdenverkehrs zu verdanken ist. 2001 wurde der Anstieg des realen BIP durch den Rückgang der Auslandsnachfrage gebremst, zu dem noch der Einbruch beim Fremdenverkehr nach den Anschlägen vom 11. September hinzukam. Dem Bericht von 2003 zufolge halbierte sich das Wachstum des BIP (2,2 %) im Jahr 2002 nahezu, was im Wesentlichen den schwachen Ergebnissen des Exportsektors, der Beschäftigungslage und des Fremdenverkehrs zuzuschreiben ist, auf den 20 % des BIP entfallen. Die Kommission geht auch für 2003 von einem relativ schwachen Wachstum aus.

Was die öffentlichen Finanzen anbelangt, so vergrößerte sich das Defizit des Staates und erreichte 1997 5,2 % des BIP, was auf die Konjunkturabschwächung im Jahre 1996 und den raschen Anstieg der Staatsausgaben zurückzuführen war. Um der Verschlechterung der Haushaltslage entgegenzuwirken, beschloss die Regierung 1999 einen Strategieplan zur Haushaltskonsolidierung, um das Defizit 2002 auf 2 % des BIP zurückzuführen und bis 2005 einen ausgeglichenen Haushalt auszuweisen. Im Zeitraum 1998-2001 ist die Bruttoverschuldung des Staates in BIP-Prozentpunkten in etwa stabil geblieben (im Schnitt 55,5 %). 2001 ging sie auf 54,6 % des BIP zurück. Ziel des Haushaltskonsolidierungsprogramms ist es, die Verschuldungsquote kontinuierlich zurückzufahren. Infolge der schwachen Konjunktur verschlechterte sich die Haushaltssituation so, dass 2002 ein Defizit von 3,5 % des BIP entstand. Die ursprüngliche Prognose war von 2,6 % ausgegangen. Für 2003 rechnet die Kommission mit einem Defizit von über 5 % des BIP. Die Regierung hat ein neues Haushaltssanierungsprogramm aufgelegt, nachdem das alte Programm überholt ist.

Mit einer Rate von durchschnittlich 2,7 % hat Zypern die Inflation generell im Griff, die 2001 auf 2 % fiel nach einem Spitzenwert von 4,9 % im Jahr zuvor. Hauptgründe für die niedrige Inflation sind die Kopplung der zyprischen Währung an den Euro, die Liberalisierung des Handels, der zunehmende Wettbewerb an den inländischen Märkten, die Haushaltskonsolidierung und das Fehlen eines wirklichen Drucks auf die Löhne. Auch die Währungspolitik ermöglichte eine Eindämmung der Inflation. Dem Bericht von 2003 zufolge stieg die Inflationsrate 2002 auf 2,8 %. Das ist im Wesentlichen auf interne Faktoren zurückzuführen, wie die Erhöhung der Mehrwertsteuer im Zuge der EU-Harmonisierung. Für 2003 erwartet die Kommission eine Inflationsrate von 4,6 %, die überwiegend auf die Harmonisierung des Steuerrechts zurückzuführen ist. Im August 2003 hatte die Inflationsrate auf den Jahresdurchschnitt umgerechnet 2,4 % erreicht.

Was den Wechselkurs anbelangt, so wurden in der Geld- und Wechselkurspolitik mehrere wichtige Änderungen vorgenommen, um sie auf die Liberalisierung des Kapitalverkehrs abzustellen. Um das Wechselkursregime angesichts dieser verstärkten Kapitalmobilität flexibler zu gestalten, erweiterte die Zentralbank die Bandbreiten der zentralen Währungsparität zum Euro auf +/- 15 %. Das Zyprische Pfund ist nahezu stabil geblieben, während die Währungsreserven zunahmen. Dem Bericht von 2003 zufolge blieb die Parität zwischen dem Zyprischen Pfund und dem Euro 2002 und 2003 trotz einer erhöhten Gefahr wegen der Erweiterung der Bandbreiten zum Euro im Jahr 2001 unverändert stabil.

Das Defizit der Leistungsbilanz, das durch die Energiepreise und die Militärausgaben stark zunahm, ist mit durchschnittlich 4,5 % des BIP relativ hoch, und eine Trendwende ist nicht in Sicht. Die Dynamik des Fremdenverkehrs und der kontinuierliche Rückgang des Haushaltsdefizits reichten nicht aus, um dieses Defizit im Laufe der Zeit nennenswert abzubauen. Dem Bericht von 2003 zufolge wurde das Defizit der Leistungsbilanz, das 2002 bis auf 5,3 % des BIP anstieg, zum Großteil durch erhebliche Direktinvestitionsströme finanziert.

Hinsichtlich der Strukturreformen konnten in jüngster Zeit erhebliche Fortschritte bei der Preisfreigabe und der Handelsliberalisierung sowie bei der Privatisierung erzielt werden. Derzeit arbeitet die Regierung zudem an einer vollständigen Reform des Finanzsystems. Gut voran kam die Liberalisierung der Finanzmärkte, sodass die Geld- und Wechselkurspolitik nunmehr mit neuen Herausforderungen konfrontiert ist. Dem Bericht von 2003 zufolge kommen die Strukturreformen zwar langsam voran, allerdings bestehen nach wie vor verschiedene langfristige Probleme. Die Krise der Tourismusbranche auf Zypern brachte die wachsende Abhängigkeit der Wirtschaft von dieser Branche offen zutage. Der neue strategische Entwicklungsplan 2004 - 2006 zielt auf die Stärkung anderer Wirtschaftsbereiche von Zypern ab. Die für 2003 vorgesehene Liberalisierung der Telekommunikation, des Energiesektors, des Luftverkehrs und der Post wurde in einigen Bereichen verwirklicht, steht in anderen aber noch aus.

Um die Zyprische Zentralbank in die Unabhängigkeit zu entlassen, musste deren Satzung geändert werden. Denn nach dem Gesetz von 1963, das ihre Tätigkeit regelt, entsendet das Finanzministerium einen Vertreter in das Direktorium der Bank, der sich an der Beschlussfassung beteiligt. Im Bericht von 2002 wird festgestellt, dass Zypern seine Rechtsvorschriften hinsichtlich der Unabhängigkeit der Zentralbank weitgehend dem WWU-Besitzstand angeglichen hat.

Am 1. Januar 2001 trat ein Gesetz in Kraft, durch das die Plafonierung der Zinsen abgeschafft wurde. Zum Zeitpunkt seines Beitritts müsste Zypern auf jegliche Direktfinanzierung des öffentlichen Defizits durch die Zentralbank sowie auf den bevorrechtigten Zugang der staatlichen Stellen zu den Finanzinstituten verzichten. Das zyprische Zentralbankgesetz von 2002 verbietet überdies ausdrücklich die Direktfinanzierung des öffentlichen Sektors durch die Zentralbank. Zum Abschluss seiner Beitrittsvorbereitungen muss Zypern nunmehr die Verwaltungskapazitäten seiner Zentralbank stärken. Im Bericht von 2003 wird festgestellt, dass die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abgeschlossen ist.

Die Verhandlungen über seinen Beitritt zur WWU wurden im Dezember 2002 abgeschlossen. Zypern hat keine Übergangsbestimmungen beantragt. Generell hat Zypern die Verpflichtungen, die es diesbezüglich bei den Beitrittsverhandlungen einging, erfüllt.

Letzte Änderung: 19.03.2004