Tschechische Republik

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2009 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(98) 708 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 503 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 703 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1746 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1402 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];

Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1200 Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 konnte die Kommission noch nicht beurteilen, ob die Tschechische Republik schon zum Zeitpunkt ihres Beitritts zur Euro-Zone gehören soll, hat jedoch die Auffassung vertreten, dass eine Teilnahme des Landes nur an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), nicht jedoch an der Euro-Zone, keine nennenswerten Probleme aufwerfen wird, sofern das tschechische Zentralbankgesetz in vollem Umfang mit den gemeinschaftsrechtlichen Erfordernissen in Einklang gebracht wird. Als Prioritäten wurden in der Stellungnahme eine weiter gehende Privatisierung und eine Verstärkung des Wettbewerbs im Bankensektor genannt. Darüber hinaus wurde hinsichtlich der Liberalisierung des Kapitalverkehrs festgestellt, dass die Beseitigung der noch verbleibenden Beschränkungen insbesondere beim Erwerb von Grundstücken durch Gebietsfremde keinerlei Schwierigkeiten bereiten dürfte.

Im Bericht vom November 1998 wurde deutlich, dass in diesem Sektor bisher nur recht bescheidene Fortschritte erzielt worden sind.

Der Bericht vom Oktober 1999 enthielt die gleiche Bemerkung. In diesem Zeitraum wurden einige Maßnahmen beschlossen, u. a. hinsichtlich des bevorrechtigten Zugangs der öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu den Finanzinstituten sowie der Unabhängigkeit der tschechischen Nationalbank und der Privatisierung der Banken.

Die gleiche Bemerkung ist im Bericht 2000 zu finden. Beim Verbot der unmittelbaren Finanzierung des öffentlichen Sektors durch die Zentralbank wurden kaum Fortschritte erzielt. Hingegen wird im Bericht festgestellt, dass die tschechischen Vorschriften über das Verbot des bevorrechtigten Zugangs des öffentlichen Sektors zu den Finanzinstituten bereits zu einem großen Teil mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand vereinbar sind.

In ihrem Bericht vom November 2001 hielt die Kommission fest, dass ein wesentlicher Teil des gemeinschaftlichen Besitzstandes zur WWU bereits übernommen wurde, dass aber weiterhin erhebliche Anstrengungen erforderlich sind. Im Bericht vom Oktober 2002 wurde festgestellt, dass die Tschechische Republik die Rechtsangleichung im Bereich der WWU abgeschlossen hat.

In ihrem Bericht vom November 2003 stellt die Kommission fest, dass die Tschechische Republik die aus den Beitrittsverhandlungen auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Währungsunion resultierenden Verpflichtungen und Anforderungen erfüllt hat.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Die dritte Stufe der WWU begann am 1. Januar 1999. Dieser Termin steht für tief greifende Veränderungen in allen Mitgliedstaaten, selbst in denjenigen, die nicht von Anfang an zur Euro-Zone gehören.

Auf wirtschaftlichem Gebiet ist die Koordinierung der einzelstaatlichen Politiken (nationale Konvergenzprogramme, wirtschaftspolitische Grundzüge, multilaterale Überwachung und Verfahren bei einem übermäßigen Defizit) von zentraler Bedeutung. Alle Länder müssen den Stabilitäts- und Wachstumspakt einhalten, auf die direkte Finanzierung des öffentlichen Defizits durch die Zentralbank sowie den bevorrechtigten Zugang der öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu den Finanzinstituten verzichten und die Liberalisierung des Kapitalverkehrs abgeschlossen haben.

Die Mitgliedstaaten, die außerhalb der Euro-Zone bleiben, verfolgen eine eigenständige Geldpolitik und nehmen am Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) mit gewissen Einschränkungen teil. Die Zentralbanken müssen unabhängig sein und in der Preisstabilität ihr vorrangiges Ziel sehen. Schließlich betrachten alle Mitgliedstaaten die Wechselkurspolitik als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse und müssen in der Lage sein, an dem neuen Wechselkursmechanismus teilzunehmen.

Auch wenn mit dem Beitritt die Anerkennung der Ziele der WWU verbunden ist, ist die Einhaltung der Konvergenzkriterien keine Vorbedingung. Da diese Kriterien jedoch für eine stabilitätsorientierte makroökonomische Politik stehen, müssen sie zu gegebener Zeit von allen Mitgliedstaaten dauerhaft eingehalten werden.

BEWERTUNG DER LAGE

Im Bericht von 1998 wird festgehalten, dass die für das Funktionieren einer lebensfähigen Marktwirtschaft notwendigen Rahmenbedingungen in der Tschechischen Republik weitgehend hergestellt wurden und dass man von einer solchen sprechen kann. Dennoch müssen noch etliche Verbesserungen vorgenommen werden. Im Jahr 2000 erreichte die Tschechische Republik eine hohe Handelsintegration mit der Europäischen Union (EU). Die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beschäftigen 56 % der erwerbstätigen Bevölkerung und erwirtschaften 53 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP). 2001 lag das in Kaufkraftstandards ausgedrückte Pro-Kopf-Einkommen bei 57 % des EU-Durchschnitts. Ungefähr 80 % des BIP wurden von privaten Unternehmen erwirtschaftet. Die tschechische Wirtschaft ist zu einem attraktiven Markt für ausländische Investoren geworden.

In dem Bericht des Jahres 2003 wird festgestellt, dass die Tschechische Republik die makroökonomische Stabilität weitgehend erhalten konnte, dass sich jedoch die Lage der öffentlichen Finanzen verschlechtert hat. Die Arbeitslosenquote ist in den letzten drei Jahren gesunken und lag 2002 bei 7,3 %. Im ersten Quartal 2003 war allerdings wieder eine Verschlechterung zu verzeichnen.

1997 wurde ein leichter Rückgang des Wachstums in der Tschechischen Republik verzeichnet: Das BIP stieg um nur 1 % im ganzen Jahr gegenüber 3,9 % im Jahr 1996. 1998 kam es zu einer Rezession - das reale BIP ging um 2,3 % zurück, und im Jahr 1999 verschlimmerte sich dieser Trend. Erst 2000 verzeichnete die tschechische Wirtschaft nach drei Jahren Rezession erstmals wieder ein Wachstum von 3,3 %. Für 2001 wurde ein Anstieg des BIP um 3,3 % verzeichnet, der sich jedoch im Laufe des Jahres verlangsamte. Die verheerenden Überschwemmungen vom August 2002 werden sich aller Wahrscheinlichkeit nach negativ auf das Wirtschaftswachstum dieses Jahres auswirken, auch wenn ihre globalen Folgen für die Wirtschaft noch nicht abgeschätzt werden können. Das durchschnittliche Wachstum von 1,1 % im gesamten Untersuchungszeitraum ergibt sich aus zwei Jahren abnehmender Wirtschaftstätigkeit (1997 und 1998), auf die ein Wiederaufschwung folgte. In dem Bericht des Jahres 2003 wird festgestellt, dass sich das BIP-Wachstum 2002 trotz der Überschwemmungen, der stärkeren Tschechischen Krone und des Rückgangs der Auslandsnachfrage bei 2 % hielt.

Die Staatsfinanzen verzeichneten 1997 ein Defizit. Trotz aller Bemühungen, dies im Jahr 1998 auszugleichen, schloss der Staatshaushalt mit einem Defizit in Höhe von 1,5 % des BIP. 1999 belief sich das Defizit auf 4 %, 2000 betrug es 4,2 %. 2001 wurde ein Defizit von 5,5 % verzeichnet, das 2002 6,6 % erreichen soll. Ende 2001 waren die Schulden der öffentlichen Hand auf 23,6 % des BIP angewachsen - im Vergleich zu 13,7 % im Jahr 1998. Diese Zahlen spiegeln jedoch die tatsächliche Verschuldung nicht vollständig wider, da sie nur einen Teil der Schulden der mit dem Prozess der wirtschaftlichen Transformation beauftragten Einrichtungen berücksichtigen. Der Bericht des Jahres 2002 vermerkt die zögerliche Haltung gegenüber einer allgemeinen Reform der öffentlichen Ausgaben, die zu dieser Verschlechterung der Staatsfinanzen geführt hat.

In dem Bericht des Jahres 2003 wird festgestellt, dass sich das gesamtstaatliche Defizit 2002 auf 3,9 % des BIP belief beziehungsweise auf 6,7 % des BIP bei Berücksichtigung der Tätigkeit der tschechischen Konsolidierungsagentur. Angesichts der anhaltenden Verschlechterung des gesamtstaatlichen Defizits hat die Regierung Maßnahmen vorgeschlagen, um das Defizit von den von den tschechischen Behörden für 2003 geschätzten 7,6 % des BIP bis 2006 auf 4 % des BIP zurückzuführen.

Die Verlangsamung der Inflation war eine positive Entwicklung. Nach einem Höchstwert von 13,4 % im Februar 1998 konnte der Preisanstieg gebremst werden. Ende 1997 kam es mit der Umorientierung von Vorgaben für das Wachstum der Geldmenge hin zu konkreten Zielen für die Inflation zu einer wesentlichen Änderung in der Geldpolitik der tschechischen Nationalbank. Der Rückgang der Inflation setzte sich 1999 fort, und der Anstieg der Verbraucherpreise wurde auf nur 1,8 % gesenkt, wobei dieser Wert seit kurzem wieder steigt. Die Inflationsrate betrug im Jahr 2000 3,9 % und 4,5 % im Jahr 2001. Der Inflationsdruck konnte im ersten Halbjahr 2002 beherrscht werden. Im gesamten Untersuchungszeitraum ging die Inflation stark zurück. 2002 ging die Inflationsrate auf 0,1 % und damit unter die von den Währungsbehörden angesetzte Zielmarge zurück.

Obwohl die Tschechische Republik auf jegliche Strategie oder Politik im Bereich der Wechselkurse verzichtet hat, wurde Mitte 1997 ein kontrolliertes Floating ihrer Währung gegenüber der deutschen Mark und 1999 gegenüber dem Euro eingeführt. Mit dieser Regelung sollen extreme Wechselkursschwankungen verhindert werden. Trotzdem fluktuierte der Wert der tschechischen Krone seither sehr stark. Die tschechische Nationalbank versuchte, 1999 die Instabilität der Währung einzudämmen, was ihr nur teilweise gelungen ist. Im Bericht von 2001 wird festgestellt, dass vor dem Hintergrund des starken Kapitalzuflusses aus dem Ausland der Wert der tschechischen Krone gegenüber dem Euro gestiegen ist. Die starke Aufwertung der tschechischen Währung seit Ende 2001 veranlasste Regierung und Zentralbank schließlich dazu, ein Maßnahmenpaket zu beschließen, um diese Entwicklung zu bremsen. Die gegenwärtige Währungs- und Wechselkurspolitik wirkt sich positiv auf die Wirtschaft aus.

Die Senkung des Handelsbilanzdefizits führte auch zu einer wesentlichen Verbesserung der Leistungsbilanz. Das stark rückläufige Leistungsbilanzdefizit wurde von 6,1 % im Jahr 1997 auf 2 % des BIP im Jahr 1999 gesenkt. Diese Verbesserung ist im Wesentlichen auf eine Senkung des Handelsbilanzdefizits zurückzuführen. 2000 änderte sich die Situation wieder, und es wurde ein Leistungsbilanzdefizit in Höhe von 4,8 % des BIP verzeichnet, das sich 2001 auf 5,5 % erhöhte. 2002 ging das Leistungsbilanzdefizit auf 3,5 % des BIP zurück.

Bei den Strukturreformen waren die im Jahr 1997 angekündigten Maßnahmen der Hauptmotor der Wirtschaftsreform. Zu ihren Zielen zählten unter anderem die Privatisierung von noch in Staatseigentum befindlichen Banken und Unternehmen, die Verbesserung des Wirtschaftsumfeldes im Allgemeinen sowie ein entschlosseneres Vorgehen gegen die Wirtschafts- und Finanzkriminalität. 1999 setzte die Tschechische Republik ihre Strukturreform mit der Reform des Bankensektors, insbesondere mit der Privatisierung der restlichen Großbanken, fort. Weiters bemühte sich die Regierung, die im Bereich der Unternehmen anstehenden Probleme in Angriff zu nehmen. Dauer und Ausmaß der wirtschaftlichen Rezession haben gezeigt, dass die Strukturreformen in der Tschechischen Republik unzureichend waren. Im Bericht von 2000 wird erwähnt, dass die Tschechische Republik ihre Strukturreformen beschleunigt hat. Die Steuerreform wurde zu einer politischen Priorität. Im Bericht aus dem Jahr 2001 wird festgestellt, dass die Strukturreformen nur teilweise Fortschritte gebracht haben. Die Regierung hat mit der Reform des Pensionsversicherungssystems begonnen, und die Privatisierung im Bankensektor wurde 2001 nach einem langen und aufwendigen Prozess abgeschlossen. Im Bericht des Jahres 2002 wird festgehalten, dass der Privatisierungsprozess fast abgeschlossen ist, dass aber der Verkauf bestimmter strategisch bedeutender Unternehmen noch auf sich warten lässt.

2003 stellt die Kommission in ihrem Bericht fest, dass die Tschechische Republik den Reformkurs, wenn auch zögerlicher, fortgesetzt hat. Die Kommission hält eine tiefer gehende und umfassendere Reform in den Bereichen der Sozialleistungen, der Renten und der Gesundheitsfürsorge für erforderlich.

Bezüglich der Unabhängigkeit der Zentralbank wurden 1998 keinerlei Änderungen im Zentralbankgesetz vorgenommen. Die Vorschriften über den bevorrechtigten Zugang der öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu den Finanzinstituten stehen bereits im Einklang mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand, das Zentralbankgesetz sieht jedoch noch immer die Möglichkeit kurzfristiger Kredite an die Regierung vor. Im Bericht des Jahres 2000 wird festgestellt, dass die Änderungen des Gesetzes über die Unabhängigkeit der Zentralbank mit dem EG-Vertrag unvereinbar sind, was die Bestimmungen über den Haushalt der Zentralbank und die gemeinsame Festlegung des Inflationsziels mit der Regierung anbelangt. 2001 wurden Änderungen bezüglich des Verbots der unmittelbaren Finanzierung des öffentlichen Sektors durch die Zentralbank beschlossen, durch die diese der Regierung keine kurzfristigen Kredite mehr gewähren kann. Dennoch gelang es nicht, mit der Novellierung die vollständige Unabhängigkeit der Zentralbank in Hinblick auf ihren Haushalt, die Inflationsrate und die Wechselkurse zu gewährleisten. Im März 2002 änderte das Parlament das Zentralbankgesetz, um es gänzlich an den gemeinschaftlichen Besitzstand anzupassen. In Bezug auf die Unabhängigkeit der Zentralbank wurde mit dieser Novellierung die Übereinstimmung mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand bezüglich der finanziellen, institutionellen und personellen Unabhängigkeit erreicht. Weiters wurden die Statuten geändert und die Preisstabilität zum obersten Ziel der Zentralbank gemacht. Die Tschechische Republik hat somit einen sehr hohen Grad in der Rechtsangleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand bezüglich der WWU erreicht. In dem Bericht des Jahres 2003 wird festgestellt, dass die Rechtsangleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand abgeschlossen ist.

Im Zusammenhang mit den Verhandlungen hat die Tschechische Republik den gemeinschaftlichen Besitzstand bezüglich der WWU übernommen. Die Verwaltungsstrukturen für die Umsetzung und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes sind vorhanden. Das Land werde ab seinem Beitritt mit dem Status eines Landes, dem die Ausnahmeregelung von Artikel 122 EG-Vertrag gewährt werden kann, an der WWU teilnehmen. Die Verhandlungen zu diesem Kapitel wurden im Dezember 2002 abgeschlossen. Es wurde um keinerlei Übergangsbestimmungen ersucht. Die Tschechische Republik erfüllt grundsätzlich die Verpflichtungen, die sie bei den Beitrittsverhandlungen in diesem Bereich eingegangen ist.

Letzte Änderung: 14.01.2004