Lettland

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2005 endg.- Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(98) 704 endg.- Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(1999) 506 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2000) 706 endg.- Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg.- SEK(2001) 1749 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg.- SEK(2002) 1405 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1203 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Kommission die Ansicht, dass derzeit noch nicht beurteilt werden kann, ob Lettland schon zum Zeitpunkt seines Beitritts zum Eurogebiet gehören soll. Außerdem erklärte sie, dass eine Teilnahme dieses Landes nur an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), nicht jedoch am Eurogebiet, weiterhin Probleme aufwirft. Die Kommission verlangte insbesondere, dass Lettland das Zentralbankgesetz mit den gemeinschaftsrechtlichen Erfordernissen in Einklang bringt. Die Kommission zog den Schluss, dass der Kapitalverkehr in Lettland fast völlig liberalisiert ist und die Aufhebung der verbleibenden Beschränkungen keine nennenswerten Schwierigkeiten bereiten dürfte.

In ihrem Bericht vom November 1998 stellte die Kommission fest, dass Lettland bei der Vorbereitung auf die WWU einige Fortschritte erzielt hat.

In ihrem Bericht vom Oktober 1999 stellte die Kommission weitere Fortschritte im Hinblick auf den Beitritt zur WWU fest, insbesondere was die Unabhängigkeit der lettischen Zentralbank anbelangt.

In ihrem Bericht vom November 2000 stellte die Kommission fest, dass seit dem Vorjahresbericht keine neuen Rechtsvorschriften erlassen wurden.

In ihrem Bericht vom November 2001 stellte die Kommission fest, dass die lettischen Rechtsvorschriften weitgehend dem gemeinschaftlichen Besitzstand entsprechen.

Der Bericht vom Oktober 2002 bescheinigt Lettland weitere Fortschritte bei der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands.

Im Bericht vom November 2003 wird festgestellt, dass das Land die aus den Beitrittsverhandlungen resultierenden Verpflichtungen und Anforderungen im Wesentlichen erfüllt und in der Lage sein wird, den entsprechenden Besitzstand ab dem Zeitpunkt des Beitritts anzuwenden.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Die dritte Stufe der WWU begann am 1. Januar 1999. Dieser Termin steht für tief greifende Veränderungen in allen Mitgliedstaaten, selbst in denjenigen, die nicht von Anfang an zum Eurogebiet gehören.

Auf wirtschaftlichem Gebiet ist die Koordinierung der einzelstaatlichen Politiken (nationale Konvergenzprogramme, wirtschaftspolitische Grundzüge, multilaterale Überwachung und Verfahren bei einem übermäßigen Defizit) von zentraler Bedeutung. Alle Länder müssen den Stabilitäts- und Wachstumspakt einhalten, auf die direkte Finanzierung des öffentlichen Defizits durch die Zentralbank sowie den bevorrechtigten Zugang der öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu den Finanzinstituten verzichten und die Liberalisierung des Kapitalverkehrs abgeschlossen haben.

Die Mitgliedstaaten, die außerhalb des Eurogebiets bleiben, verfolgen eine eigenständige Geldpolitik und nehmen am Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) mit gewissen Einschränkungen teil. Die Zentralbanken müssen unabhängig sein und in der Preisstabilität ihr vorrangiges Ziel sehen. Schließlich betrachten alle Mitgliedstaaten die Wechselkurspolitik als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse und müssen in der Lage sein, an dem neuen Wechselkursmechanismus teilzunehmen.

Auch wenn der Beitritt die Anerkennung der Ziele der WWU impliziert, ist die Einhaltung der Konvergenzkriterien keine Vorbedingung. Da diese Kriterien jedoch für eine stabilitätsorientierte makroökonomische Politik stehen, müssen sie zu gegebener Zeit von allen Mitgliedstaaten dauerhaft eingehalten werden.

BEWERTUNG

Lettland erlangte erst 1991 seine Unabhängigkeit und musste anschließend sowohl den Wiederaufbau einer Marktwirtschaft bewerkstelligen als auch neue Institutionen einführen. Somit begannen die Reformen recht spät und ziemlich langsam.

In den Jahren bis 1998 hat Lettland große Fortschritte bei der Schaffung eines soliden gesamtwirtschaftlichen Rahmens und dem Wiederaufbau einer Marktwirtschaft erzielt. Das Land dürfte mittelfristig durchaus in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Europäischen Union (EU) standzuhalten. Der Bericht von 1999 bescheinigte Lettland eine funktionierende Marktwirtschaft. Die lettische Wirtschaft ist eine sehr offene Wirtschaft, und die handelspolitische Integration in die EU schreitet kontinuierlich voran. Im Jahr 2001 erreichte das Bruttoinlandsprodukt (pro Kopf) 33,1% des EU-Durchschnitts.

1997 hatte Lettland mit einem Anstieg des realen BIP um 6,5% ein starkes Wirtschaftswachstum zu verzeichnen. Ab dem zweiten Halbjahr 1998 schlug die russische Finanzkrise auf die lettische Wirtschaft durch und führte zu einer Verlangsamung des realen BIP-Wachstums auf 3,6%. Die Russlandkrise löste eine Rezession aus, von der sich die lettische Wirtschaft aber wieder erholte. Dank der Ausfuhren, Investitionen und des Privatverbrauchs stieg das BIP im Jahr 2000 um 6,6 % und 2001- trotz des weltweiten Konjunktureinbruchs - sogar um 8,8 %. Im Berichtszeitraum (November 1998 bis Oktober 2002) stieg das reale BIP im Durchschnitt um jährlich etwa 6,1% an. In dem Bericht des Jahres 2003 wird festgestellt, dass die ökonomische Aktivität trotz schwacher äußerer Rahmenbedingungen stabil geblieben ist. Mit 6,1 % verzeichnete Lettland 2002 weiterhin ein starkes BIP-Wachstum, das sich im ersten Quartal des Jahres 2003 noch weiter auf 8,8 % gegenüber dem Vorjahr steigerte.

Bei den öffentlichen Finanzen ist die Entwicklung folgendermaßen verlaufen: 1997 verzeichnete der gesamtstaatliche Haushalt einen Überschuss von 1,8 % des BIP. 1998 schloss der gesamtstaatliche Haushalt mit einem Überschuss von 0,3% des BIP ab. Als Folge des verlangsamten Wirtschaftswachstums wies der öffentliche Haushalt 1999 ein Defizit von 4,2% des BIP auf. Im Jahr 2000 wurde das Defizit auf 2,8% des BIP, im Jahr 2001 auf 1,6 % des BIP zurückgeführt. Im Finanzgesetz 2002 ist eine Zunahme des Haushaltsdefizits vorgesehen, das 2,75% des BIP erreichen dürfte. Seit 1999 zielt die lettische Haushaltspolitik auf einen mittelfristig ausgeglichenen Haushalt. Die durchschnittliche Bruttoverschuldung der öffentlichen Verwaltungen ist zu diesem Zeitpunkt mit 13,6% des BIP im Vergleich relativ niedrig. Seitdem hat die Verschuldung von Jahr zu Jahr zugenommen und erreichte 2001 mit einem Anstieg um 2,1 Prozentpunkte 16% des BIP. In dem Bericht des Jahres 2003 wird festgestellt, dass der Pfad der Haushaltskonsolidierung verlassen wurde und die Haushaltspolitik 2002 in eine expansivere Phase eingetreten ist. Das gesamtstaatliche Defizit stieg erneut auf 3 %. Dennoch bleibt die gesamtstaatliche Verschuldung mit 15,2 % des BIP im Jahre 2002 auf einem relativ niedrigen Stand.

Seit Mitte 1997 hat die Inflation kontinuierlich abgenommen. Übers Jahr gerechnet betrug die Inflationsrate im August 1999 2,1% gegenüber 3,5% im September 1998. Im Jahr 1999 war die Inflation in Lettland mit durchschnittlich 2,4% schwach; im April 2000 erreichte sie 3,7%. Im Jahr 2000 betrug der Preisanstieg durchschnittlich 2,6%, im Jahr 2001 2,5%. Im Berichtszeitraum (November 1998 bis Oktober 2002) betrug der Preisanstieg durchschnittlich 3,9%. 2002 ging die Inflationsrate auf 2 % zurück, kletterte jedoch im April 2003 erneut auf 2,5 %.

Hinsichtlich des Wechselkurses zielt die lettische Währungspolitik vor allem auf die Beibehaltung des Festkurses für die Sonderziehungsrechte. Im Sommer 1999 geriet die Währung aufgrund des sich anbahnenden Haushaltsdefizits unter Druck. Nach Auffassung der Zentralbank war sie technisch bereits so weit, dass die Anbindung an den Euro jederzeit vollzogen werden könne. 1999 stieg der Wechselkurs des Lats im Wert um 4,7 % gegenüber den Währungen seiner wichtigsten Handelspartner. Der Bericht des Jahres 2001 bescheinigte Lettland, dass die geldpolitischen Maßnahmen der Zentralbank, insbesondere die Anbindung des Lats an den SZR-Währungskorb und die damit einhergehende Preisstabilität, von Erfolg gekrönt waren. In dem Bericht des Jahres 2003 wird festgestellt, dass die monetären Bedingungen die feste Wechselkursbindung auch weiterhin begünstigt und zur gesamtwirtschaftlichen Stabilität beigetragen haben.

Das Defizit in der lettischen Leistungsbilanz ist nach wie vor hoch und nimmt mit zunehmendem Wachstum tendenziell weiter zu. 1997 betrug das Defizit 6,3% des BIP. Seit dem Ausbruch der Krise in Russland im August 1998 waren die Exporte in die Gemeinschaft der Unabhängigen Staaten um beinahe die Hälfte zurückgegangen. Seit Ende 1999 hat sich das Leistungsbilanzdefizit, das zwar nach wie vor hoch ist, leicht erholt. Als Folge der guten Ausfuhrergebnisse ist das Defizit deutlich zurückgegangen und von 9,6 % des BIP 1999 auf 6,8 % des BIP im Jahr 2000 gesunken. 2001 stieg es erneut auf 9,7 % des BIP an. Im Berichtszeitraum (November 1998 bis Oktober 2002) betrug das Leistungsbilanzdefizit durchschnittlich 8,6 % des BIP. In dem Bericht des Jahres 2003 wird festgestellt, dass das Leistungsbilanzdefizit zwar auf 7,7 % des BIP sank, aber nach wie vor verhältnismäßig hoch bleibt.

Im Bereich der Strukturreformen ist Lettland gut vorangekommen. Seinem 1995 verabschiedeten Zeitplan zufolge sollten 95 % der ehemaligen Staatsunternehmen bis zum 1. Juli 1998 privatisiert sein. Der Privatisierungsprozess ist nahezu abgeschlossen. Der Privatsektor hat jetzt einen Anteil von 65 % am BIP und von 69 % an den Arbeitsplätzen in Lettland. Im Jahr 2000 baute die Regierung die strukturellen Schwächen der Wirtschaft weiter ab. Im Finanzsektor wurden beträchtliche Fortschritte erzielt, und es wurden erste Maßnahmen zur Reform des Rentensystems eingeleitet. Die Umstrukturierung des lettischen Banksektors ist nahezu abgeschlossen. Dem Bericht des Jahres 2001 zufolge ist die Arbeitslosenquote hoch, wenn auch weiterhin ziemlich stabil. Das durchschnittliche Bildungsniveau in Lettland ist vergleichsweise hoch. Die strukturellen Veränderungen der Wirtschaft wurden zunächst in hohem Tempo durchgeführt, das sich später etwas verlangsamt hat. Die Regierung hat die Privatisierungspolitik weiter verfolgt. Für staatliche Unternehmen, bei denen eine Privatisierung nicht vorgesehen ist, werden zurzeit Umstrukturierungspläne aufgelegt. Die Rentenreform wird planmäßig umgesetzt. Zwar konnten Fortschritte bei den aktiven Arbeitsmarktstrategien verzeichnet werden, doch besteht ein gewisser Mangel an struktureller Flexibilität fort.

Um die Unabhängigkeit der Zentralbank zu gewährleisten, wurde 1998 ein Gesetz erlassen, das die direkte Finanzierung des öffentlichen Sektors durch die Zentralbank untersagt. Im Jahr darauf konnte Lettland beträchtliche Fortschritte bei der Vorbereitung seines Beitritts zur WWU verzeichnen. Das lettische Recht entsprach nunmehr den Anforderungen des gemeinschaftlichen Besitzstands, da es das Verbot des Erwerbs von Schuldtiteln durch die Zentralbank auf dem Primärmarkt sowie das Verbot des bevorrechtigten Zugangs des öffentlichen Sektors zu Finanzinstituten enthält. Gleichwohl wurde im Bericht des Jahres 2000 eine Angleichung der Definition der Begriffe „öffentliche Verschuldung" und „öffentliches Defizit" an den gemeinschaftlichen Besitzstand angemahnt. Das lettische Zentralbankgesetz sah Entlassungsgründe vor, die nicht mit dem Besitzstand im Einklang standen. Im Juni 2002 wurde eine Gesetzesnovelle über die lettische Zentralbank erlassen, die auf eine weitere Angleichung an die sich auf die Anforderungen bezüglich der Unabhängigkeit der Zentralbank beziehenden Rechtsvorschriften der Gemeinschaft abzielt und insbesondere die Gründe für die Entlassung von Aufsichtsratsmitgliedern betrifft. In dem Bericht des Jahres 2003 wird festgestellt, dass die lettischen Rechtsvorschriften dem Besitzstand angeglichen wurden, mit einer Ausnahme: Lettland sollte noch eine letzte Änderung des Zentralbankgesetzes verabschieden, um die Unabhängigkeit der einzelnen Mitglieder der Zentralbank sicherzustellen.

Was den Stand der Verhandlungen betrifft, so hat Lettland erklärt, dass es den Besitzstand der Wirtschafts- und Währungsunion anerkennt und uneingeschränkt übernehmen wird. Ein großer Teil der lettischen Rechtsvorschriften sind bereits an die Rechtsvorschriften der WWU angeglichen; die dafür erforderlichen Verwaltungsstrukturen wurden geschaffen. Die Verhandlungen über dieses Kapitel wurden im Dezember 2002 abgeschlossen. Lettland hat nicht um Übergangsbestimmungen ersucht. Insgesamt steht Lettland zu den Verpflichtungen, die es während der Beitrittsverhandlungen in diesem Bereich übernommen hat.

Letzte Änderung: 15.03.2004