Krisenreaktionsfazilität zur Bewältigung des drastischen Anstiegs der Nahrungsmittelpreise

Die Europäische Union (EU) reagiert auf den Anstieg der Nahrungsmittelpreise in den Entwicklungsländern, indem sie eine Finanzierungsfazilität über eine Mrd. EUR für den Zeitraum 2008-2010 bereitstellt. Die Gemeinschaftsmittel sollen vor allem zur Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung in den betreffenden Ländern genutzt werden.

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 1337/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über eine Krisenreaktionsfazilität zur Bewältigung des drastischen Anstiegs der Nahrungsmittelpreise in Entwicklungsländern.

ZUSAMMENFASSUNG

Mit dieser Verordnung wird eine Finanzierungsfazilität geschaffen, die eine rasche Reaktion auf die stark schwankenden Nahrungsmittelpreise in den Entwicklungsländern ermöglichen soll. Es handelt sich dabei um eine Sofortmaßnahme, die von mittel- und langfristigen Maßnahmen auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit flankiert wird.

Die Hilfe und die Zusammenarbeit müssen dazu beitragen:

Es wird ein auf die jeweiligen Entwicklungszusammenhänge und die Auswirkungen der stark schwankenden Nahrungsmittelpreise abgestimmter, differenzierter Ansatz verfolgt, so dass die Zielländer und –regionen und ihre Bevölkerung eine gezielte, maßgeschneiderte und angemessene Unterstützung auf der Grundlage ihrer eigenen Bedürfnisse erhalten.

Durchführung

Unter Berücksichtigung der länderspezifischen Gegebenheiten sind folgende Unterstützungsmaßnahmen förderfähig:

Diese Maßnahmen sind Teil eines Gesamtplans für die Nutzung der Finanzierungsfazilität.

Förderfähigkeit

Die Mittel dieser Fazilität werden auf eine Liste von Empfängerländern aufgeteilt. Die Verordnung führt auch die Einrichtungen auf, die für eine Förderung in Betracht kommen, sofern ihre Programme einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele dieser Verordnung leisten:

Finanzierung Die Fazilität ist mit 1 Mrd. EUR für den Zeitraum 2008-2010 ausgestattet. Die Finanzierungen können in folgender Form erfolgen:

Die Kommission bewertet die Maßnahmen auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit, indem sie alle beteiligten Akteure befragt. Bis zum 31. Dezember 2012 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Abschlussbericht vor. In diesem Bericht werden die Auflagen der Pariser Erklärung über die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe und des Aktionsplans von Accra zum Handel und zur Entwicklung berücksichtigt.

Die Kommission wird durch einen Ausschuss unterstützt, der durch die Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit eingesetzt wurde.

Hintergrund

Der starke Anstieg der Nahrungsmittelpreise in den Jahren 2007 und 2008 hat die Bevölkerung der meisten Entwicklungsländer schwer getroffen und zu einer Verschärfung der Armut, der Probleme und der Instabilität in diesen Ländern geführt. Diese Krise hat direkte Auswirkungen auf die Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele und vor allem auf Ziel 1: die Ernährungssicherung.

Die Krisenreaktionsfazilität zur Bewältigung des drastischen Anstiegs der Nahrungsmittelpreise wird mit den anderen Instrumenten für die Entwicklungszusammenarbeit und mit dem Abkommen von Cotonou koordiniert. Sie ergänzt das Instrument für Humanitäre Hilfe und das Stabilitätsinstrument, die für Krisensituationen vorgesehen sind.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EG) Nr. 1337/2008

1.1.2009

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ABl. L 354 vom 1.12.2008

Letzte Änderung: 01.12.2009