Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Bewältigung der Krise

Der Ausbruch der internationalen Finanzkrise stellt eine Bedrohung für die globale Stabilität dar. Die Europäische Union (EU) unterstützt ein Entwicklungshilfekonzept, das das Wirtschaftswachstum fördert, die Armut bekämpft und die Umwelt schont.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 8. April 2009 - Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Bewältigung der Krise [KOM(2009) 160 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Entwicklungsländer sind besonders anfällig für die Auswirkungen der internationalen Finanzkrise. Dank der Entwicklungspolitik konnte zwar ihre wirtschaftliche Lage verbessert werden, aber ihre Widerstandsfähigkeit ist weiterhin begrenzt.

Die Währungs- und Haushaltspolitik der Entwicklungsländer ist vor allem Inflationsschüben, der Unbeständigkeit der Wechselkurse, der Verschlechterung der Außenbilanzen sowie dem Anstieg der Lebensmittelpreise und der Energiekosten ausgesetzt. Die Europäische Union (EU) hat sich entschieden, prioritär die Staaten zu unterstützen, die für die Auswirkungen der Krise am anfälligsten sind. Diese Länder können durch die Kombination verschiedener Kriterien, die eine Übertragung der Krise auf die Entwicklungsländer begünstigen, ermittelt werden. Hierzu zählen insbesondere:

Finanzierung der Entwicklungshilfe

Die EU stellt mit fast 50 Mrd. EUR den größten Anteil öffentlicher Entwicklungshilfe (ODA) bereit. Dies entspricht einem Anteil von 59 % an den gesamten ODA-Mitteln. Dieser Anteil steigt weiter, allerdings müssen sich die Mitgliedstaaten verpflichten, zusätzlich 20 Mrd. EUR Hilfe bereitzustellen, um ihre für 2010 festgelegten Ziele zu erreichen (0,56 % des Bruttonationaleinkommens).

Die Erhöhung der ODA-Mittel ist für den wirtschaftlichen Aufschwung und die Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele (MEZ) unverzichtbar. Die Hilfe muss durch die Nutzung und Mobilisierung weiterer Ressourcen und Instrumente zur Entwicklungsförderung ergänzt werden. Hierzu gehören Exportkredite, Investitionsgarantien und Technologietransfers sowie innovative Instrumente zur Finanzierung der Entwicklungshilfe (z.B. freiwillige Solidaritätsabgaben wie von einigen Mitgliedstaaten praktizierte Gebühren auf Flugtickets).

Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten eine antizyklische Entwicklungspolitik mit folgenden Schwerpunkten:

Wirksamkeit der Hilfe

Die Fragmentierung der bilateralen oder multilateralen Organisationen und Geber sowie die mangelnde Stabilität und Vorhersehbarkeit der Finanzierung verursachen hohe Kosten. Jährlich könnten durch eine verbesserte Wirksamkeit der Maßnahmen mehrere Milliarden EUR eingespart werden und in die Unterstützung der Reformen, Projekte und Maßnahmen fließen. Die EU hat eine europäische Agenda für die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit (EN) und einen EU-Verhaltenskodex für die Arbeitsteilung angenommen. 2008 engagierte sie sich in der Agenda von Accra (EN) und spielt eine entscheidende Rolle bei der Rationalisierung der internationalen Entwicklungshilfearchitektur.

Die Kommission schlägt sowohl eine beschleunigte Durchführung dieser Programme als auch eine schnelle Umsetzung der Empfehlungen der Kommission vor, um eine optimale Wirksamkeit der EU-Hilfen zu gewährleisten.

Konjunkturmaßnahmen

Zur Bekämpfung der sozialen Auswirkungen der Krise und als Beitrag zu den Millenniumsentwicklungszielen, müssen die sozialen Sicherungssysteme und die Arbeitsmärkte in besonderer Weise gefördert werden. So werden 2009 und 2010 etwa 500 Mio. EUR für den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) bereitgestellt, um die öffentlichen Ausgaben in den wichtigen Sektoren zu sichern. Dies erfolgt über:

Wachstum und Beschäftigung werden zudem durch die Finanzierung von Infrastrukturen (Treuhandfonds EU-Afrika), die Unterstützung der Landwirtschaft sowie die Schaffung von Verbindungen zwischen Produktions- und Vermarktungsorten durch Maßnahmen zur Förderung des privaten Handels und die Erhöhung der Kreditfazilitäten (insbesondere der Investitionsfazilität der EIB, der Investitionsfazilität und Partnerschaft Europa-Mittelmeer (FEMIP), der Investitionsfazilität der ENP für Osteuropa) gefördert.

Die von der EU im Zusammenhang mit der Krise geleistete Unterstützung umfasst zudem die zur Bekämpfung der in zahlreichen Ländern andauernden Lebensmittelkrise ergriffenen Maßnahmen (insbesondere die mit 1 Mrd. EUR ausgestattete Nahrungsmittelfazilität).

Die Maßnahmen zur Konjunkturbelebung greifen die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung und der Bekämpfung des Klimawandels auch in den am wenigsten entwickelten Länder (LDC) auf.

Eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung erfordert eine Stärkung der Wirtschafts- und Finanzpolitik u.a. durch eine verbesserte Regierungsführung im fiskalischen Bereich. Die Bekämpfung der Korruption und die Einführung solider makroökonomischer und ordnungspolitischer Rahmenbedingungen müssen Kernelemente des politischen Dialogs der EU mit ihren Partnerländern sein.

Außerdem sollte die EU für ein besseres Gleichgewicht der Weltordnungspolitik sorgen (insbesondere innerhalb der Vereinten Nationen, des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank), damit sich diese Institutionen besser ergänzen und eine bessere Vertretung der Entwicklungsländer gewährleisten.

Letzte Änderung: 17.09.2009