EU-Jahresbericht 2009 zur Menschenrechtslage

Dieser Bericht zeigt die Maßnahmen und die Politik der Europäischen Union (EU) auf, die zugunsten der Menschenrechte und der Demokratie in der Welt zwischen Juli 2008 und Dezember 2009 durchgeführt wurden.

RECHTSAKT

Menschenrechte und Demokratie in der Welt: Bericht über die Maßnahmen der EU – Juli 2008 bis Dezember 2009, Rat der Europäischen Union – Brüssel, 10. Mai 2010 [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Menschenrechte und die Demokratie sind Kernwerte der Europäischen Union (EU), die sich dazu verpflichtet hat, diese Werte im Rahmen ihrer Außenbeziehungen zu fördern. Der elfte Jahresbericht zur Menschenrechtslage und zur Demokratie soll einen Überblick über die Maßnahmen der EU geben, die zwischen dem 1. Juli 2008 und dem 31. Dezember 2009 in diesem Bereich durchgeführt wurden.

Maßnahmen in Drittländern

Die EU verfügt über mehrere Instrumente, um ihre Politik hinsichtlich der Menschenrechte und der Demokratie umzusetzen.

Im Laufe der 18 Monate, auf die sich dieser Bericht bezieht, hat die EU eine Reihe von Leitlinien angenommen, auf denen ihre Politik beruht. Dazu zählen beispielsweise die Leitlinien zur Förderung der Einhaltung der Normen des humanitären Völkerrechts und die Leitlinien über die Menschenrechtsdialoge mit Drittländern.

Derzeit führt die EU mit nahezu 40 Ländern Dialoge, in deren Mittelpunkt die Menschenrechte stehen. Ihre Einhaltung ist ein wesentliches Element der Abkommen, die die EU mit Drittländern schließt. So hat sie im Rahmen des Cotonou-Abkommens mit den Fidschi-Inseln, Guinea, Madagaskar, Mauretanien, Niger und Simbabwe Konsultationen aufgenommen, nachdem in diesen Ländern Verletzungen der Menschenrechte und Missachtung der Demokratie festgestellt worden waren.

Die EU hat zahlreiche Gemeinsame Aktionen und Gemeinsame Standpunkte angenommen. Dabei handelt es sich um rechtliche Instrumente, die den Standpunkt der Europäischen Union oder die Modalitäten der operativen Aktion festlegen, die angesichts von Menschenrechtsverletzungen oder Krisensituationen erforderlich wird. So hat die EU die Sanktionen gegen Personen, die den Friedensprozess in der Elfenbeinküste gefährden, erneuert und verlängert. Seit Dezember 2008 führt die EU zudem eine Marineoperation gegen seeräuberische Handlungen vor der Küste Somalias (Operation EU NAVFOR ATALANTA) durch.

Im Zeitraum 2008-2009 hat die EU 235 Millionen Euro für den Schutz der Menschenrechte und der Demokratie bereitgestellt, insbesondere über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR).

Themenschwerpunkte

Im Zentrum der EU-Politik zum Schutz der Menschenrechte und der Demokratie stehen insbesondere folgende Themenschwerpunkte:

Rolle der EU in internationalen Gremien

Auf Initiative der EU wurde während der 63. Tagung der VN-Generalversammlung durch eine regionenübergreifende Allianz eine Resolution zur Todesstrafe angenommen. Zwei weitere von der EU eingebrachte Resolutionen, die die Menschenrechtsverletzungen in der Volksrepublik Korea und in Birma anprangern, wurden ebenfalls angenommen.

Bei der Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Europarat setzte sich der positive Trend fort. Einer der wichtigsten Punkte war der Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention.

Die Europäische Union hat sich im Rahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in den Dialog über die Sicherheit in Europa, das Schwerpunktthema der OSZE 2009, eingebracht.

Letzte Änderung: 30.06.2011