Umsetzung der Charta der Grundrechte

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Mitteilung der Kommission – Strategie für eine verstärkte Anwendung der Grundrechtecharta in der EU (2020)

Mitteilung der Kommission – Strategie zur wirksamen Umsetzung der Charta der Grundrechte (2010)

WAS IST DER ZWECK DIESER STRATEGIE?

Die Strategie von 2020 der Europäischen Kommission zielt darauf ab, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU) zu einer Realität für alle werden lassen.

Sie fordert ein erneutes Engagement, mit dem sichergestellt wird, dass die EU-Organe und die Mitgliedstaaten die Charta voll ausschöpfen. Sie baut auf der Strategie von 2010 auf.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Bei der Strategie der Kommission von 2020 liegt der Fokus auf vier Bereichen.

Sicherstellung der wirksamen Anwendung der Charta durch die Mitgliedstaaten

Die Charta ist ein rechtsverbindliches Instrument, das sich an die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des EU-Rechts richtet. Die Kommission arbeitet eng mit den Mitgliedstaaten zusammen und unterstützt sie bei der wirksamen Umsetzung des EU-Rechts und der vollständigen Einhaltung der Charta. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, eine Charta-Kontaktstelle einzurichten, um Koordinierung und Informationsaustausch zu erleichtern. Ab 2021 wird die Kommission jährlich einen Bericht über die Charta vorlegen, in dem sie die Anwendung der Charta in den Mitgliedstaaten in bestimmten Bereichen, die unter das EU-Recht fallen, genauer in den Blick nimmt.

Stärkung von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Rechteverteidigern und Angehörigen der Rechtsberufe

Zivilgesellschaftliche Organisationen und Rechteverteidiger sind für eine gesunde Demokratie und dafür, dass Grundrechte eine Wirklichkeit im Leben der Bürgerinnen und Bürger werden, unerlässlich. Sie stehen jedoch vor einer wachsenden Zahl von Herausforderungen.

Die Kommission wird nationale Maßnahmen, die den Aktivitäten der Zivilgesellschaft schaden und gegen das EU-Recht verstoßen, genau überwachen und gegen sie vorgehen. Einige Mitgliedstaaten verfügen noch immer nicht über voll funktionsfähige nationale Menschenrechtsinstitutionen, die eine wichtige Verbindung zwischen dem Staat und der Zivilgesellschaft darstellen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, solche Institutionen zu schaffen und dafür zu sorgen, dass sie über die Mittel verfügen, um in voller Unabhängigkeit zu arbeiten. Die Kommission wird auch Schulungsaktivitäten zur Charta für Richter, andere Angehörige der Rechtsberufe und Rechteverteidiger fördern.

Förderung der Nutzung der Charta als Richtschnur für die EU-Organe

Die EU-Organe müssen sich bei all ihren Handlungen an die Charta halten. Die Kommission wird ihre internen Kapazitäten zur Einhaltung der Charta ausbauen, unter anderem durch E-Learning, aktualisierte Leitlinien für das Personal und Schulungspläne. Die Kommission ist bereit, das Europäische Parlament und den Rat darin zu unterstützen, um sicherzustellen, dass die Charta in ihrer Arbeit wirksam angewendet wird.

Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger für ihre Rechte aus der Charta

Eine im Jahr 2019 durchgeführte Eurobarometer-Umfrage ließ erkennen, dass lediglich 42 % der Befragten von der Charta gehört haben und nur 12 % wirklich wissen, worum es sich dabei handelt. Sechs von zehn Befragten wollen mehr über ihre Rechte sowie darüber erfahren, an wen sie sich bei Verletzungen der Charta wenden können.

Die Kommission arbeitet an der Sensibilisierung und wird

Sie fordert die Mitgliedstaaten auf, Initiativen zur Erhöhung des Bekanntheitsgrads auszuarbeiten und die betroffenen lokalen Behörden und Einzelpersonen zu stärken.

Zukünftige Maßnahmen

Die Kommission wird

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Strategie für eine verstärkte Anwendung der Grundrechtecharta in der EU (COM(2020) 711 final vom 2.12.2020).

Mitteilung der Kommission – Strategie zur wirksamen Umsetzung der Charta der Grundrechte durch die Europäische Union (KOM(2010) 573 endgültig vom 19.10.2010).

VERBUNDENE DOKUMENTE

Charta der Grundrechte der Europäischen Union (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 389-405).

Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (ABl. L 53 vom 22.2.2007, S. 1-14).

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – EU-Kinderrechtsstrategie (COM(2021) 142 final vom 24.3.2021).

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Europäischer Aktionsplan für Demokratie (COM(2020) 790 final vom 3.12.2020).

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 – Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union (COM(2020) 580 final vom 30.9.2020).

Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen: Operative Leitlinien zur Berücksichtigung der Grundrechte in Folgenabschätzungen der Kommission (SEC(2011) 567 endgültig vom 6.5.2011).

Letzte Aktualisierung: 09.12.2021