Jahresbericht 2008 zur Menschenrechtslage

Dieser Bericht gibt einen Überblick über die Politik und die Maßnahmen der Europäischen Union (EU) zur Förderung der Menschenrechte in der gesamten Welt im Zeitraum vom 1. Juli 2007 bis zum 30. Juni 2008. Er beschreibt die Maßnahmen, die gegenüber Drittländern, in multilateralen Gremien und zu bestimmten thematischen Fragen durchgeführt wurden.

RECHTSAKT

EU-Jahresbericht 2008 zur Menschenrechtslage. Rat der Europäischen Union – Brüssel, den 27. November 2008 [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Union (EU) ist entschlossen, die Menschenrechte zu fördern, und arbeitet kontinuierlich daran, ihre Maßnahmen zu diesem Zweck auszubauen und zu intensivieren. Dieser zehnte Jahresbericht zur Menschenrechtslage soll einen Überblick über die Maßnahmen der EU in diesem Bereich für den Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2007 und dem 30. Juni 2008 geben.

Maßnahmen in Drittländern

Die in diesem Bericht behandelten gemeinsamen Aktionen betreffen vor allem die Ernennung von EU-Sonderbeauftragten (EUSR) für die Afrikanische Union und das Kosovo sowie Krisenbewältigungsoperationen. In diesem Zusammenhang wurden Experten für Gleichstellungsfragen und Fragen in Verbindung mit Kindern in bewaffneten Konflikten für mehrere Operationen/Missionen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) ernannt. Die Bedeutung der durchgängigen Einbeziehung von Menschenrechts- und Gleichstellungsfragen in die ESVP wurde im Juni 2008 durch die Veröffentlichung eines Handbuchs über die Leitprinzipien für die Planer von EU Operationen hervorgehoben.

Im Jahr 2007 wurden neue EU-Leitlinien für die Rechte des Kindes angenommen. 2008 wurden die Leitlinien zu den Themen Kinder und bewaffnete Konflikte, Todesstrafe, grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe überarbeitet. Mehrere Erklärungen wurden abgegeben, etwa zu humanitären Abkommen in Kolumbien sowie zur Abschaffung der Todesstrafe und zur Freilassung von Menschenrechtsverteidigern in Usbekistan. Mit rund 30 Drittländern wurden Menschenrechtsdialoge und -konsultationen aufgenommen. Der Bericht liefert detaillierte Beschreibungen zu den Konsultationen mit China,, Iran,den zentralasiatischen Staaten, der Afrikanischen Union, Russland, den Vereinigten Staaten,, Kanada, Japan, Neuseelandund den Bewerberländern. Im Oktober 2007 wurde eine Menschenrechtsklausel in ein Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen mit der Republik Montenegroaufgenommen.

2007 ist das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) an die Stelleder früheren Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte getreten. Unter diesem neuen Instrument wurden Projekte zur Förderung der Menschenrechte und der Demokratie in über 80 Ländern finanziert. Die EIDHR-Mittel für diese Projekte beliefen sich im Zeitraum 2007-2008 auf 108 Mio. EUR. Ferner wurden Wahlbeobachtungsmissionen der EU aus Mitteln des EIDHR finanziert.

Themenbereiche

Bei ihren Bemühungen zur Förderung der Menschenrechte konzentriert sich die EU auf ein breites Themenspektrum. Zu den Themen des Berichtszeitraums gehören:

Vorgehen der EU in internationalen Gremien

Im Rahmen der 62. Tagung der VN-Generalversammlung im Oktober-November 2007 nahmen 104 Länder eine von der EU und anderen Mitautoren eingeleitete Resolution zu einem Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe an. Die Globalresolution zu den Rechten des Kindes und die Resolution über die Beseitigung aller Formen der Intoleranz und der Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung waren zwei weitere thematische Resolutionen, die von weitreichender Bedeutung für die EU sind. Auf Initiative der EU wurden auch die Resolutionen zur Menschenrechtssituation in Burma/Myanmar und der Demokratischen Volksrepublik Korea angenommen.

Die Reform des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen ist jetzt abgeschlossen. Die EU unterstützte den Start der regelmäßigen allgemeinen Überprüfung (Universal Periodic Review – UPR), deren erste Tagung im ersten Halbjahr 2008 stattfand. Dieser Mechanismus des Menschenrechtsrates dient der vierteljährlichen Überprüfung der Menschenrechtslage in jedem Land der Welt.

Die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Europarat erfolgt im Rahmen der im Mai 2007 unterzeichneten Vereinbarung. Im Juni 2008 unterzeichneten die Kommission und der Europarat eine Vereinbarung über eine Zusammenarbeit im Rahmen der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte.

Letzte Änderung: 25.11.2009