Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien – Informationsgesellschaft und Medien

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (des Besitzstands) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (oder Screening) des politischen und legislativen Besitzstands der EU festgelegt wurden. Jedes Jahr prüft die Kommission die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Fortschrittsberichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2011) 666 endg. – SEK(2011) 1203 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ist seit 2005 Beitrittskandidat für die Europäische Union (EU). Die 2008 vom Rat angenommene Beitrittspartnerschaft unterstützt die Vorbereitungen des Landes im Hinblick auf die künftige Mitgliedschaft und die Angleichung der Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand. Die Beitrittsverhandlungen wurden 2008 noch nicht aufgenommen, da noch Fortschritte in Bezug auf die im Rahmen der Partnerschaft festgelegten Ziele und Bedingungen erzielt werden mussten.

Der Bericht 2011 stellt Fortschritte bei der Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand fest, auch wenn die Kapazität des Rundfunkrats zur wirksamen Überwachung des Marktes nach wie vor unzureichend ist.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Der Besitzstand enthält spezifische Regeln zur elektronischen Kommunikation, zu Diensten der Informationsgesellschaft, insbesondere elektronischer Handel und zugangskontrollierte Dienste, sowie zu audio-visuellen Diensten. Bei der elektronischen Kommunikation strebt der Besitzstand danach, Hindernisse für eine effektive Funktionsweise des Binnenmarktes bei den Telekommunikationsdiensten und -netzen aus dem Weg zu räumen, den Wettbewerb zu fördern und die Verbraucherinteressen auf diesem Gebiet zu wahren, einschließlich der allgemeinen Verfügbarkeit moderner Dienste.

Was die audiovisuelle Politik betrifft, so fordert der Besitzstand die Rechtsangleichung mit der Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen", die die Voraussetzungen für den freien Verkehr von Fernsehsendungen in der EU schafft. Der Besitzstand beabsichtigt die Einrichtung eines transparenten, vorhersehbaren und effektiven Rechtsrahmens für den öffentlich-rechtlichen und den privatwirtschaftlichen Rundfunk im Einklang mit den europäischen Normen. Der Besitzstand verlangt auch die Fähigkeit, sich an den Gemeinschaftsprogrammen Media Plus und Media Training zu beteiligen.

BEWERTUNG (Wortlaut der Kommission)

Im Bereich Informationsgesellschaft und Medien sind Fortschritte zu verzeichnen. Die Rechtsangleichung an den EU-Besitzstand kommt voran und die Mehrzahl der wichtigen Vorkehrungen zur Gewährleistung des Wettbewerbs wurden eingeführt. Die Kapazität des Rundfunkrates zur wirksamen Überwachung des Marktes bleibt unzureichend.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1327 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In dem Bericht 2010 werden die Fortschritte bei der Angleichung an den EU-Besitzstand und die Liberalisierung auf dem Gebiet Informationsgesellschaft und Medien vorgestellt. Diese Entwicklung muss allerdings fortgesetzt werden, um sicherzustellen, dass die staatlichen Rundfunkanstalten gut funktionieren.

Bericht der Kommission [KOM(2009) 533 endg. – SEK(2009) 1334 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht von Oktober 2009 zeigt, dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien Fortschritte im audiovisuellen Bereich gemacht hat und ihre Ziele teilweise erreicht hat. Die Verwaltungskapazität des Rundfunkrates wurde zwar gestärkt, allerdings wurden keine Schritte zur Sicherstellung der finanziellen Tragfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt unternommen. Zudem unterliegen beide Einrichtungen weiterhin politischer Einflussnahme. Im kulturellen Bereich hat das Land Fortschritte gemacht, seine Vorbereitungen entsprechen jetzt den EU-Anforderungen.

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endg. – SEK(2008) 2699 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In dem Bericht von November 2008 wurde festgestellt, dass einige Fortschritte im audiovisuellen Bereich erzielt worden waren und dass die Vorbereitungen im Mediensektor gut vorangekommen waren. Dennoch gab es insbesondere im Hinblick auf die Finanzlage des Rundfunkrates und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt weiterhin Anlass zur Sorge. Im Bereich Kultur waren gute Fortschritte erzielt worden. Das Land nahm am Gemeinschaftsprogramm Kultur teil.

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Letzte Änderung: 20.12.2011