Reaktion Europas auf die Alterung der Weltbevölkerung

Die Europäische Union trägt zur Ausarbeitung eines neuen internationalen Aktionsplans zur Frage des Alterns bei. Angesichts einer weltweit alternden Bevölkerung unterstreicht sie die Notwendigkeit einer globalen Vorgehensweise.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 18. März 2002: „Die Reaktion Europas auf die Alterung der Weltbevölkerung - wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt in einer alternden Welt. Beitrag der Europäischen Kommission zur Zweiten Weltkonferenz über das Altern" [KOM (2002) 143 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Union sieht in einem neuen internationalen Aktionsplan für das Altern eine Chance, die internationale Zusammenarbeit zu vertiefen und globale Langzeitstrategien zu entwickeln, um eine Gesellschaft für alle Altersgruppen zu schaffen.

Alterung der Weltbevölkerung

Zu den Ursachen für die Alterung der Weltbevölkerung zählen u. a. die höhere Lebenserwartung, die - vor allem aufgrund der Fortschritte bei der Geburtenkontrolle - abnehmende Geburtenrate sowie der so genannte Babyboom und die Migrationsströme.

Die Überalterung ist zwar ein universelles Phänomen, doch stellt sich die Problematik von Region zu Region unterschiedlich dar. In den entwickelten Ländern ist die Zahl der alten Menschen bereits heute hoch, und dieser Trend setzt sich fort. Die Entwicklungsländer sind noch im ersten Stadium dieses Prozesses, doch dürfte sich die Tendenz dort besonders rasch verstärken.

Die Alterung führt zu wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umbrüchen. Diesen neuen Herausforderungen gilt es sich zu stellen, um für alle Menschen, Frauen wie Männer, aller Altersgruppen angemessene Rahmenbedingungen zu schaffen.

Der gemeinschaftliche Ansatz

Der Diskussion über die Alterung der Bevölkerung wurde mit der Mitteilung von 1999 „ Ein Europa für alle Altersgruppen " eine europäische Dimension verliehen. Heute bietet die Union die Weitergabe ihrer Erfahrungen an andere Länder an, insbesondere an Entwicklungsländer.

Die Union weist nachdrücklich auf die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes hin, bei dem die Fragen des Alters mit wirtschafts-, beschäftigungs- und sozialpolitischen Überlegungen verknüpft werden müssen. Die großen Herausforderungen lauten:

Vorschläge der Union für einen internationalen Aktionsplan

Die Union strebt keinesfalls an, ihre Vorgehensweise anderen Ländern aufzudrängen, in denen sich die Frage des Alterns aufgrund der jeweiligen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen anders stellt und somit auch die Herausforderungen möglicherweise anders geartet sind. Allerdings meint die Union, dass eine internationale Zusammenarbeit und ein Erfahrungsaustausch nützlich sind. Sie hält daher die Ausarbeitung einer langfristigen Strategie auf globaler Ebene für sinnvoll, regt aber an, zwischen Zielsetzungen für Alle und Zielsetzungen für einzelne Regionen der Welt zu unterscheiden. Die Schaffung einer Wissensbasis wäre ein geeignetes Mittel, diese internationale Zusammenarbeit zu vertiefen.

Es gilt, erstens die Zahl der Erwerbstätigen so hoch zu halten, dass diese für die ständig wachsende Population älterer Menschen aufkommen können, zweitens den durch die Alterung verursachten Kostendruck für die öffentlichen Haushalte und die Gesamtwirtschaft einzudämmen und drittens die Altersarmut zu bekämpfen.

Die Union hält es im Übrigen für erforderlich, weltweit ein stärkeres Bewusstsein für die Frage des Alterns zu wecken. Um erfolgreich zu sein, müssen Strategien zur Bewältigung der Bevölkerungsalterung darauf abzielen, eine Gesellschaft für alle Altersgruppen zu schaffen und die Fragen des Alterns in alle Bereiche des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens zu integrieren. Wichtig ist es auch, für die Erhaltung der Gesundheit und des Wohlbefindens älterer Menschen zu sorgen. In diesem Zusammenhang gilt es, eine gesunde Lebensweise zu fördern, der Abhängigkeit und Invalidität älterer Menschen vorzubeugen, die betreuenden Familien durch professionelle Pflegedienste bzw. -einrichtungen zu entlasten und auch Überlegungen zum Lebensende nicht auszusparen.

Hintergrund

Mit ihrer ersten Konferenz zur Alterung der Weltbevölkerung und dem dabei angenommenen internationalen Aktionsplan haben die Vereinten Nationen die Aufmerksamkeit 1982 erstmals auf dieses Thema gelenkt. Das Jahr 1999 ist dann zum Internationalen Jahr älterer Menschen erklärt worden. Im April 2002 wurde schließlich eine zweite Weltkonferenz über das Altern veranstaltet, auf der ein neuer internationaler Aktionsplan verabschiedet werden sollte.

Wurde die Bevölkerungsalterung zunächst fast nur in den hoch entwickelten Ländern als Problem empfunden, so sind davon inzwischen mehr und mehr auch Entwicklungsländer betroffen, so dass die Problematik eine globale Dimension angenommen hat. Unbedingt anzustreben ist daher eine weltweit stärkere Sensibilisierung für die Herausforderung, die die Alterung der Bevölkerung heute darstellt.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Ergebnisse der Zweiten Weltkonferenz über das Altern (2002 - Madrid)

Die Regierungen haben sich in einer politischen Erklärung dazu verpflichtet, auf nationaler wie auf internationaler Ebene Maßnahmen zugunsten älterer Menschen sowie zugunsten der Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden bis ins Rentenalter zu ergreifen und die entsprechenden Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen.

Der internationale Aktionsplan 2002 analysiert diese drei vorrangigen Aufgaben und nennt Ziele und Vorgehensweisen. Er befasst sich insbesondere mit der Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden älterer Menschen (gesundheitsfördernde Maßnahmen von der Kindheit bis ins Alter, gerechter und uneingeschränkter Zugang zur Gesundheitsfürsorge, geriatrische und gerontologische Möglichkeiten sowie Vernachlässigung, schlechte Behandlung und Gewaltanwendung, denen die älteren Menschen ausgesetzt sind). Die Vereinten Nationen haben den Auftrag, den Ländern bei der Umsetzung des Aktionsplans Hilfestellung zu leisten.

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Vom Europäischen Rat in Stockholm angeforderter Bericht: „Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Förderung des aktiven Alterns" [KOM (2002) 9 endg.- nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Letzte Änderung: 18.03.2004