Gemeinschaftsprogramm im Bereich Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (1996-2000)

1) ZIEL

Anpassung der Gemeinschaftspolitik im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz an die grundlegenden Veränderungen, die sich aus dem raschen Fortschreiten des technologischen Wandels und des Know-hows ergeben.

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

Mitteilung der Kommission vom 12. Juli 1995 über ein Gemeinschaftsprogramm für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (1996-2000).

3) INHALT

Alljährlich kommen etwa 8 000 Arbeitnehmer infolge von Arbeitsunfällen ums Leben und etwa 10 Millionen erleiden Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten beeinträchtigen die Produktivität der Unternehmen und das Beschäftigungswachstum.

Die Politik der Kommission im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz der letzten dreißig Jahre zielt auf eine größtmögliche Verringerung der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab.

Seit 1978 hat die Kommission drei Aktionsprogramme für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz durchgeführt. Das letzte Programm, das 1988 eingeleitet wurde, beruht auf drei grundlegenden Konzepten:

Ein wesentlicher Teil der Tätigkeit der Gemeinschaft im Rahmen dieser Aktionsprogramme war legislativer Art: Mindestvorschriften zur Gewährlesitung von Sicherheit und Gesundheitsschutz wurden im Rahmen der Vollendung des Binnenmarktes und der Freizügigkeit der Arbeitnehmer erlassen.

Die Risiken sollten durch die Annahme einer Reihe von Richtlinien, insbesondere im Hinblick auf Hochrisikotätigkeiten und bestimmte Arbeitnehmerkategorien, verringert werden.

Da die Bereitstellung von Informationen zu den vorrangigen Ziele des Programms gehörte, wurden folgende zwei wichtige Maßnahmen ergriffen:

Die Kommission hat die Durchführung eines neuen Aktionsprogramms zur Verbesserung des Schutzes der Arbeitnehmer in der Gemeinschaft beschlossen, das die im Rahmen der vorangehenden Programme durchgeführten Maßnahmen ergänzen soll und für das zusätzliche Mittel eingesetzt werden.

Das neue Programm ist in drei Teile gegliedert:

Die Laufzeit des Programms beträgt fünf Jahre (vom 1. Januar 1996 bis zum 31. Dezember 2000).

4) frist für den erlass einzelstaatlicher umsetzungsvorschriften

Nicht erforderlich

5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)

6) quellen

Mitteilung der Kommission KOM(95) 282 endg. CNS 950155Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

7) weitere arbeiten

Am 3. September 1998 nahm die Kommission einen Zwischenbericht über das Gemeinschaftsprogramm für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (1996-2000) an [KOM(98) 511 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Im Bericht werden die Aktionen vorgelegt, die im Zeitraum 1996-1998 im Rahmen des Gemeinschaftsprogramms durchgeführt wurden:

Für die zweite Phase des Programms (1998-2000) hat die Kommission die im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz gesetzten Prioritäten überprüft:

- Größere Wirksamkeit der Rechtsvorschriften durch

- Vorbereitung auf die Erweiterung:

- Verstärkung des Zusammenhangs mit der Beschäftigungsfähigkeit: Die Qualität der von den Beschäftigten geleisteten Arbeit hängt weitgehend von den Arbeitsbedingungen ab. Die Beschäftigungsfähigkeit kann verbessert werden durch

- Sicherstellung guter Arbeitsbedingungen in einer Zeit des Wandels, die gekennzeichnet ist durch die Umwandlung der Wirtschaft in eine Dienstleistungswirtschaft, die ständige Zunahme der Zahl weiblicher Berufstätiger, die Überalterung der Erwerbsbevölkerung und die Herausbildung neuartiger Formen der Arbeitsorganisation; die neu entstehenden Risiken dürfen dabei nicht übersehen werden. So hat die Herausbildung einer Dienstleistungswirtschaft eine Verringerung der Arbeitsunfälle bewirkt, jedoch zur Zunahme von durch Streß verursachten gesundheitlichen Problemen geführt.

Die Kommission wird:

8) durchführungsmassnahmen der kommission