Soziale Eingliederung von Jugendlichen

1) ZIEL

Definition von Zielsetzungen und Leitlinien als Beitrag zur Entwicklung einer von Zusammenarbeit geprägten Jugendpolitik, insbesondere im Hinblick auf die soziale Eingliederung von Jugendlichen

2) RECHTSAKT

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 14. Dezember 2000 zur sozialen Integration der Jugendlichen [Amtsblatt C 374 vom 28.12.2000]

3) ZUSAMMENFASSUNG

Kontext

Die Entschließung ist im Zusammenhang mit dem strategischen Ziel zu sehen, das der Europäische Rat auf seiner Tagung in Lissabon am 23. und 24. März 2000 aufgestellt hat. Diese Zielvorgabe sieht die Verknüpfung des wirtschaftlichen mit dem sozialen Fortschritt vor, wobei die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung einen der Schwerpunkte bildet.

In der Entschließung wird festgestellt, dass Jugendliche - insbesondere stark benachteiligte Jugendliche - in besonders hohem Maße von sozialer, politischer und kultureller Ausgrenzung bedroht sind. Deshalb werden die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, verschiedene Initiativen zu ergreifen, durch die eine bessere Eingliederung von Jugendlichen in alle Bereiche der Gesellschaft erreicht werden kann.

Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten

Der Rat fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu auf,

Rolle der Mitgliedstaaten

Die Mitgliedstaaten werden in der Entschließung dazu aufgerufen,

Die Entschließung soll zur Entwicklung einer von Zusammenarbeit geprägten Jugendpolitik beitragen und im Rahmen der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung berücksichtigt werden.

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 27. Juni 2002 zu dem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa [Amtsblatt C 168 vom 13.7.2002].

Weißbuch der Europäischen Kommission: Neuer Schwung für die Jugend Europas [KOM(2001) 681 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Letzte Änderung: 23.09.2002