Neues strategisches Konzept der EU für die Gesundheit (2008-2013)

Das vorliegende Weißbuch macht Vorgaben für eine neue Gesundheitsstrategie der Gemeinschaft bis 2013 als Antwort auf immer akutere Bedrohungen der Volksgesundheit wie Überalterung, grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren oder Erkrankungen als Folge ungesunder Lebensweisen. Damit soll in einem einheitlichen strategischen Rahmen die Zusammenarbeit EU-weit in Bereichen, in denen die Mitgliedstaaten nicht allein tätig werden können, verstärkt, ein größeres Verständnis für gesundheitspolitische Fragen in Europa und weltweit erreicht und der Gesundheit in allen Politikfeldern ein höherer Stellenwert eingeräumt werden. Zu diesem Zweck schlägt das Weißbuch vier Hauptprinzipien und drei strategische Ziele für die nächsten Jahre vor.

RECHTSAKT

Weißbuch der Kommission vom 23. Oktober 2007 „Gemeinsam für die Gesundheit: Ein strategischer Ansatz der EU für 2008-2013" [KOM(2007) 630 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Gesundheitspolitik fällt überwiegend in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten. Gemäß dem europäischen Vertragswerk liegt die Aufgabe der Europäischen Union (EU) darin, ergänzend zum Vorgehen der Mitgliedstaaten Maßnahmen durchzuführen, die für ganz Europa einen Zusatznutzen bringen, insbesondere da, wo größere Bedrohungen für die Gesundheit zu erwarten sind, in Angelegenheiten mit grenzüberschreitenden oder weltweiten Auswirkungen und in Fragen im Zusammenhang mit dem freien Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr.

Dafür ist ein sektorübergreifender Ansatz unverzichtbar, und in allen Politikfeldern der Gemeinschaft muss stärker auf den Gesundheitsschutz geachtet werden.

Die neuen Strategievorgaben des vorliegenden Weißbuchs betreffen somit Gesundheitsaspekte in allen Bereichen. Sie sollen innerhalb eines einheitlichen strategischen Rahmens Antworten auf immer akutere Bedrohungen für die Volksgesundheit, wie den demografischen Wandel, Pandemien, Bioterrorismus und Erkrankungen durch ungesunde Lebensführung, geben.

Dieses Weißbuch schlägt vier Hauptprinzipien für die nächsten Jahre vor.

Prinzip I: Eine auf gemeinsamen Gesundheitswertvorstellungen beruhende Strategie

Die Kommission hat in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen wertebasierten Ansatz für die Gesundheitsversorgungssysteme entwickelt.

2006 nahm der Rat eine Erklärung über diese gemeinsamen Werte an und nannte darin als Grundwerte flächendeckende Versorgung, Zugang zu qualitativ hochwertiger medizinischer Versorgung, Verteilungsgerechtigkeit und Solidarität.

Eine weitere Erklärung über die gemeinsamen Werte der Gesundheitspolitik im weiteren Sinne wird darauf aufbauen.

Für die Gesundheitspolitik der Gemeinschaft müssen auch die Patientenrechte, wie die Beteiligung an der Entscheidungsfindung und die Gesundheitskompetenz, berücksichtigt werden. Daher werden Programme, die Anreize zum Erwerb gesundheitsrelevanter Kenntnisse für verschiedene Altersgruppen bieten, von der Kommission gefördert.

Es besteht immer noch große Ungleichheit im Gesundheitswesen in und unter den Mitgliedstaaten und Regionen sowie weltweit. Bei der Lebenserwartung (ab der Geburt) sind deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen europäischen Ländern zu erkennen. Da die Werte zur Verbesserung der Gesundheit auch die Verringerung gesundheitlicher Benachteiligungen einschließen, wird die Kommission Maßnahmen vorschlagen, mit denen bestehende Benachteiligungen abgebaut werden können.

Die Gesundheitspolitik muss auf den besten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Dazu muss die Kommission vergleichbare Daten aus den Mitgliedstaaten und Regionen zusammenstellen. Es muss also ein System von Gesundheitsindikatoren geschaffen werden, das gemeinsame Verfahren für die Erfassung vergleichbarer Daten auf alle Ebenen vorsieht.

Prinzip II: Gesundheit ist das höchste Gut

Eine gesunde Bevölkerung ist die Voraussetzung für wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Wohlstand, denn die Lebenserwartung bei gesunden Menschen, d. h. gemessen an der Zahl der Lebensjahre, in der die Bevölkerung bei guter Gesundheit ist, hat maßgeblichen Einfluss auf das Wirtschaftswachstum.

Kosten für Gesundheitsprobleme wiederum stellen eine erhebliche Belastung für die Gesellschaft dar. Die Ausgaben im Gesundheitswesen sollten daher zunächst in Form von Investitionen in die Prävention fließen, um die allgemeine Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Gesundheitsverbesserung und die wirtschaftlichen Einflussgrößen in Bezug auf Gesundheit und Krankheit sind nicht immer leicht nachzuvollziehen. Hier sind die Kommission und die Mitgliedstaaten gefordert, ein Programm für Forschungsanalysen darüber auszuarbeiten, welche wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen Gesundheitszustand, Gesundheitsinvestitionen und Wirtschaftswachstum bestehen.

Prinzip III: Gesundheit in allen Politikbereichen (HIAP-Konzept)

Die Gesundheit der Bevölkerung ist nicht nur in der Gesundheitspolitik ein zentrales Thema. Auch andere Politikbereiche, wie die Regional-, Forschungs- und Umweltpolitik, Arzneimittel- und Lebensmittelvorschriften, die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und die Tabakbesteuerung, spielen eine wichtige Rolle. Es ist daher unbedingt darauf zu achten, dass Synergieeffekte zwischen all diesen für die Gesundheit wichtigen Bereichen genutzt werden.

Nur bei stärkerer Einbeziehung der Gesundheitsaspekte in alle Politikbereiche ist ein erfolgreicheres Vorgehen der Gemeinschaft möglich.

Globalisierung bedeutet, dass das HIAP-Konzept auf die Außenpolitik - darunter auch auf die Entwicklungshilfe und den Handel - übertragen werden muss.

Für die Kommission und die Mitgliedstaaten sind eine stärkere Einbeziehung der Gesundheitsaspekte in alle Politikbereiche der Gemeinschaft, der Mitgliedstaaten und auf regionaler Ebene mithin maßgeblich.

Prinzip IV: Mehr Mitsprache der EU in der globalen Gesundheitspolitik

Für einen verbesserten Gesundheitsschutz der eigenen Bürger und in Drittstaaten muss die EU stärker auf die weltweite Gesundheitspolitik einwirken. Die Gemeinschaftsmaßnahmen dürfen nicht von der Weltpolitik abgekoppelt werden.

Die Stellung der EU in internationalen Organisationen muss also verbessert und die Zusammenarbeit in Gesundheitsfragen mit den Partnern ausgebaut werden.

Und schließlich muss auf eine angemessene Einbeziehung der Gesundheitspolitik in die EU-Instrumente für Außenhilfe geachtet werden, und die internationalen Gesundheitsabkommen, insbesondere die internationalen Gesundheitsvorschriften, müssen angewendet werden.

Über diese Grundsätze hinaus legt die Strategie drei Ziele für das gesundheitspolitische Vorgehen der EU in den kommenden Jahren fest.

Ziel I: Förderung der Gesundheit in einem alternden Europa

Die Geburtenrate in Europa ist niedrig, und die Menschen leben immer länger. Die Überalterung der Gesellschaft wird in den nächsten Jahren voraussichtlich zu einer steigenden Nachfrage nach Gesundheitsleistungen führen.

Als Folge davon könnten die Ausgaben für Gesundheit und die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen steigen. Der Anstieg der Gesundheitsausgaben kann jedoch halbiert werden, wenn die Menschen trotz höherer Lebenserwartung länger gesund bleiben.

Die Kommission muss daher geeignete Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit von älteren Menschen, Erwerbstätigen und Kindern unterstützen, damit sie länger produktiv bleiben und gesund altern können.

Weitere Maßnahmen zu Tabak, Ernährung, Alkohol und psychischer Gesundheit müssen durchgeführt werden, und es sollen Leitlinien für die Krebsvorsorgeuntersuchung herausgegeben werden.

Ziel II: Schutz der Bürger vor Gesundheitsgefahren

Der Gesundheitsschutz ist eine Verpflichtung in der EU. Auf Gemeinschaftsebene arbeitet man dazu insbesondere an der wissenschaftlichen Folgenabschätzung, der Bereitschaftsplanung und den Vorsorgemaßnahmen für Epidemien und Bioterrorismus, an der Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz und an der Unfallverhütung.

Die Bekämpfung von Pandemien oder biologischen Zwischenfällen und das Vorgehen gegen die Bedrohung durch Bioterrorismus sind jedoch nur bei Zusammenarbeit und gegenseitiger Abstimmung auf Gemeinschaftsebene und mit den Betroffenen weltweit möglich.

Auch die möglichen Auswirkungen neuer Gefahren auf die Volksgesundheit, wie beispielsweise die Folgen des Klimawandels, müssen bewertet und die Überwachungs- und Reaktionsverfahren für die Gesundheitsgefahren müssen verstärkt werden.

Ziel III: Förderung dynamischer Gesundheitssysteme und neuer Technologien

Neue Technologien kommen durchaus für eine verbesserte Vorbeugung von Krankheiten und die Förderung der Patientensicherheit in Frage.

Es muss also ein Gemeinschaftsrahmen für sichere und hochwertige Gesundheitsleistungen geschaffen und insbesondere Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten und Regionen beim Umgang mit Innovationen in den Gesundheitssystemen ausgearbeitet werden.

Durchführungsmechanismus und Finanzierung

Die Mitgliedstaaten müssen bei der Umsetzung der Strategie eng zusammenarbeiten. Die Kommission wird zu diesem Zweck einen neuen Mechanismus der strukturierten Zusammenarbeit vorschlagen, der die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern soll.

Diese Strategie wird bis zum Ende des laufenden Finanzierungszeitraums (2013) über die vorhandenen Instrumente finanziert.

Letzte Änderung: 17.05.2011