Bekämpfung des Bioterrorismus (Mitteilung)

In der vorliegenden Mitteilung werden die Probleme und Herausforderungen aufgezeigt, die sich im Zusammenhang mit den gesundheitlichen Aspekten der Maßnahmen der EU zur Bekämpfung des Bioterrorismus stellen. Beschrieben werden der aktuelle Zustand, die Ergebnisse der bereits geleisteten Arbeit sowie die Perspektiven für die künftige Arbeit in diesem Bereich.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 2. Juni 2003 an das Europäische Parlament und den Rat über die Zusammenarbeit in der Europäischen Union zur Abwehrbereitschaft bei Anschlägen mit biologischen und chemischen Kampfstoffen (Gesundheitssicherheit) [KOM (2003) 320 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung ist im Kontext der beispiellosen Terroranschläge in den Vereinigten Staaten im September 2001 zu sehen. Regierungen und internationale Stellen haben auf die Ereignisse dahingehend reagiert, dass sie geprüft haben, welche Mittel zur Verfügung stehen, um Bedrohungen dieser Art vorzubeugen und zu begegnen bzw. deren Folgen zu mildern. Außerdem begannen sie, angemessene Maßnahmen in die Wege zu leiten, um einer neuartigen Bedrohung entgegenzuwirken, nämlich der vorsätzlichen Freisetzung biologischer und chemischer Kampfstoffe.

Die vorliegende Mitteilung behandelt die gesundheitlichen Aspekte der Maßnahmen der Europäischen Union zur Bekämpfung des Bioterrorismus. Sie legt dar, welche Schritte unternommen wurden, um Abwehrmaßnahmen und den Schutz der Gesundheit vor einer vorsätzlichen Freisetzung biologischer und chemischer Kampfstoffe zu verstärken. Sie beschreibt außerdem die Herausforderungen, denen das Gesundheitswesen in puncto Abwehrbereitschaft und Reaktion begegnen muss.

JÜNGSTE BIOTERRORANSCHLÄGE UND DEREN AUSWIRKUNGEN IN DER EU

Kurz nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 brach eine Flut von bioterroristischen Briefanschlägen mit Milzbrandsporen über die Vereinigten Staaten herein. Diese Terroranschläge hatten erhebliche Auswirkungen in Europa. Zivilschutz, Sicherheits- und Streitkräfte wurden alarmiert, und die Einrichtungen des Gesundheitswesens mussten sich mit zahlreichen Postsendungen befassen, die Pulver enthielten, bei dem der Verdacht auf Anthraxverseuchung bestand. Obwohl es in Europa keinen offenkundigen Terroranschlag gab, standen die europäischen Länder doch unter hohem Druck, weil sie schnellstens öffentliche Mittel bereitstellen mussten, um einer neuartigen Bedrohung zu begegnen. Im Januar 2003 wurde in einem Gebäude in London Rizin, eine giftige Substanz, die tödlich wirken kann, entdeckt: dieser Vorfall führte den Sicherheits- und Gesundheitsbehörden eindringlich vor Augen, dass sie ihre Bemühungen im Kampf gegen den Bioterrorismus intensivieren müssen.

Die internationale Gemeinschaft und die EU haben auf diese neue Bedrohung mit folgenden Maßnahmen reagiert:

ABWEHRBEREITSCHAFT UND REAKTION DES GESUNDHEITSWESENS

Abwehrbereitschaft

Will man die Wirkung freigesetzter biologischer und chemischer Schadstoffe mildern, müssen die betreffenden Erreger und die infizierten Personen frühzeitig erkannt werden. Die Gesundheitsbehörden spielen hier eine entscheidende Rolle. Sie müssen

Was die Labors betrifft, so müssen labortechnische Fachkenntnisse und Kapazitäten in ausreichender Weise vorhanden sein, um mit Hochrisikostoffen, komplexen Technologien sowie einem Massenbedarf im Falle mehrfacher Anschläge umzugehen.

Reaktion

Bei Anschlägen müssen so rasch wie möglich physische Schutz- und Hilfsmaßnahmen ergriffen werden. Außerdem müssen Folgen und Risiken einer ersten Bewertung unterzogen werden, so dass unverzüglich geeignete Interventionen eingeleitet werden können. Den Gesundheitsbehörden obliegt es, die erforderlichen Präventiv-, Heil- und Behandlungsmaßnahmen zu ergreifen (Dekontaminierung der exponierten Personen, Abstrichentnahme für die Analyse, prophylaktische Behandlung usw.). Ferner müssen Notfalleinsatzpläne ein hohes Maß an Zuversicht in die Fähigkeit gewährleisten, verhältnismäßig und sektorübergreifend zu reagieren. Schließlich müssen die Reaktionsmöglichkeiten sowie die Einsatzfähigkeit der Rettungsdienste gestärkt werden, damit ein optimales Management bei Anschlägen gewährleistet ist.

Koordinierung in der EU

In dem grenzfreien Raum, den die EU darstellt, ist es wesentlich, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um im Falle von Bedrohungen und Anschlägen unverzüglich Warnmeldungen und den Informationsaustausch sicherzustellen. In Anbetracht der Bedeutung eines gemeinsamen Vorgehens in der EU wurde im Oktober 2001 ein Gesundheitssicherheitsausschuss eingesetzt, der aus hochrangigen Vertretern der Gesundheitsminister besteht und die Zusammenarbeit bei Bekämpfung des Bioterrorismus fördern soll. Der Ausschuss beschloss ein Programm für die Zusammenarbeit im Hinblick auf die Abwehrbereitschaft bei Angriffen mit biologischen und chemischen Stoffen mit der Bezeichnung „BICHAT". Dieses Programm sieht vier Ziele vor:

Das Mandat des Gesundheitssicherheitsausschusses wurde im Februar 2007 vom Rat um drei Jahre verlängert.

ARZNEIMITTELVERFÜGBARKEIT UND -RESERVEN

Nach den Bioterroranschlägen in den USA hat sich gezeigt, wie wichtig die Arzneimittelverfügbarkeit in der EU und die Fähigkeit der Industrie sind, etwaige Mängel in Produktion und Versorgung auszugleichen. Im Dezember 2001 wurde eine gemeinsame Taskforce (Kommission und pharmazeutische Industrie) gebildet, um die Verfügbarkeit, Produktions-, Lagerungs- und Vertriebskapazitäten für Arzneimittel zur Behandlung von Erkrankungen bei einem biologischen Terroranschlag zu prüfen.

Einzelstaatliche Vorräte

Um sich gegen bioterroristische Anschläge zu wappnen, haben die meisten Mitgliedstaaten Antibiotikavorräte angelegt bzw. sind dabei dies zu tun. Zwei der größeren Mitgliedstaaten haben angeboten, ihre Vorräte mit anderen Mitgliedstaaten zu teilen. Die Mehrheit der anderen Mitgliedstaaten wollte diese Angebote jedoch nicht annehmen, so dass diese Möglichkeit nicht weiter ins Auge ins gefasst wurde.

Da das Pockenvirus, das hoch ansteckend ist und tödlich wirken kann, sich besonders gut für die Entwicklung biologischer Waffen eignet, wurde eine Bewertung einzelstaatlicher Vorräte an Pockenimpfstoffen durchgeführt. Diese Bewertung ergab, dass in den meisten Mitgliedstaaten Vorräte vorhanden sind oder angelegt werden.

Vorratshaltung auf EU-Ebene

Es wurde noch kein Gemeinschaftsvorrat an Arzneimitteln angelegt. Allerdings haben die Taskforce aus Kommissionsdienstellen und der pharmazeutischen Industrie sowie die Mitgliedstaaten auf die Notwendigkeit hingewiesen, einen Gemeinschaftsvorrat an Pockenimpfstoffen, Antibiotika und antiviralen Medikamenten anzulegen.

Was Antibiotika betrifft, müsste ein Gemeinschaftsvorrat eine ausreichende Vielfalt von Antibiotika umfassen, die so viele potenzielle Krankheitserreger wie möglich abdeckt. Als Vorteile eines Gemeinschaftsvorrats an Antibiotika gelten Größenvorteile, ein höheres Maß an Zuversicht der europäischen Bürger sowie die Tatsache, dass die pharmazeutische Industrie einen zentralen Ansprechpartner und einen einzigen großen Vertrag begrüßt. Das Anlegen eines Gemeinschaftsvorrats an Antibiotika dürfte sich allerdings auch als problematisch erweisen, was die Auswahl der Antibiotika aus den verschiedenen therapeutischen Klassen sowie die Auswahl des endgültigen hergestellten Produkts betrifft.

Was Pockenimpfstoffe betrifft, so wurde festgehalten, dass solche Vorräte zusätzlich zu einzelstaatlichen Vorräten angelegt werden müssten, statt diese zu ersetzen. Der Zugang sollte für alle gleich sein; alle EU-Bürger sollten gleich behandelt werden. Konsultationen über Optionen für einen Gemeinschaftsvorrat haben ergeben, dass die meisten Mitgliedstaaten die Einrichtung eines Gemeinschaftsvorrats an Pockenimpfstoffen nicht unterstützen würden.

Geplante Maßnahmen

Im Rahmen des Gesundheitssicherheitsprogramms wurden Maßnahmen eingeleitet, die den Kooperationsbedarf in puncto Arzneimittel betreffen. Darüber hinaus werden die Entwicklungen bei der Herstellung und Verfügbarkeit von Pockenimpfstoffen regelmäßig überprüft.

FORSCHUNG

Auf Initiative der Kommission wurde 2001 eine F&E-Sachverständigengruppe für die Abwehr der Folgen des biologischen und chemischen Terrorismus eingesetzt. Diese Gruppe hat einen Bericht erstellt, der eine Bestandsaufnahme der in den Mitgliedstaaten unternommenen Forschungsaktivitäten enthält. Auf dieser Grundlage wurden mehrere Empfehlungen ausgesprochen.

Die Frage der Bekämpfung des Bioterrorismus könnte in den Themenbereichen „Biowissenschaften, Genomik und Biotechnologie im Dienste der Gesundheit" und „Lebensmittelqualität und -sicherheit" innerhalb des 6. Forschungsrahmenprogramms behandelt werden. Spezieller Forschungsbedarf könnte außerdem im Abschnitt „Wissenschaftliche Unterstützung der Politik" des Programms behandelt werden. Hier wurde ein entsprechender Aktionsbereich geschaffen und zwar „Katastrophenschutz und Krisenmanagement".

VORBEREITUNG EINER SEKTORÜBERGREIFENDEN REAKTION

Die Verhütung von Terroranschlägen und die Milderung ihrer Folgen erfordern eine Mobilisierung von Akteuren und Ressourcen nicht nur im Gesundheitsbereich, sondern auch in vielen anderen Bereichen. Insbesondere folgenden Bereichen ist verstärkte Aufmerksamkeit zu schenken:

INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT

Im Anschluss an das Treffen in Ottawa im November 2001 wurde eine Aktionsgruppe für globale Gesundheitssicherheit eingesetzt, die den in Ottawa beschlossenen konzertierten Plan umsetzen soll. Dieser sieht insbesondere den Informations- und Erfahrungsaustausch in puncto Bereitschaft und Reaktion, die Zusammenarbeit von Labors, die Schulung des Gesundheitspersonals sowie die Entwicklung von Verfahren für Risikokommunikation und -management vor.

Die Kommission arbeitet in einer Reihe von Fragen im Zusammenhang mit der Reaktion auf die Folgen einer vorsätzlichen Freisetzung biologischer oder chemischer Kampfstoffe mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) (EN) (ES) (FR) zusammen. Auf gemeinsamen Sitzungen von Rat, Kommission und NATO erfolgte ein Austausch von Papieren über die Aktivitäten betreffend chemische, biologische, radiologische und nukleare Zwischenfälle. Dieser Austausch könnte als Ausgangspunkt für eine künftige Zusammenarbeit in diesem Bereich dienen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Grünbuch der Kommission vom 11. Juli 2007 über die Biogefahrenabwehr [KOM(2007) 399 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Der Terrorismus gilt als eine der größten Herausforderungen, denen sich die Europäische Union derzeit gegenübersieht. Die Terroranschläge in Madrid, London und New York haben deutlich gemacht, dass der Terrorismus nach wie vor eine Bedrohung für alle Länder darstellt. Es ist denkbar, dass Terroristen auf nicht konventionelle Mittel wie biologische Materialien zurückgreifen, die Tausende von Menschen kontaminieren, die Landwirtschaft zerstören, Tierpopulationen infizieren sowie Lebens- und Futtermittel verseuchen können. Die Gefahr eines Bioterroranschlags ist gering, doch könnte ein solcher Anschlag verheerende Folgen haben.

Zudem stellen natürliche Krankheiten, Laborunfälle und andere Unglücksfälle, bei denen Erreger freigesetzt werden können, bereits eine Bedrohung dar, die der europäischen Bevölkerung schaden kann.

Mit diesem Grünbuch wurde eine europaweite Konsultation zu der Frage in Gang gesetzt, wie biologische Risiken gemindert und die Vorsorge gegen diese Risiken sowie die Reaktion darauf verbessert werden können. Der Begriff „Biogefahrenabwehr" schließt sämtliche Aspekte wie die Vorsorge, den Schutz, die Erstmaßnahmen, die Strafverfolgung, die Überwachung, die Forschung, die Reaktion und die Wiederherstellung ein.

Die Konsultation richtete sich insbesondere an die in den Mitgliedstaaten zuständigen Behörden für die Bereiche Risikovorsorge und Reaktionsfähigkeit, öffentliche Gesundheit, Zoll, Strafverfolgung, an die Bioindustrie sowie an die Gesundheitsverbände. Sie könnte 2008 in konkrete Maßnahmen zur Biogefahrenabwehr münden.

Die Antworten waren der Kommission bis spätestens 1. Oktober 2007 zu übermitteln.

Mitteilung der Kommission vom 28. November 2005 betreffend eine verstärkte Koordinierung der allgemeinen Bereitschaftsplanung für Krisenfälle im Gesundheitsbereich auf EU-Ebene [KOM(2005) 605 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Ziel der Mitteilung ist die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Entwicklung allgemeiner Pläne für jegliche Art von Krisenfall im Gesundheitsbereich unter Einbeziehung der EU-Dimension. Die Mitteilung ist das Grundgerüst für die Entwicklung der einzelstaatlichen Pläne und legt die wichtigsten Elemente fest, die bei der Bereitschaftsplanung für Krisenfälle im Gesundheitsbereich zu berücksichtigen sind.

Mitteilung der Kommission vom 28. November 2001 - Katastrophenschutz - Bereitschaftsplan für eventuelle Notfälle [KOM(2001) 707 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 1998 über die Schaffung eines Netzes für die epidemiologische Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten in der Gemeinschaft [Amtsblatt L 268 vom 3.10.1998]

See also

Weitere Informationen über Maßnahmen zur Bekämpfung des Bioterrorismus finden Sie auf der dem Thema Bioterrorismus gewidmeten Website „ Öffentliche Gesundheit " der Europäischen Kommission.

Letzte Änderung: 09.01.2008