Bekämpfung von Stigmatisierung und Diskriminierung in Verbindung mit psychischen Erkrankungen

Mit diesen Schlussfolgerungen weist der Rat nachdrücklich auf die Problematik der Stigmatisierung und der Diskriminierung im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen hin. Störungen der psychischen Gesundheit können in der Tat das Risiko der sozialen Ausgrenzung verstärken. Außerdem wirken sich Stigmatisierung und Diskriminierung nachteilig auf den Verlauf und die Folgen psychischer Erkrankungen aus.

Der Rat ruft deshalb zu konkreten Maßnahmen auf, mit denen die soziale Eingliederung verbessert und die Phänomene der Diskriminierung und Stigmatisierung bekämpft werden sollen.

RECHTSAKT

Schlussfolgerungen des Rates für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 2. und 3. Juni 2003 zur Bekämpfung der Stigmatisierung und Diskriminierung in Verbindung mit psychischen Erkrankungen

ZUSAMMENFASSUNG

Auswirkungen

Die Stigmatisierung in Verbindung mit psychischen Erkrankungen beeinträchtigt Gleichheit und soziale Integration. Zudem hat sie Auswirkungen auf den Gesundheitsschutz. Es gibt Belege für die schädlichen Auswirkungen von Stigmatisierung und Diskriminierung auf den Verlauf und die Folgen psychischer Erkrankungen sowie auf den Lebensstandard und die Lebensqualität der betroffenen Personen und ihrer Angehörigen.

Maßnahmen und Sensibilisierung

Es ist wichtig, effektive Maßnahmen in allen einschlägigen Politikbereichen zu fördern, um soziale Integration und Gerechtigkeit zu stärken sowie Diskriminierung und Stigmatisierung zu bekämpfen. Gleichermaßen ist es notwendig, zum einen die Bedeutung der psychischen Gesundheit für alle und zum anderen die Probleme, die durch Stigmatisierung und Diskriminierung in Verbindung mit psychischen Erkrankungen entstehen, deutlicher herauszustellen und die Öffentlichkeit stärker dafür zu sensibilisieren.

Eingliederung und Wiedereingliederung

Der Zugang zu geeigneten und effektiven Behandlungsmethoden sowie der Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Ausbildung und anderen öffentlichen Diensten sind von großer Bedeutung, um die Eingliederung und die Wiedereingliederung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in die Gesellschaft zu erleichtern.

Maßnahmen der Mitgliedstaaten

Die Mitgliedstaaten werden ersucht,

Maßnahmen der Kommission

Um die Stigmatisierung und Diskriminierung im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen zu verringern, wird die Kommission ersucht,

HINTERGRUND

Diese Schlussfolgerungen ergaben sich aus der vom Ratsvorsitz veranstalteten Konferenz mit dem Titel „Psychische Erkrankungen und Stigmatisierung in Europa: die Herausforderungen der sozialen Eingliederung und der Gerechtigkeit", die vom 27.-29. März 2003 in Athen stattfand.

Die Schlussfolgerungen des Rates stützen sich auf eine Reihe von Maßnahmen, die direkt oder indirekt mit der Frage psychischer Erkrankungen zu tun haben. Dazu gehören insbesondere:

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Grünbuch der Kommission vom 14. Oktober 2005 - Die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessern - Entwicklung einer Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit in der Europäischen Union, [KOM(2005) 484 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mit diesem Grünbuch eröffnet die Kommission eine breite Debatte über die Frage der psychischen Gesundheit. Die Initiative zielt darauf ab, eine öffentliche Konsultation darüber einzuleiten, welche Möglichkeiten bestehen, um besser mit psychischen Erkrankungen umzugehen und das psychische Wohl in der EU zu fördern.

Schlussfolgerungen des Rates vom 15. November 2001 zur Bekämpfung von stress- und depressionsbedingten Problemen [Amtsblatt C 6 vom 9.1.2002].

In diesen Schlussfolgerungen wird anerkannt, dass stress- und depressionsbedingte Probleme und ihre generationsübergreifenden Auswirkungen für alle Altersgruppen von großer Bedeutung sind.

Entschließung des Rates vom 18. November 1999 zur Förderung der psychischen Gesundheit [Amtsblatt C 86 vom 24.0.2000].

Mit dieser Entschließung fordert der Rat die Kommission auf,

Auch die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, eine Aktion zur Förderung der psychischen Gesundheit und zur Prävention psychischer Erkrankungen zu konzipieren und durchzuführen, den Austausch bewährter Verfahren sowie gemeinsame Projekte mit anderen Mitgliedstaaten zu fördern sowie die Forschung im Bereich der psychischen Gesundheit und ihrer Förderung voranzutreiben und zu unterstützen.

Letzte Änderung: 09.02.2006