Bekämpfung von HIV/Aids (Schlussfolgerungen des Rates von 2005)
Die HIV/Aids-Epidemie und ihre Ursachen sind noch immer weit verbreitet. Der Rat hat in diesem Zusammenhang eine Reihe von Schlussfolgerungen angenommen, die die Mitgliedstaaten sowie die Kommission zu einem verstärkten Vorgehen gegen die Epidemie aufrufen.
RECHTSAKT
Schlussfolgerungen des Rates für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 3. Juni 2005 zur Bekämpfung von HIV/Aids [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]
ZUSAMMENFASSUNG
Aktueller Stand
Die HIV/Aids-Epidemie und die Ursachen ihrer Ausbreitung stellen für die öffentliche Gesundheit nach wie vor eine große Herausforderung dar. Das Krankheitsbild Aids führt auf menschlicher Ebene zu Leidenswegen und Einschränkungen, erhöht das Risiko sozialer Isolation und wirkt sich negativ auf die Volkswirtschaften aus.
Die gegenwärtigen Präventivmaßnahmen müssen weiter verbessert werden. Gleichzeitig ist es notwendig, die Entwicklung in Sachen Forschung, Überwachung und effizienter Interventionsmethoden voranzutreiben.
Die HIV/Aids-Epidemie wird weitgehend durch soziale Faktoren wie ungleiche Behandlung von Männern und Frauen, Armut und soziale Marginalisierung der schwächsten Bevölkerungsgruppen verschlimmert.
Eine effektive Bekämpfung der Epidemie erfordert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten, den Bewerberländern, den Beitrittskandidaten, den Nachbarstaaten und internationalen Organisationen wie UNAIDS (EN)
* sowie eine Beteiligung der Infizierten und der betroffenen Zivilgesellschaft.
Europäischer Rahmen für die Bekämpfung von Aids
Die Schlussfolgerungen des Rates stützen sich auf eine Reihe von Maßnahmen und Konferenzen, die direkt oder indirekt mit der Bekämpfung von Aids in Verbindung stehen. Es handelt sich namentlich um:
- die Empfehlung des Rates vom 18. Juni 2003 zur Prävention und Reduzierung von Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit der Drogenabhängigkeit;
- die Erklärung nach der Konferenz „Mit Hindernissen brechen - Partnerschaft im Kampf gegen HIV/Aids in Europa und Zentralasien" (Dublin, 23. und 24. Februar 2004), in der dazu aufgerufen wurde, die Fähigkeit der EU zur Bekämpfung der HIV/Aids-Verbreitung zu stärken;
- die Erklärung von Wilna nach der Ministerkonferenz „Europa und HIV/Aids - Neue Herausforderungen, Neue Chancen" (Wilna, Litauen, 17. September 2004), die die Notwendigkeit eines gemeinsamen Vorgehens unterstrich, um internationale Aktionen zur Prävention verstärken und leistungsfähige Partnerschaften zwischen den Regierungen, der Zivilgesellschaft und dem privaten Sektor aufbauen zu können;
- das Arbeitspapier der Kommission vom 8. September 2004 mit dem Titel „Ein koordinierter und integrierter Ansatz zur HIV/Aids-Bekämpfung in der Europäischen Union und ihren Nachbarländern";
- die Mitteilung der Kommission KOM(2004) 0726 endg. vom 26. Oktober 2004 über „Ein europäisches Gesamtkonzept für Außenmaßnahmen zur Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose".
Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten
Der Rat ruft die Mitgliedstaaten zur Umsetzung folgender Maßnahmen auf:
- Umsetzung der Erklärungen von Dublin und Wilna;
- Aufstellung von Koordinationsstrukturen, Strategien und nationalen multisektoralen Finanzierungsprogrammen für den Kampf gegen HIV/Aids;
- Sensibilisierung der Bevölkerung in puncto Infektionsprävention und Sicherstellung einer besseren Aufklärung über Reproduktions- * und Sexualgesundheit;
- Förderung von mehr Vorsicht und Verantwortung hinsichtlich des Sexualverhaltens und der Sexualpraktiken, insbesondere durch Verwendung von Präservativen. Ziel ist weiterhin, intravenös Drogenabhängigen den Zugang zu Präventivmaßnahmen, Entziehungskuren und Dienstleistungen zur Schadensbegrenzung zu erleichtern;
- Orientierungshilfe und Unterstützung sowohl für Infizierte als auch für deren Familien und Freunde sowie Wahrung eines gesellschaftlichen Umfelds und Verhaltens, das auf Respekt, Nichtdiskriminierung und Akzeptanz gegenüber Infizierten gegründet ist;
- Entwicklung eines beständigen Gesundheitsfürsorgesystems, das zugänglich und bezahlbar ist und grundlegend im Dienst von Präventions-, Therapie- und Pflegemaßnahmen steht. Weiterhin ist sicherzustellen, dass alle Bedürftigen Zugang zu einer erschwinglichen antiretroviralen * Behandlung haben;
- Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen klinischen Studien zur weiteren Forschung nach Impfstoffen und Mikrobiziden gegen das HI-Virus;
- Verfolgung einer engen Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und den anderen einschlägigen internationalen Organisationen und Agenturen zwecks Ausarbeitung und Umsetzung bilateraler Aktivitäten im Rahmen der Nachbarschafts- und Entwicklungspolitik.
Maßnahmen auf der Ebene der Kommission
Der Rat ersucht die Kommission:
- die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen zur Umsetzung der Erklärungen von Dublin und Wilna zu unterstützen;
- Bemühungen zu unterstützen, die auf eine Verbesserung des allgemeinen Kenntnisstandes und eine Sensibilisierung der Bevölkerung hinsichtlich der Prävention einer HIV-Infektion ausgerichtet sind;
- Aktivitäten zu unterstützen, die in der Gesellschaft zu einem Umfeld und einem Verhalten beitragen, das auf Respekt, Nichtdiskriminierung und Akzeptanz Infizierter gegründet ist;
- die Inanspruchnahme vorhandener gemeinschaftlicher Finanzmittel zu erleichtern, um in den Mitglied- und Nachbarstaaten nationale bzw. globale Strategien für die Bekämpfung von HIV/Aids umzusetzen;
- Investitionen in Forschung und Entwicklung zu fördern, die die Erarbeitung von Maßnahmen auf den Gebieten Verhalten, Risikoverringerung, Prävention und Therapie zum Ziel haben;
- das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten zu einer Verstärkung und Koordinierung der Aktivitäten zur Überwachung von übertragbaren Krankheiten, einschließlich HIV/Aids, aufzurufen;
- die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, den Bewerberländern, den Beitrittskandidaten, den Nachbarstaaten und den einschlägigen internationalen Organisationen zu erleichtern, um den Austausch bewährter Methoden und gemeinsame Projekte zu fördern;
- den Dialog und die Zusammenarbeit mit den Ländern auf regionaler und globaler Ebene zu fördern sowie mit internationalen Organisationen wie z. B. UNAIDS.
Schlüsselwörter des Rechtsakts
- HIV: Das Akronym HIV steht für „Human Immunodeficiency Virus" (Humanes Immundefizienzvirus).
- Aids: Das Akronym Aids steht für „Acquired Immune Deficiency Syndrome" (erworbenes Immundefektsyndrom).
- UNAIDS: UNAIDS ist eine Partnerschaft verschiedener Organe der Vereinten Nationen, der Weltgesundheitsorganisation und der Weltbank. Als Motor weltweiter Aktionen gegen die HIV-Infektion und Aids leitet, stärkt und unterstützt UNAIDS ein umfassendes Tätigkeitsfeld, das auf Folgendes ausgerichtet ist: Vorbeugung von HIV-Übertragung, Leistung von Pflege und Unterstützung, Verminderung des Risikos von Individuen und Gruppen hinsichtlich einer HIV-Infektion, Abschwächung der Auswirkungen der Epidemie. UNAIDS spielt eine entscheidende Rolle bei der Verwaltung und Verbreitung von Wissen und Informationen über die Epidemie und die weltweiten Aktionen.
- Reproduktionsgesundheit: Reproduktionsgesundheit bezeichnet eine Reihe von Zuständen, Ereignissen und Vorgängen, die sich im Laufe eines Lebens ereignen: Von der harmonischen sexuellen Entwicklung über die intime Beziehung und Mutterschaft bis hin zu Misshandlung, Krankheit, Behinderung und Tod. Sie steht in engem Zusammenhang mit den Werten, der Kultur und den Zukunftsvorstellungen einer Person. Der Begriff Reproduktionsgesundheit beschränkt sich also nicht nur auf die Familienplanung, sondern deckt auch Bereiche ab wie Sexualkunde, risikolose Mutterschaft, Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten sowie die Integration der Gleichberechtigung der Geschlechter.
- Antiretrovirale Behandlung: Ziel einer jeden antiretroviralen Behandlung ist eine möglichst lange maximale Unterdrückung der Viruslast, um die Krankheit unter Kontrolle zu halten. Die Behandlung zerstört das HIV nicht. Sie muss lebenslang unter Einnahme mehrerer Arzneimittel erfolgen.
VERWANDTE RECHTSAKTE
Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten [Amtsblatt L 142 vom 30. April 2004]
Empfehlung 2003/488/EG des Rates vom 18. Juni 2003 zur Prävention und Reduzierung von Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit der Drogenabhängigkeit [Amtsblatt L 165 vom 3. Juli 2003]
Verordnung (EG) Nr. 1568/2003
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über die Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten (HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose) in Entwicklungsländern [Amtsblatt L 224 vom 6. September 2003]
Mitteilung der Kommission vom 21. Februar 2001 an den Rat und an das Europäische Parlament: beschleunigte Aktion zur Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose im Rahmen der Armutslinderung [KOM(2001) 96 endg.
- Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]
See also
Ergänzende Informationen finden Sie auf der Website „ Öffentliche Gesundheit " der Europäischen Kommission.
Letzte Änderung: 03.09.2007