Bericht „Beschäftigung in Europa 2006"

Der Bericht „Beschäftigung in Europa 2006" untersucht die jüngsten Entwicklungen und die Perspektiven auf den europäischen Arbeitsmärkten. Er analysiert die verschiedenen Ansätze zur Steigerung der Beschäftigungsquote im Zusammenhang mit den Zielen der Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS) und der überarbeiteten Lissabon-Strategie. Er regt die Stärkung der Evaluierungskultur bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, Investitionen in hochqualifizierte Arbeitskräfte, die sich an den Wandel anpassen können, und die Ermutigung der Arbeitnehmer zur Mobilität an. Der Bericht empfiehlt den Verzicht auf isolierte politische Instrumente zugunsten eines umfassenden Reformansatzes

RECHTSAKT

Bericht der Kommission „Beschäftigung in Europa 2006" [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Das Wirtschaftswachstum in der Europäischen Union (EU) hat sich 2005 verlangsamt. Dabei scheint es sich lediglich um eine vorübergehende Abschwächung zu handeln, die sich im Wesentlichen durch den steilen Anstieg der Ölpreise erklären lässt. Trotz des verlangsamten Wirtschaftswachstums erholte sich das Beschäftigungswachstum weiter schrittweise (von 63,3 % im Jahre 2004 auf 63,8 % im Jahre 2005). Für 2006-2007 wird ein nur geringfügiger Anstieg der Beschäftigungsquote sowie ein Rückgang der Arbeitslosenquote erwartet. Trotz dieser Fortschritte wird es immer schwieriger, die Ziele von Lissabon bis 2010 zu erreichen.

Auch wenn die Situation auf dem Arbeitsmarkt generell positiv war, so sind doch Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten festzustellen. Dies zeigt sich auch an den Arbeitsarrangements - Vertragsart, Arbeitszeiten, Organisation der Arbeitszeit (Nachtarbeit und Sonntagsarbeit) usw. - , die innerhalb der EU sehr unterschiedlich aussehen. Generell ist ein Rückgang der durchschnittlichen Arbeitszeit festzustellen, allerdings ist die durchschnittliche Arbeitszeit bei den Beschäftigten immer noch hoch.

Die Beschäftigungssituation der Frauen ist ermutigend, die Quote steigt schneller als bei den Männern. Andererseits bleibt ein ausgeprägter geschlechtsspezifischer Unterschied bei der Beschäftigungsquote insbesondere in den südlichen Mitgliedstaaten. Die Beschäftigungsquote bei Männern im Haupterwerbsalter (25-54 Jahre) und bei älteren Arbeitnehmern (55-64 Jahre) entwickelt sich weiter positiv, anders als bei Jugendlichen (15-24 Jahre), wo die Situation stagniert. Die meisten Mitgliedstaaten stehen weiterhin vor der Herausforderung, ihre Migranten in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Der Bericht zur Beschäftigung beschreibt die aktuellen Tendenzen auf dem europäischen Arbeitsmarkt. Die wichtigsten der hier behandelten Fragen sind:

Flexibilität der Arbeitsbedingungen und Beschäftigungssicherheit: „Flexicurity"

Rigide Beschäftigungsschutzbestimmungen bremsen die Mobilität der Arbeitskräfte zwischen verschiedenen Arbeitsplätzen. Die Dynamik des Arbeitsmarktes wird beeinträchtigt. Aus diesem Grund fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, gemeinsame Grundsätze zu finden, die Flexibilität und Beschäftigungssicherheit auf dem Arbeitsmarkt verbinden, sprich: „Flexicurity" schaffen. Dieses Konzept dient zur Klassifizierung der Arbeitsmärkte in der EU.

Ein Gleichgewicht zwischen Flexibilität und Sicherheit kann durch die Wechselwirkung von vier Faktoren erreicht werden:

Der Übergang zu einem System der Flexicurity kann zur Erhöhung oder Verlagerung staatlicher Ausgaben führen. Andererseits erfordern bestimmte Maßnahmen möglicherweise keine ins Gewicht fallende Steigerung der staatlichen Ausgaben. Dazu gehören:

Die Regelungen für befristete und unbefristete Arbeitsverträge müssen gleichzeitig angepasst werden, um eine Segmentierung des Arbeitsmarkts zu verhindern. Eine Lockerung der Bestimmungen zum Beschäftigungsschutz lediglich für befristete Arbeitsverträge ist keine sinnvolle Lösung. Das würde zu unsicheren Beschäftigungsverhältnissen, unzureichender Weiterbildung für Arbeitnehmer und einer Beeinträchtigung der Produktivität bei atypischen Arbeitsverhältnissen führen.

Wirksame aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in ganz Europa

Bei einer verhältnismäßig hohen Arbeitslosenunterstützung lässt die Intensität der Arbeitssuche nach und die Dauer der Arbeitslosigkeit steigt. Durch eine Kombination von Arbeitslosenunterstützung (passive Maßnahmen), Vermittlung von Arbeitnehmern in produktive Erwerbsverhältnisse und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit (aktive Maßnahmen) lässt sich dies jedoch ausgleichen.

Wirksame aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen fördern sowohl den Übergang zwischen Arbeitsplätzen als auch von der Arbeitslosigkeit in die Beschäftigung. Allerdings machen die entsprechenden Ausgaben in der EU insgesamt lediglich ein Drittel der gesamten arbeitsmarktpolitischen Aufwendungen aus. Die Europäische Beschäftigungsstrategie (EBS) wie auch die OECD-Jobs-Strategy empfehlen daher zwei Maßnahmen:

Die Wirksamkeit aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen wird mittels mikro- und makroökonomischer Verfahren bewertet. Mikroökonomische Evaluierungen ermitteln die Auswirkungen der Beteiligung an einem Programm auf die Beschäftigungs- und Einkommensaussichten. Diese Bewertungen legen nahe, dass Ausgaben für Ausbildungsmaßnahmen verhältnismäßig wirkungslos sind, und fordern Investitionen in Beschäftigungsanreize und öffentliche Arbeitsvermittlung. Auch wenn die genannten Verfahren verbreitet sind, ist die Anwendung makroökonomischer Methoden vorzuziehen. Mit einem makroökonomischen Ansatz lassen sich auch indirekte und langfristige Effekte erfassen; das kann zu gänzlich anderen Schlussfolgerungen als die mikroökonomische Evaluierung führen. Bei makroökonomischen Studien kommt man meist zu dem Schluss, dass Bildungsmaßnahmen zu deutlich positiven Ergebnissen führen. Dieser Widerspruch lässt sich durch die Erweiterung des Beobachtungszeitraums auflösen, so dass sich auch die mittel- und langfristigen Auswirkungen eines Ausbildungssystems erfassen lassen.

Humankapital, Technologie und Wirtschaftswachstum in den Mitgliedstaaten

Die Qualifikation der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter nimmt stetig zu, ganz besonders bei Frauen. Die EU ist auf dem Weg zu einer wissensbasierten Wirtschaft, was sich in einer verbesserten beruflichen Eingliederungsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer äußert. Dies führt zu erhöhten Beschäftigungs- und Erwerbsquoten vor allem bei nicht-manuellen Tätigkeiten, die ein hohes Qualifikationsniveau voraussetzen. Dennoch, trotz eines Qualifikationsanstiegs bei den Arbeitnehmern und ungeachtet der Lissabon-Ziele bleiben die Investitionen in hochqualifizierte Arbeitskräfte hinter den Erwartungen zurück.

Die Zunahme von Wissen, Fertigkeiten und Kompetenzen des Einzelnen (Humankapitalbestand) hängt mit dem Wachstum zusammen. Die Wirtschaftsmodelle folgen dabei zwei Grundannahmen: Bei der ersten werden Humankapital wie auch Ausbildungsniveau als Produktions- und Wachstumsfaktoren gesehen. Bei der zweiten wird das Wachstum durch den Humankapitalbestand gesteuert, der für die Fähigkeit eines Landes entscheidend ist, neue Technologien zu entwickeln und die in anderen Ländern entwickelten zu übernehmen. Der Humankapitalbestand erklärt die unterschiedlichen Wachstumsraten in den einzelnen Ländern. In der EU sind hauptsächlich Humankapital und Technologie bestimmend für die Produktivität.

Eine Studie anhand von Daten aus 14 Mitgliedstaaten bewertet die Auswirkungen eines hochqualifizierten Arbeitskräftebestands auf den technischen Fortschritt. Dabei wird unterschieden zwischen der Auswirkung auf die Innovationsfähigkeit eines Landes und auf seine Fähigkeit, einen technologischen Rückstand wettzumachen. Die Geschwindigkeit des Aufholvorgangs ergibt sich aus dem Anteil der hochqualifizierten Arbeitnehmer an der Erwerbsbevölkerung sowie daraus, wie groß der Rückstand ist. Je weiter ein Mitgliedstaat einen solchen Rückstand ausgleicht, umso mehr steigt seine Fähigkeit, neue Technologien zu schaffen. Eine qualifizierte Erwerbsbevölkerung wirkt sich positiv auf die Fähigkeit der EU-Mitgliedstaaten aus, neue Technologien zu schaffen und im Ausland entwickelte Technologien aufzunehmen. Eine Verbindung von hochqualifizierter Erwerbsbevölkerung und flexibler Arbeitsumwelt fördert die Innovationsfähigkeit eines Landes.

Wachstum hängt auch von der Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte ab. Diese Anpassungsfähigkeit ist eines der Merkmale eines Arbeitskräftepotenzials mit hohem Ausbildungsniveau. Sie gewährleistet eine wirksame Umverteilung von Humanressourcen. Aber auch die Arbeitsumwelt, mit der der Arbeitnehmer konfrontiert ist, bestimmt seine Anpassungsfähigkeit.

Mobilität der Arbeitskräfte

Weniger als 2 % der EU-Bürger im erwerbsfähigen Alter halten sich in einem anderen Mitgliedstaat auf. Die EU-weite Mobilität ist deutlich geringer als die regionale Mobilität. Dieser geringe Wert erklärt sich durch sprachliche und kulturelle Hemmnisse, die Angst, soziale Bindungen zu verlieren, administrative Schwierigkeiten und mangelnde Information.

In den fünfzehn alten Mitgliedstaaten (EU-15) betrifft die grenzüberschreitende Mobilität (in ein Land außerhalb der EU) im Wesentlichen Menschen, die hochqualifizierte manuelle Berufe ausüben. Die Mehrheit ist jung, alleinstehend, kinderlos und gut ausgebildet. Bei den Bürgern aus den zehn 2004 beigetretenen Mitgliedstaaten (EU-10) sind die zur Mobilität neigenden Menschen noch jünger, in der Hauptsache Frauen und zum großen Teil auf einem mittleren Qualifikationsniveau. Daher sind sie eher seltener in hochqualifizierten Positionen zu finden, sondern erheblich stärker auf Facharbeiter- und Hilfsarbeiterberufe konzentriert.

Erhebungen lassen erkennen, dass die grenzüberschreitende Mobilität zwischen den alten Mitgliedstaaten (EU-15) zunehmen dürfte. Das für die EU-8-Gruppe (die 2004 beigetretenen Mitgliedstaaten ohne Zypern und Malta) erwartete Mobilitätsniveau wird keine spürbaren und dauerhaften Probleme für den Arbeitsmarkt der Aufnahmeländer mit sich bringen. Langfristig dürfte der zahlenmäßige Rückgang in der jüngsten Bevölkerungsgruppe (die eher zu Mobilität neigt) die Mobilität bremsen.

Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist eine der Grundfreiheiten der EU-Bürger und trägt zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes bei. Es sind Maßnahmen zugunsten der Integration und Akzeptanz der Neuankömmlinge erforderlich. Maßnahmen zugunsten der geografischen Mobilität müssen in Abstimmungen mit Beschäftigungs-, Bildungs- und Migrationspolitik getroffen werden.

Hintergrund

Der Bericht „Beschäftigung in Europa 2005" hat deutlich gemacht, wie wichtig angesichts des raschen Strukturwandels durch Globalisierung und Bevölkerungsalterung eine umfassende Reform ist. Die Ausgabe 2006 bestätigt diese Feststellung und schlägt verschiedene Optionen vor, um den Zielen der EBS und der überarbeiteten Lissabon-Strategie näher zu kommen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission „Beschäftigung in Europa 2005" .Neueste Entwicklungen und Perspektiven [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission „Beschäftigung in Europa 2004" . Neueste Entwicklungen und Perspektiven [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission „Beschäftigung in Europa 2003". Neueste Entwicklungen und Perspektiven [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission „Beschäftigung in Europa 2002". Neueste Entwicklungen und Perspektiven [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission „Beschäftigung in Europa 200". Neueste Entwicklungen und Perspektiven [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission „Beschäftigung in Europa 2000". Neueste Entwicklungen und Perspektiven [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 24.04.2007