Gemeinsamer Beschäftigungsbericht 2006/2007

Aus dem Gemeinsamen Beschäftigungsbericht geht hervor, dass die Arbeitsmarktreformen in der Europäischen Union (EU) beginnen Früchte zu tragen. Die Arbeitslosigkeit geht zurück, die Beschäftigung steigt. Aber die europäischen Ziele in der Beschäftigungspolitik erfordern weitere Anstrengungen. Einerseits steigen Investitionen in Bildung und Qualifikation, andererseits ist bei den Maßnahmen zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Arbeitskräften und Unternehmen ein deutlicher Rückstand zu verzeichnen. Wie in den vorangegangenen Berichten wird auch hier auf die Notwendigkeit entschiedenerer Reformen hingewiesen, damit Flexibilität und Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt miteinander in Einklang gebracht werden.

RECHTSAKT

Gemeinsamer Beschäftigungsbericht 2006/2007 [PDF]

ZUSAMMENFASSUNG

Der Gemeinsame Beschäftigungsbericht erinnert an die zentralen Prioritäten der Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS). Er enthält eine Bestandsaufnahme der Fortschritte und Lücken bei den beschäftigungspolitischen Maßnahmen seit der Veröffentlichung des vorangegangenen Gemeinsamen Beschäftigungsberichts.

Die EBS konzentriert sich auf drei Prioritäten:

Dabei findet das Ziel, mehr Menschen in Arbeit zu bringen und zu halten, bei den Mitgliedstaaten besonders große Aufmerksamkeit. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Investition in Humankapital durch Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung schreitet ebenfalls voran. Auf der anderen Seite ist bei der Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Arbeitskräften und Unternehmen ein gewisser Stillstand zu verzeichnen.

Der Bericht unterstreicht, dass das geringe Engagement für eine Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer besonders beunruhigend ist. Die Reform der Rechtsvorschriften für Verträge sowie verstärkte Investitionen in die Berufsbildung würden den Übergang zwischen Vertragsarten erleichtern und den Arbeitnehmern Aufstiegsmöglichkeiten bieten.

Verwirklichung der Beschäftigungsziele der Gemeinschaft

Aus dem Bericht geht hervor, dass die Politik der Mitgliedstaaten, ausgehend von den Prioritäten der EBS, diese beschäftigungspolitischen Ziele verfolgen müsste:

Die Arbeitslosigkeit ging von 9,1 % im Jahr 2004 auf 8,8 % im Jahr 2005 zurück, die Beschäftigungsquote ist 2005 um 0,8 % gestiegen, die höchste Steigerungsrate seit 2001. Der Unterschied in der Beschäftigungslage bei Männern und Frauen hat sich weiter verringert, die Beschäftigungsquote bei älteren Arbeitnehmern ist weiter gestiegen, von 41 % im Jahre 2004 auf 42,5 % im Jahre 2005. Aber es müssen immer noch 22 Millionen Arbeitsplätze geschaffen werden, wenn das EU-Beschäftigungsziel bis 2010 erreicht werden soll, und die Jugendarbeitslosigkeit bleibt beunruhigend. Nur wenige Mitgliedstaaten berichten über Fortschritte bei der aktiven Unterstützung der Langzeitarbeitslosen.

Wenig Verbesserung ist bei der Qualität der Arbeit festzustellen. Die Beschäftigungsquote bei Jugendlichen hat sich 2005 gesteigert, aber die übrigen Aspekte der Arbeitsqualität haben kaum Fortschritte gemacht. Beim Übergang zwischen unsicheren und stabilen Beschäftigungsverhältnissen oder der Beteiligung Erwachsener an der lebenslangen allgemeinen und beruflichen Bildung stellt der Bericht wenig konkrete Fortschritte fest.

Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltiges Wachstum erfordern eine Steigerung der Produktivität. Das Arbeitsproduktivitätswachstum ist in der gesamten EU in den letzten zwanzig Jahre zurückgegangen, von 2 % pro Jahr in den achtziger Jahren auf 1 % zwischen 1996 und 2001 und auf weniger als 1 % zwischen 2001 und 2003. Die Situation hat sich 2004 verbessert (1,9 %), der Wert ist aber 2005 wieder auf 0,9 % gefallen.

Die Lissabon-Strategie fordert Wirtschafts- und Arbeitsmarktreformen sowie sozialpolitische Maßnahmen, um Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum anzuregen. Weiter heißt es im Bericht, Sozialschutzreformen sollten gegebenenfalls die Zukunftsfähigkeit der öffentlichen Finanzen verbessern, insbesondere durch eine Modernisierung der Rentensysteme. Der Bericht betont die Herausforderung, dass Wachstum und Arbeitsplatzschaffung sich in einem stärkeren sozialen Zusammenhalt niederschlagen.

Weiter betont der Bericht den territorialen Zusammenhalt und führt dazu aus, dass die Unterschiede zwischen den Regionen erheblich bleiben, in manchen Regionen ist die Arbeitslosigkeit sehr hoch.

Aufforderung zur konkreten Umsetzung

Der Bericht unterstreicht, dass für eine Verbesserung der Funktion der Arbeitsmärkte und der Qualität der Arbeit folgende umfassenden Maßnahmen erforderlich sind:

Es wird daran erinnert, dass „Flexicurity" den Übergang zwischen verschiedenen Phasen des Erwerbslebens erleichtern sollte. „Flexicurity" lässt sich genauer definieren als eine politische Strategie zur gleichzeitigen Verbesserung der Flexibilität des Arbeitsmarktes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitsbeziehungen einerseits, und der Beschäftigungs- und Einkommenssicherheit andererseits. Im Juni 2007 wird die Kommission eine Mitteilung und eine umfassende Konsultation vorlegen, um zu einer Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Entscheidung für die geeignete Maßnahmenkombination für ihren Arbeitsmarkt zu gelangen.

Ein verstärkter lebenszyklusorientierter Ansatz im Bereich der Beschäftigung sollte den Zugang zum Arbeitsmarkt verbessern und zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit sowie zur beruflichen Mobilität während des gesamten Berufslebens beitragen. Dies sollte die dringend notwendige Verbesserung der Situation junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt erlauben.

Der Bericht betont, dass den Menschen am Rande des Arbeitsmarkts besonderes Augenmerk gelten sollte. Durch geeignete Anreize sollte Arbeit attraktiver gemacht werden als Sozialleistungen, und es sollten Möglichkeiten für Geringqualifizierte geschaffen werden. Ein ausgewogener Ansatz könnte ferner aus individuell zugeschnittenen Maßnahmen, angemessenen Mindestlöhnen oder gezielten Lohnsteuerersenkungen und der Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen für die Bereitstellung qualitativ guter Arbeitsplätze bestehen.

Diese Ziele können nur dann erreicht werden, wenn wirksam in Humankapital investiert und in Bezug auf das lebenslange Lernen ein Durchbruch erzielt wird. Der Europäische Rat hat im Frühjahr 2006 erklärt, es sei auch unerlässlich, das Bildungsniveau anzuheben, um die Beschäftigungschancen zu verbessern.

Laut Bericht ist die Migration ein neues Thema für den Arbeitsmarkt, das bei der Behebung von Arbeitskräftemangel relevant sein kann. Mehrere Mitgliedstaaten wenden Maßnahmen zugunsten von Zuwanderern und ethnischen Minderheiten an, aber der Unterschied bei der Behandlung von EU-Bürgern und Menschen aus Drittländern in Bezug auf Arbeitslosigkeit bleibt groß.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Gemeinsame Beschäftigungsberichte 1998 (PDF ) 1999 (PDF ), 2000 (PDF ), 2001 (PDF ), 2002 (PDF ), 2003-04 (PDF ), 2004-05 (PDF ), 2005-06 (PDF ).

Letzte Änderung: 05.06.2007