Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität - PROGRESS (2007-2013)

Mit dem Programm PROGRESS soll die Verwirklichung der Ziele der Europäischen Union im Bereich Beschäftigung und Soziales finanziell unterstützt werden. PROGRESS finanziert analytische Aktivitäten, Aktivitäten in den Bereichen wechselseitiges Lernen, Sensibilisierung und Verbreitung sowie Zuschüsse für die Hauptakteure im Zeitraum 2007-2013. Das Programm ist in fünf Abschnitte unterteilt, die fünf wichtigen Tätigkeitsbereichen entsprechen: Beschäftigung, Sozialschutz und soziale Integration, Arbeitsbedingungen, Vielfalt und Nichtdiskriminierung sowie Gleichstellung der Geschlechter.

RECHTSAKT

Beschluss 1672/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 über ein Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität – PROGRESS [Amtsblatt L 315 vom 15.11.2006] [Vgl. ändernde(r) Rechtsakt(e)].

ZUSAMMENFASSUNG

Bislang wurden die Maßnahmen der Gemeinschaft in den Bereichen Beschäftigung, soziale Eingliederung und Sozialschutz, Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und des Nichtdiskriminierungsgrundsatzes durch verschiedene Aktionsprogramme unterstützt.

Im Interesse der Kohärenz und Wirksamkeit hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, diese Programme in einem einzigen Rahmenprogramm mit der Bezeichnung PROGRESS zusammenzufassen.

ALLGMEINE ZIELE

Mit dem Programm werden sechs Ziele verfolgt:

STRUKTUR: TÄTIGKEITSBEREICHE UND ARTEN VON MASSNAHMEN

Das Programm umfasst fünf Abschnitte:

Das Programm finanziert folgende Arten von Maßnahmen:

Für jeden Abschnitt legt das Programm eine Reihe operationeller Zielvorgaben fest.

Beschäftigung

Dieser Abschnitt unterstützt die Durchführung der Europäischen Beschäftigungsstrategie durch

Sozialschutz und soziale Integration

Dieser Abschnitt unterstützt die Anwendung der offenen Koordinierungsmethode im Bereich Sozialschutz und soziale Integration durch

Arbeitsbedingungen

Dieser Abschnitt unterstützt die Verbesserung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsbedingungen, einschließlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, durch

Nichtdiskriminierung und Vielfalt

Dieser Abschnitt unterstützt die wirksame Anwendung des Grundsatzes des Diskriminierungsverbots und fördert dessen Berücksichtigung bei den EU-Strategien durch

Gleichstellung der Geschlechter

Dieser Abschnitt unterstützt die wirksame Umsetzung des Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter und fördert das Gender-Mainstreaming in EU-Strategien durch

ZUGANG ZUM PROGRAMM UND BETEILIGUNG VON DRITTLÄNDERN

Teilnahmeberechtigt sind alle öffentlichen und/oder privaten Stellen, Einrichtungen und Akteure, insbesondere

Die EFTA-/EWR-Länder, die mit der EU assoziierten Kandidatenländer sowie die westlichen Balkanländer, die in den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess eingebunden sind, können sich ebenfalls am Programm beteiligen.

VERFAHREN FÜR DIE BEANTRAGUNG EINER FINANZHILFE

Die Maßnahmen können wie folgt finanziert werden:

FINANZIERUNG

Der Finanzrahmen beträgt 683 250 000 EUR für den Zeitraum 2007-2013. Bei der Aufteilung der Finanzmittel auf die einzelnen Abschnitte sind nachstehende Mindestsätze zu berücksichtigen:

Die restlichen 2 % sind zur Deckung der Kosten für die Programmverwaltung vorgesehen.

Das neue Progress-Mikrofinanzierungsinstruments für Beschäftigung und soziale Eingliederung wurde für den Zeitraum 2007 bis 2013 mit Finanzmitteln in Höhe von 60 Mio. EUR ausgestattet.

VEREINFACHUNG

Der vorgeschlagene Ansatz trägt dazu bei, die wesentlichen Ziele - Vereinfachung der Instrumente in rechtlicher und managementbezogener Hinsicht sowie Straffung der Haushaltsstrukturen - zu erreichen.

Bei der Durchführung des Programms wird die Kommission von einem einzigen Programmausschuss anstatt wie vorher von vier Ausschüssen unterstützt.

BEGLEITUNG UND BEWERTUNG

Von der Kommission werden jährliche Tätigkeitsberichte erstellt, die dem Programmausschuss übermittelt werden. Zudem erfolgt zur Halbzeit eine Bewertung des Programms. Ein Jahr nach Programmende wird von der Kommission mit Unterstützung externer Experten eine Ex-post-Bewertung des gesamten Programms durchgeführt, um die Auswirkungen der Ziele des Programms und seines zusätzlichen Nutzens auf EU-Ebene zu ermitteln.

HINTERGRUND

In ihrer Mitteilung von 2004 über den neuen Finanzrahmen 2007-2013 bezeichnete die Kommission die Umsetzung der sozialpolitischen Agenda als wesentliches Element, das dazu beiträgt, das Ziel Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung zu erreichen.

Zur Verwirklichung der Ziele von Lissabon stützt sich die sozialpolitische Agenda auf eine Kombination von Instrumenten, wie Rechtsvorschriften, offene Koordinierungsmethode, europäischer sozialer Dialog sowie den Europäischer Sozialfonds und eine Reihe weiterer Finanzinstrumente, die unmittelbar von der Kommission verwaltet werden.

PROGRESS wird dem Bestreben der Kommission um Vereinfachung und Rationalisierung der Finanzinstrumente in den Bereichen Beschäftigung und Sozialpolitik gerecht.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 1672/2006/EG

1.1.2007 – 31.12.2013

-

ABl. L315 vom 15.11.2006

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 284/2010/EU

8.4.2010

-

ABl. L 87 vom 7.4.2010

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Beschluss 283/2010/EU des Europäischen Parlements und des Rates vom 25. März 2010 über die Einrichtung eines europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments für Beschäftigung und soziale Eingliederung [Amtsblatt L 87 vom 7.4.2010].

Durch das neue Mikrofinanzierungsinstrument werden Mittel bereitgestellt für:

Das Instrument steht öffentlichen und privaten Einrichtungen offen, die Mikrofinanzierungen für Personen und Kleinstunternehmen anbieten.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Ein gemeinsames Engagement für Beschäftigung [KOM(2009) 257 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 27.04.2010