Programm für gegenseitiges Lernen
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Artikel 149 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung
ZUSAMMENFASSUNG
WAS IST DER ZWECK DIESES PROGRAMMS?
Das Programm für gegenseitiges Lernen ermuntert die EU-Länder zum Austausch ihrer Erfahrungen und bewährter Praktiken im Bereich Beschäftigung.
Es soll die Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene verbessern und ausbauen. Die Zusammenarbeit erfolgt in den Kernbereichen der Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS), die fester Bestandteil der Strategie Europa 2020 ist.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Das Programm trägt zu den Zielen der Strategie Europa 2020 in den Bereichen Beschäftigung und soziale Integration bei. Diese Ziele sind folgende:
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75 % der Menschen im Alter von 20 bis 64 Jahren sind erwerbstätig;
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die Rate der Schulabbrecher liegt unter 10 %;
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40 % der jungen Leute haben einen tertiären Bildungsabschluss;
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die Zahl der von Armut betroffenen Personen wird um 20 Millionen gesenkt.
Darüber hinaus ist das Programm für gegenseitiges Lernen ein Instrument der offenen Koordinierungsmethode, die zur Annäherung der nationalen Beschäftigungspolitiken beitragen soll.
Maßnahmen
Das Programm umfasst verschiedene Arten von Maßnahmen, darunter:
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thematische Veranstaltungen – Seminare und Workshops zu spezifischen Belangen der Beschäftigungspolitik, bei denen politische Entscheidungsträger, Nichtregierungsorganisationen (NRO) und andere interessierte Partner über die Umsetzung der Strategie Europa 2020 diskutieren können;
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gegenseitiges Lernen – Kleingruppentreffen der Vertreter der EU-Länder, in deren Rahmen Erfahrungen im Zusammenhang mit spezifischen politischen Fragen ausgetauscht werden;
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„Peer Review“ -Sitzungen – Sitzungen der Vertreter der EU-Länder und unabhängiger Sachverständiger über spezifische politische Fragen, um den Austausch bewährter Praktiken zu ermöglichen;
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Seminare zur Verbreitung – Seminare, die zum Jahresende gehalten und in deren Rahmen die Ergebnisse des MLP präsentiert werden. Zu den wichtigsten Teilnehmern gehören:
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EU-Institutionen und andere internationale politische Organisationen,
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Vertreter der EU-Länder,
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lokale und regionale Behörden,
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Sozialpartner,
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NRO und
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Hochschulen;
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Datenbank über Arbeitsmarktpraktiken – beinhaltet Beispiele für wirksame Strategien und Maßnahmen. Zu dieser Datenbank ist ein Leitfaden erhältlich.
Beteiligte
An dem Programm können sich die EU-Länder, die EU-Beitrittskandidaten und die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) beteiligen.
HINTERGRUND
Programm für gegenseitiges Lernen
RECHTSAKT
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (konsolidierte Fassung) – Dritter Teil – Die internen Politiken und Maßnahmen der Union – Titel IX – Beschäftigung – Artikel 149 (ex-Artikel 129 EGV) (ABl. C 326 vom 26.10.2012, S. 113)
Letzte Aktualisierung: 15.06.2016