Beschäftigungspolitische Leitlinien (2005-2008)

Die Kommission legt acht Leitlinien für die Verbesserung der Beschäftigungssituation in der Europäischen Union (EU) vor. Den Schwerpunkt legt sie auf Maßnahmen zur Erreichung der Vollbeschäftigung, insbesondere durch die Verbesserung der Eingliederung benachteiligter Personengruppen, durch erhöhte Investitionen in Humanressourcen, durch die Anpassung der Bildungs- und Fortbildungssysteme und die Schaffung von mehr Flexibilität in Kombination mit Beschäftigungssicherheit.

RECHTSAKT

Entscheidung 2005/600/EG des Rates vom 12. Juli 2005 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten.

ZUSAMMENFASSUNG

Die integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung für den Zeitraum 2005-2008 fassen in einem einheitlichen, kohärenten und vereinfachten Text die Grundzüge der Wirtschaftspolitik sowie die beschäftigungspolitischen Leitlinien zusammen. Sie sind ein wesentliches politisches Instrument für die Entwicklung und die Durchführung der Lissabon-Strategie.

Die Leitlinien werden also in einem integrierten politischen Instrument dargestellt*, das auch den makroökonomischen und den mikroökonomischen Bereich der Europäischen Union erfasst. Somit werden die Herausforderungen auf europäischer Ebene deutlich herausgestellt, was der Union ermöglicht, die Bemühungen der Mitgliedstaaten auf die vorrangigen Maßnahmen zu lenken. Bestimmte beschäftigungspolitische Leitlinien müssen im Zusammenspiel mit den entsprechenden Leitlinien in anderen Bereichen umgesetzt werden. Dies ermöglicht eine gegenseitige Verstärkung der verschiedenen Wirtschaftssektoren.

Um mehr Menschen in Arbeit zu bringen und zu halten und die sozialen Sicherungssysteme zu modernisieren, schlägt die Kommission zunächst vor:

Bei der Umsetzung dieser Leitlinie ist auch die integrierte Leitlinie „Die wirtschaftliche und finanzielle Nachhaltigkeit gewährleisten" (Nr. 2) zu berücksichtigen.

Zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen und zur Steigerung der Flexibilität der Arbeitsmärkte schlägt die Kommission weiterhin vor:

Bei der Umsetzung dieser Leitlinie ist auch die integrierte Leitlinie „Eine größere Kohärenz zwischen makroökonomischer Politik und Strukturpolitik herstellen" (Nr. 5) für den makroökonomischen Bereich zu berücksichtigen;

Bei der Umsetzung dieser Leitlinie ist auch die integrierte Leitlinie „Sicherstellen, dass die Lohnentwicklung zur makroökonomischen Stabilität und zum Wachstum beiträgt" (Nr. 4) für den makroökonomischen Bereich zu berücksichtigen.

Zur Steigerung der Investitionen in Humankapital durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung schlägt die Kommission drittens vor:

Bei der Umsetzung dieser Leitlinie ist auch die integrierte Leitlinie „Eine größere Kohärenz zwischen makroökonomischer Politik und Strukturpolitik herstellen" (Nr. 7) für den mikroökonomischen Bereich zu berücksichtigen;

Etwaige Aktualisierungen sollten bis zum Jahr 2008 auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben. Die Leitlinien werden im Rahmen der Halbzeitbewertung der Lissabon-Strategie vorgelegt.

Integrierte Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008)

Makroökonomische Leitlinien (1) Sicherung wirtschaftlicher Stabilität im Hinblick auf nachhaltiges Wachstum(2) Gewährleistung von wirtschaftlicher und finanzieller Nachhaltigkeit(3) Förderung einer effizienten, auf Wachstum und Beschäftigung ausgerichteten Ressourcenallokation(4) Sicherstellen, dass die Lohnentwicklung zur makroökonomischen Stabilität und zum Wachstum beiträgt(5) Förderung größerer Kohärenz zwischen makroökonomischer Politik, Strukturpolitik und Beschäftigungspolitik(6) Dynamik und Funktionieren der WWU verbessern.Mikroökonomische Leitlinien(7) Verstärkte und effizientere Investitionen in FuE, insbesondere im Privatsektor(8) Alle Formen der Innovation fördern(9) Förderung der Verbreitung und effizienten Nutzung der IKT und Aufbau einer Informationsgesellschaft, an der alle teilhaben(10) Stärkung der Wettbewerbsvorteile der industriellen Basis Europas(11) Eine nachhaltige Ressourcennutzung begünstigen und die Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum stärken(12) Den Binnenmarkt, einschließlich der Dienstleistungen, erweitern und vertiefen(13) Die Märkte offen und wettbewerbsorientiert gestalten, um die Globalisierung zu bewältigen(14) Das Unternehmensumfeld attraktiver machen(15) Unternehmerische Kultur fördern und das Wirtschaftsumfeld KMU-freundlicher gestalten(16) Verbesserung der europäischen Infrastruktur. Beschäftigungspolitische Leitlinien(17) Die Beschäftigungspolitik ausrichten auf Vollbeschäftigung, Steigerung der Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität und Stärkung des sozialen und territorialen Zusammenhalts(18) Einen lebenszyklusorientierten Ansatz in der Beschäftigungspolitik fördern(19) Integrative Arbeitsmärkte schaffen, Arbeit attraktiver und für Arbeitsuchende — auch für benachteiligte Menschen — und Nichterwerbstätige lohnend machen(20) Den Arbeitsmarkterfordernissen besser gerecht werden(21) Flexibilität und Beschäftigungssicherheit in ein ausgewogenes Verhältnis bringen und die Segmentierung der Arbeitsmärkte verringern unter angemessener Berücksichtigung der Rolle der Sozialpartner(22) Die Entwicklung der Arbeitskosten und die Tarifverhandlungssysteme beschäftigungsfreundlicher gestalten(23) Die Investitionen in Humankapital steigern und optimieren(24) Die Aus- und Weiterbildungssysteme auf neue Qualifikationsanforderungen ausrichten.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entscheidung 2005/600/EG

25.4.2005

25.4.2005

L 205 vom 12.7.05

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Entscheidung 2007/491/EG des Rates vom 10. Juli 2007 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten [Amtsblatt L 183 vom 13.7.2007].

Wie im Jahr 2006 erhält der Rat die Leitlinien auch 2007 aufrecht, besteht jedoch darauf, dass die Mitgliedstaaten diese Leitlinien in ihre beschäftigungspolitischen Maßnahmen einbeziehen.

Entscheidung 2006/544/EG des Rates vom 18. Juli 2006 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten [Amtsblatt L 215 vom 5.8.2006].

Angesichts der zentralen Rolle der beschäftigungspolitischen Maßnahmen im Rahmen der Lissabon-Agenda fordert der Rat die Mitgliedstaaten auf, sämtliche Leitlinien 2005-2008 im Rahmen ihrer nationalen Beschäftigungsprogramme vollständig umzusetzen. Die Aktualisierung dieser Leitlinien sollte nur begrenzten Umfang haben, damit die für eine effiziente Umsetzung erforderliche Stabilität gewährleistet ist. Daher hat der Rat beschlossen, die Leitlinien für 2006 nicht zu ändern.

Letzte Änderung: 03.10.2007