Gemeinsamer Beschäftigungsbericht 2004/2005

Seit dem Bericht 2003/2004 über Beschäftigung, sozialen Zusammenhalt und soziale Eingliederung wurden nur wenige Fortschritte erzielt, und dies trotz der Unempfindlichkeit der Beschäftigungslage gegenüber dem Konjunkturabschwung und dem Anstieg der Arbeitsproduktivität in einigen verhältnismäßig ärmeren Mitgliedstaaten. In dem neuen Bericht werden die Ergebnisse der Anwendung der beschäftigungspolitischen Leitlinien in den Mitgliedstaaten vorgestellt und die Empfehlungen des Rates an die einzelnen Mitgliedstaaten im Beschäftigungsbereich erläutert. Der Bericht wurde im Zuge der Halbzeitbewertung der Lissabon-Strategie vorgelegt.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat vom 27. Januar 2005 - Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts 2004/2005 [KOM(2005)13 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Der gemeinsame Beschäftigungsbericht wird gleichzeitig mit dem Frühjahrsbericht der Kommission 2005 im Hinblick auf die Halbzeitbewertung der Lissabon-Strategie vorgelegt. In dem gemeinsamen Beschäftigungsbericht wird untersucht, welche Fortschritte die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien und Empfehlungen erzielt haben. Diese Beurteilung stellt jedoch keine Einschätzung der bestehenden Maßnahmen oder Systemen in den betreffenden Bereichen dar.

Den hauptsächlichen Beitrag zu diesem Bericht stellen die im Herbst 2004 vorgelegten 25 Nationalen Aktionspläne für Beschäftigung (NAP) dar. Mithilfe der NAP legen die einzelnen Mitgliedstaaten die Fortschritte dar, die sie in den letzten zwölf Monaten im Beschäftigungsbereich erzielt haben, und stellen die Maßnahmen vor, die sie für die kommenden zwölf Monate vorsehen. Das diesen Bericht begleitende Arbeitspapier der Kommission bietet eine detailliertere Bewertung der Fortschritte bei Beschäftigungsleistung und Umsetzung der Beschäftigungspolitik.

In dem Bericht wird betont, dass der Konjunkturabschwung keine größeren Arbeitsplatzverluste mit sich gebracht hat. Aufholfaktoren haben dazu beigetragen, dass die Arbeitsproduktivität in einigen verhältnismäßig ärmeren Mitgliedstaaten angestiegen ist. Allerdings sind auf dem Weg zur Verwirklichung der drei Zielsetzungen der Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS) nur wenige Fortschritte erreicht worden:

Die EU müsste das Beschäftigungs- und das Produktivitätswachstum gleichzeitig steigern; dies hängt jedoch von weiteren Strukturreformen auf dem gesamten Binnenmarkt ab (Beschäftigung, Dienstleistungen, Produkte und Finanzen). In dem Bericht werden die Schlussfolgerungen des Berichts der Taskforce „Beschäftigung" bestätigt und betont, dass die Steigerung der Arbeitsproduktivität und insbesondere die Anhebung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer von entscheidender Bedeutung sind.

Bei der Auseinandersetzung mit den beschäftigungspolitischen Leitlinien und Empfehlungen haben die Mitgliedstaaten in folgenden Bereichen die weitestgehenden Maßnahmen durchgeführt:

Auch in den folgenden Bereichen sind durchgreifende Maßnahmen durchgeführt worden:

In den folgenden Bereichen haben die Mitgliedstaaten sehr viel weniger an wirksamen Maßnahmen zu verzeichnen:

Die Regierungen müssen sich die EU-Zielsetzungen zu eigen machen und die Öffentlichkeit in der Überzeugung bestärken, dass die EU-Verpflichtungen in Maßnahmen auf nationaler und lokaler Ebene umgesetzt werden müssen. Sie müssen dies durch angemessene finanzielle Unterstützung unterstreichen.

Transparenz und Öffentlichkeitswirkung der NAP sind weiter zu verstärken, damit der Prozess des gegenseitigen Lernens sowohl innerhalb der Mitgliedstaaten als auch EU-weit gefördert wird.

Die Europäische Beschäftigungsstrategie spielt die Hauptrolle bei der Umsetzung der Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie. Dies muss in der Öffentlichkeit stärker zu Tage treten. Die Halbzeitüberprüfung bietet eine Möglichkeit, die Strategie auf allen Ebenen stärker in das allgemeine Bewusstsein treten zu lassen, den Koordinierungsprozess zu vereinfachen und die Umsetzung stärker in den Mittelpunkt zu rücken.

Dieser Bericht ist ein fester Bestandteil des „Umsetzungspakets" der Kommission, das auch die Umsetzungsberichte für die Grundzüge der Wirtschaftspolitik und die Binnenmarktstrategie umfasst.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts 2003/2004 [KOM(2004) 24 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts 2002 [KOM (2002) 621]

Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts 2001 [KOM (2001) 438]

Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts 2000 - Teil I: Europäische Union - Teil II: Mitgliedstaaten [KOM(2000) 1688 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts 1999 [SEK(1999) 1386 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts 1998 [SEK(1998) 1688 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

See also

Eine detaillierte Analyse der jüngsten Trends und Leistungsmerkmale des EU-Arbeitsmarkts findet sich in dem Bericht der Europäischen Kommission „ Beschäftigung in Europa 2004 " . Zu den letzten makroökonomischen Aktualisierungen siehe die „Wirtschaftsprognosen vom Herbst 2004" (EN) der Europäischen Kommission.

Letzte Änderung: 23.03.2007