Europäische Taskforce „Beschäftigung" (2003)
Die entsprechend den Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes auf der Tagung des Europäischen Rates von Brüssel im März 2003 eingesetzte Taskforce „Beschäftigung" erhielt die Aufgabe, eine unabhängige Prüfung der Arbeitsmarktsituation durchzuführen und die zur Verwirklichung der Ziele der Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS) erforderlichen konkreten Reformen zu ermitteln. Sie war von April bis November 2003 tätig und hat ihre Arbeiten mit einem Bericht abgeschlossen, in dem sie sich besorgt über die Beschäftigungsleistung Europas zeigt und auf die dringende Notwendigkeit einer Intensivierung der strukturellen Reformen durch die Mitgliedstaaten verweist, um so Anpassungsfähigkeit, Arbeitskräfteangebot und Investitionen in Humankapital zu verstärken.
Die Taskforce wurde eingerichtet mit dem Ziel, die Maßnahmen zu ermitteln, die in einer 25 Mitglieder umfassenden Europäischen Union im Beschäftigungsbereich am dringendsten notwendig sind. Ihr Bericht mit dem Titel „ Jobs, Jobs, Jobs - Mehr Beschäftigung in Europa schaffen " wurde bei Erstellung des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts 2003/2004 von Kommission und Rat zugrunde gelegt.
Im Bericht der Taskforce heißt es, dass es nicht mehr ausreicht, das Wirtschaftswachstum zu fördern, sondern strukturelle Reformen erforderlich sind, durch die der Arbeitsmarkt flexibler und Arbeit attraktiver wird. Statt jedoch neue Ziele aufzustellen oder die gegenwärtigen Ziele zu verändern, empfiehlt der Bericht, die EU-Staaten zu ermahnen, wenn sie die vereinbarten Beschäftigungsziele nicht erreichen. Statt zu versuchen, die sozialen und finanziellen Kosten der Reformen zu ermitteln, sollten lieber die Kosten bestimmt werden, die sich ergeben, wenn nicht gehandelt wird. Um den „großen Graben" zu überbrücken, der Europa von den anlässlich des Europäischen Rates von Lissabon festgesetzten Zielen trennt, sollten die Mitgliedstaaten ein mittel- und langfristig dauerhaftes Beschäftigungs- und Produktivitätswachstum fördern und mehr sowie produktiver arbeitende Menschen ausbilden, statt sich auf die kurzfristige Schaffung von Arbeitsplätzen zu konzentrieren. Ebenso ist es erforderlich, die Beispiele guter Praxis besser zu nutzen.
Der Bericht der Taskforce hebt hervor, dass eine effektive Steigerung von Beschäftigung und Produktivität nur möglich sind bei:
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mehr Anpassungsfähigkeit auf Seiten der Arbeitnehmer und der Unternehmen: Die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner müssen in der Lage sein, Veränderungen zu antizipieren, auszulösen und zu absorbieren. Darüber hinaus müssten sie die administrativen Barrieren abbauen, die die Gründung und Führung von Unternehmen behindern, sowie bessere Finanzierungsmöglichkeiten und Beratungsdienste für Neugründungen anbieten. Um gering Qualifizierte zu fördern, schlägt die Taskforce vor, die Lohnnebenkosten bei Niedriglohnempfängern (Arbeitgeberbeiträge) zu senken. Die Löhne sollten sich in Abhängigkeit vom Produktivitätswachstum entwickeln. Ein besserer Schutz der Eigentumsrechte und ein günstigeres steuerliches Umfeld, die Förderung der Innovation und der Aufbau regionaler und sektoraler Partnerschaften würden zur Wiederbelebung von Forschung und Entwicklung sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich beitragen (Beispiele guter Praxis: Schweden, Dänemark und Finnland). Ebenso müssten die Mitgliedstaaten den Arbeitsmarkt flexibilisieren, indem sie ein größeres Angebot an Vertragsformen bereitstellen, um so den Bedürfnissen der Arbeitnehmer und der Unternehmen zu entsprechen, gleichzeitig aber ein angemessenes Sicherheitsniveau aufrechterhalten (Sicherheit des Arbeitsplatzes und Fähigkeit, im Arbeitsprozess zu bleiben) (Beispiele guter Praxis: Niederlande und Dänemark). Darüber hinaus sollten sie die Zeitarbeit fördern und Möglichkeiten eines Wechsels zwischen verschiedenen Beschäftigungsformen wie z. B. unselbständige Tätigkeit, Ausbildung, Unterbrechungen usw. prüfen;
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größerer Attraktivität des Arbeitsmarktes für mehr Menschen und dauerhafter Integration in den Arbeitsmarkt: Hierbei muss versucht werden, die Arbeitslosigkeits-, Nichterwerbstätigkeits- und Niedriglohnfallen zu beseitigen. Die Betreuung von Arbeitslosen und Nichterwerbstätigen (Orientierung, Ausbildung usw.) ist von wesentlicher Bedeutung. Die Mitgliedstaaten müssten (durch bessere Betreuungseinrichtungen für Kinder und ältere Menschen und die Beseitigung geschlechtsspezifischer Lohnunterschiede) für die Integration von Frauen und (durch die Förderung von Unternehmensgründungen) für die Integration von Einwanderern in den Arbeitsmarkt sorgen. Ebenso müssen sie eine umfassende Strategie für ein aktives Altern entwickeln und gesetzliche und finanzielle Anreize für ältere Arbeitnehmer (55 bis 64 Jahre) bieten, damit diese länger erwerbstätig bleiben, sowie die Ausbildungsangebote, vor allem für gering Qualifizierte, erweitern (Beispiele guter Praxis: Schweden und Finnland);
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effektiveren Investitionen in Humankapital und lebenslangem Lernen: Es ist darauf zu achten, dass Kompetenzen und Qualifikationen der Arbeitnehmer entsprechend dem technologischen Wandel laufend aktualisiert werden, dass ein hohes Bildungsniveau und ein breiter Zugang zur Universität geboten wird und dass die Beteiligung Erwachsener, insbesondere gering Qualifizierter, an Ausbildungsmaßnahmen während des gesamten Berufslebens verstärkt wird (Beispiele guter Praxis: Dänemark, Schweden, Finnland). Die Mitgliedstaaten müssten ferner den künftigen Qualifikationsbedarf ermitteln und die Unternehmen ermutigen, in die Ausbildung zu investieren, was durch eine bessere Kostenteilung und die Einrichtung sektoraler oder regionaler Ausbildungsfonds geschehen sollte;
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effektiverer Durchführung der Reformen durch bessere beschäftigungspolitische Maßnahmen: Die Mitgliedstaaten sollten in ihren nationalen Aktionsplänen (NAP) ihr Engagement für die Beschäftigungsziele bekräftigen und klare politische Maßnahmen und Ziele festlegen, unterstützt von geeigneten Zielvorgaben und der effizienten Verwendung staatlicher Mittel. Der Ansatz verschiedener Mitgliedstaaten, die nationalen Parlamente einzuschalten und Sozialpartner sowie Zivilgesellschaft zu den NAP zu hören, könnte zur Norm werden. Dabei sind Partnerschaften zwischen den verschiedenen Gruppen und die Information der breiten Öffentlichkeit über den Reformbedarf von großer Bedeutung. Die EU muss die Anstrengungen der Mitgliedstaaten unterstützen, indem sie auf die jeweiligen Stärken und Schwächen hinweist und die EU-Mittel enger mit der Umsetzung der Ziele von Lissabon verknüpft.
Für die Beschäftigungspolitik sind die Mitgliedstaaten verantwortlich. Allerdings werden mit den einschlägigen einzelstaatlichen Maßnahmen dank der offenen Koordinierungsmethode (OKM) auf europäischer Ebene festgelegte gemeinsame Ziele verfolgt und strukturelle Reformen verwirklicht, die in den Leitlinien für die Beschäftigungspolitik niedergelegt sind.
See also
Weitere Informationen (länderspezifische Hinweise und statistische Angaben) sind Anhang 1 [PDF] und Anhang 2 [PDF] des Berichts zu entnehmen.
Letzte Änderung: 06.04.2005