Die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen (2003-2005)

In den beschäftigungspolitischen Leitlinien für das Jahr 2003 werden die Schwerpunkte für strukturelle Reformen genannt, die durchgeführt werden müssen, um die wichtigsten Wirtschaftsziele der Europäischen Union (EU) zu erreichen. Erstmals hat sich die EU dazu eines kohärenten Instrumentariums zur Koordinierung der wesentlichen politischen Maßnahmen bedient - Grundzüge der Wirtschaftspolitik, beschäftigungspolitischen Leitlinien, Binnenmarktstrategie -, für die sie einen dreijährigen Rahmen vorgibt.

RECHTSAKT

Beschluss (EG) Nr. 578/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten

ZUSAMMENFASSUNG

In dem Beschluss werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, bei der Durchführung ihrer Beschäftigungspolitik die Ziele und Zielvorgaben im Einklang mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik und der Binnenmarktstrategie zu erfüllen. Diese mittelfristig über drei Jahre laufenden Maßnahmen fügen sich in den Rahmen der auf zehn Jahre festgelegten Gesamtstrategie ein, die vom Europäischen Rat in Lissabon 2000 festgelegt und 2005 überarbeitet wurde. Im Zuge dieser Überarbeitung im Jahr 2005 hat die Kommission einen neuen Beschluss über beschäftigungspolitische Leitlinien vorgeschlagen, der ab 2006 gelten wird. In dem laufenden Beschluss fordert der Ministerrat die Mitgliedstaaten auf, eine makroökonomische Politik zu verfolgen, die auf Stabilität und Wachstum gründet, und zu der auch eine strenge Haushaltspolitik und eine mit den Sozialpartnern vereinbarte gemäßigte Lohnentwicklung zählen.

Die beschäftigungspolitischen Leitlinien 2003-2005 stärken die Wachstumspolitik durch strukturelle Reformen mit dem Ziel, mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen. Der Ministerrat ergänzt diese Leitlinien durch Empfehlungen an jeden Mitgliedstaat, die auf die Bereiche abzielen, in denen Reformen am wichtigsten und am dringendsten sind. Die beschäftigungspolitischen Leitlinien fordern die Einbeziehung der Geschlechterdimension in alle Reformmaßnahmen. Der Beschluss stützt sich auf die Schlussfolgerungen in der Mitteilung der Kommission über die Zukunft der europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS), in der es darum geht, die wichtigsten Punkte der Strategie von Lissabon in die EBS zu integrieren und deren politische Prioritäten zu vereinfachen und zu klären.

Hauptziele

Die Europäische Union (EU) legt die wichtigsten Ziele im beschäftigungspolitischen Bereich fest:

Die wesentlichen Schwerpunkte der strukturellen Reformen („Zehn Gebote")

Zur Erreichung der übergreifenden Ziele fordert der Rat die Mitgliedstaaten auf, strukturelle Reformen durchzuführen, die Folgendes beinhalten:

Für die Durchführung der EBS sind die Mitgliedstaaten zuständig. Eine wesentliche Voraussetzung für eine kohärente Steuerung dieses Prozesses ist die Einbindung der parlamentarischen Gremien, der Sozialpartner und anderer für Beschäftigungsfragen zuständiger, nationaler, regionaler und lokaler Organe. Die Sozialpartner werden auf nationaler, branchenübergreifender und sektoraler Ebene in die konkrete Durchführung der beschäftigungspolitischen Leitlinien einbezogen. Die Mitgliedstaaten achten bei der Bereitstellung der finanziellen Mittel auf Transparenz und Kostenwirksamkeit und machen das finanzielle Potential der Strukturfonds, insbesondere des Europäischen Sozialfonds (ESF), in vollem Umfang nutzbar.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss (EG) Nr. 578/2003

22.7.2003

-

ABl. L 197 vom 5.8.2003

VERWANDTE RECHTSAKTE

Beschluss (EG) Nr.°740/2004 des Rates vom 4. Oktober 2004 über die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten [Amtsblatt L 326 vom 29.10.2004]

Die im Beschluss (EG) Nr. 578/2003 des Rates festgelegten Leitlinien werden übernommen.

Beschluss (EG) Nr.°177/2002 des Rates vom 18. Februar 2002 über die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2002 [Amtsblatt L 60 vom 1.3.2002]

Wichtigster Neuerung für 2002 ist die Einführung eines neuen Querschnittszieles im Hinblick auf die Beschäftigungsqualität und von Zwischenzielen, die vom Europäischen Rat in Stockholm für die Beschäftigungsquote bis 2005 vereinbart und in späteren Leitlinien übernommen wurden.

Beschluss (EG) Nr. 63/2001 des Rates vom 19. Januar 2001 über die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2001. [Amtsblatt L 60 vom 1.3.2002]

Mit diesem Beschluss wird eine vom Europäischen Rat in Lissabon beschlossene neue globale beschäftigungspolitische Strategie eingeführt, wobei die ursprüngliche Aufteilung in vier Handlungsschwerpunkte (Unternehmergeist, Beschäftigungsfähigkeit, Anpassungsfähigkeit und Chancengleichheit) bewahrt bleibt. Der Lissabonner Gipfel setzt das Ziel, die Beschäftigung von 62,2 % im Jahr 1999 auf 70 % im Jahr 2010 (und auf mehr als 60 % bei den Frauen) anzuheben. Die Sozialpartner werden enger in die Durchführung und Weiterbehandlung der beschäftigungspolitischen Leitlinien eingebunden. Um für mehr Kohärenz zu sorgen, wurden allgemein gültige Themen neu geordnet, beispielsweise für den Bereich „Beschäftigungsfähigkeit", unter den die Leitlinien für die lebensbegleitende allgemeine und berufliche Bildung fallen. Auch der Bekämpfung der Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt wurde mehr Gewicht verliehen, um die Verbindung mit der sozialen Eingliederung zu stärken. Die Bestimmungen über die älteren Arbeitnehmer wurden erweitert, in dem neben den Aspekten der Besteuerung und der Sozialleistungen umfassendere Maßnahmen zur Verlängerung des aktiven Berufslebens aufgenommen wurden.

Letzte Änderung: 21.03.2005