Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie durch den Europäischen Sozialfonds

Mit dieser Mitteilung werden die Prioritäten des Europäischen Sozialfonds (ESF), Finanzinstrument zur Förderung des regionalen Zusammenhalts, an die Schwerpunktbereiche der Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS) angeglichen. Es wird dargelegt, wie der ESF die vier Hauptziele im Hinblick auf die Verbesserung des Arbeitsmarkts in der Europäischen Union unterstützt. Des Weiteren werden die Verpflichtungen erläutert, die die Mitgliedstaaten in ihren nationalen beschäftigungspolitischen Aktionsplänen eingegangen sind.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 16. Januar 2001 - Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie durch den Europäischen Sozialfonds [KOM(2001) 16 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1784/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 1999 wurden die in der Agenda 2000 vorgeschlagenen Prioritäten des ESF neu festgelegt und die ESF-Programme für den Zeitraum 2000-2006 aufgelegt. In der vorliegenden Mitteilung wird dargelegt, wie diese Prioritäten in die Ziele der Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS) einzubinden sind.

Der Schwerpunkt des ESF hat sich verlagert: aus einem im Wesentlichen auf die berufliche Bildung ausgerichteten Programm wurde ein strategisches Instrument mit einer breiten Palette von Maßnahmen zugunsten von Investitionen in Menschen, wichtigster Motor des Wirtschaftswachstums. Ziel des ESF ist es, die nationalen Arbeitsmarktpolitiken zu koordinieren, um ihre Wirksamkeit zu erhöhen, wobei die Förderung der Arbeitsplatzschaffung eine herausragende Aufgabe darstellt. Schwerpunkt der Programme sind präventiv ausgerichtete Maßnahmen, die Chancengleichheit, die soziale Eingliederung und der Zugang zu den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).

Im Rahmen der Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS) stehen für den Zeitraum 2000-2006 via ESF EU-Mittel in Höhe von ca. 60 Mrd. EUR zur Verfügung.

Die Europäische Beschäftigungsstrategie legt den Schwerpunkt auf folgende vier Schlüsselbereiche: Beschäftigungsfähigkeit, Unternehmergeist, Anpassungsfähigkeit und Chancengleichheit. Der ESF wird diese Bereiche im Rahmen der Ziele 1 und 3 wie folgt unterstützen:

Die Aufschlüsselung der Mittel nach den vier Schwerpunktbereichen zeigt signifikante Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und veranschaulicht somit die Flexibilität bei der Förderung bestimmter einzelstaatlicher Schwerpunkte.

In dieser Mitteilung wird des Weiteren erläutert, wie der ESF die nationalen beschäftigungspolitischen Aktionspläne (NAP) unterstützt, indem ein Sprungbrett in den Arbeitsmarkt und nicht nur ein Sicherheitsnetz angeboten wird und die einzelstaatlichen Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit begleitet werden.

Der Beteiligung der Kandidatenländer an der ESB wird absolute Priorität eingeräumt. Es gilt festzulegen, in welchen Schlüsselbereichen Fortschritte zu erzielen sind, und es muss aufgezeigt werden, welchen finanziellen Beitrag das PHARE-Programm leisten kann. Das PHARE-Programm finanziert Projekte zur Förderung der Beschäftigung und Entwicklung der Humanressourcen im Rahmen seiner Hauptpriorität „ Institutionenaufbau " und der besonderen Priorität „Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt". Das Sonderprogramm zur Vorbereitung auf die Strukturfonds zielt vor allem darauf ab, den Kandidatenländern die notwendige Kompetenz zu vermitteln, damit sie die Strukturfondsmittel ordnungsgemäß und effizient verwalten können

Die Kommission verbessert außerdem die Durchführung der einzelnen Programme durch eine angemessene Begleitung und Bewertung sowie eine bessere Berücksichtigung der regionalen und lokalen Dimension der Programmdurchführung. Es gilt ferner, die Investitionen des ESF und der anderen Strukturfonds zu koordinieren und die Soziapartner, die NRO und anderen betroffenen Interessengruppen einzubeziehen.

In den Anhängen zu der Mitteilung sind Angaben zu der prozentualen Beteiligung des ESF an bestimmten Politikfeldern im Zeitraum 2000-2006 sowie ein Länderüberblick zu finden. Die Mitteilung beschreibt überdies die im Zeitraum 1994-1999 durchgeführten Maßnahmen und wirft einen Blick nach vorn auf den Zeitraum 2000-2006.

Die Veröffentlichung der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit mit dem Titel „European Social Fund in action 2000-2006" (EN) [PDF] gibt einen Überblick über die vom ESF unterstützten „success stories" in den Bereichen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen, soziale Eingliederung, lebenslanges Lernen, Anpassungsfähigkeit und Beteiligung der Frauen.

Letzte Änderung: 03.03.2005