Mitteilung über die Zukunft der europäischen Beschäftigungsstrategie (2003)

Diese Mitteilung, die von der Kommission als Diskussionspapier im Rahmen der Überarbeitung der EBS für das Jahr 2003 vorgelegt wurde, beschreibt die Grundzüge der neuen Beschäftigungsstrategie. Sie enthält konkrete Beispiele für bestehende Zielvorgaben sowie Überlegungen und Anregungen für denkbare neue Zielsetzungen. Mit ihr wird eine neue Generation von Leitlinien eingeführt. Eine weitere Überarbeitung ist im Rahmen der Überprüfung der Lissabon-Strategie 2005 geplant.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 14. Januar 2003 an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Zukunft der Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS): „Eine Strategie für Vollbeschäftigung und bessere Arbeitsplätze für alle" [KOM/2003/0006 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung vervollständigt die Bestandsaufnahme der Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS) nach fünf Jahren. Die Kommission sieht in der EBS ein Schlüsselelement für die Umsetzung der Lissabon-Agenda und unterstreicht, dass diese - insbesondere dank einer neuen Generation von Leitlinien für die Beschäftigung - dazu beitragen wird, dass die Europäische Union den sich mittel- und langfristig stellenden Herausforderungen gewachsen ist.

Die Empfehlungen der Kommission gehen im Wesentlichen dahin, die Leitlinien zu vereinfachen, quantifizierte Ziele festzulegen, die Maßnahmen besser zu koordinieren und die verschiedenen, an der Umsetzung der EBS beteiligten Akteure zu mobilisieren.

Mit den neuen Leitlinien werden somit die folgenden drei übergreifenden Zielsetzungen verfolgt:

Die Kommission schlägt vor, diese übergreifenden Zielsetzungen wie folgt zu erreichen:

Beispiele für Indikatoren und quantifizierte Zielvorgaben für die EBS finden sich im Anhang der Mitteilung.

Zu den operationellen Diensten, die wesentlich zur Ereichung der Ziele beitragen, gehören die Arbeitsämter, die Sozialämter, die Ausbildungsträger und die Arbeitsaufsicht. Die Sozialpartner, die aufgerufen sind, einen Jahresbericht über ihren Beitrag zur Umsetzung der EBS auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene vorzulegen, sind ebenfalls umfassend eingebunden.

Der Europäische Rat von Berlin hat im Jahr 1999 dem Europäischen Sozialfonds (ESF) eine finanzielle Schlüsselrolle bei der Förderung der Europäischen Beschäftigungsstrategie übertragen, jedoch ist bei der Durchführung der Strukturfondsprogramme der Entwicklung der regionalen und nationalen Arbeitsmärkte Rechnung zu tragen.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Entschließung des Rates vom 6. Februar 2003 über soziale Integration durch sozialen Dialog und Partnerschaft [Amtsblatt C 39 vom 18.2.2003]

Letzte Änderung: 03.03.2005