Halbzeitbilanz nach fünf Jahren EBS (2002)
In dieser Mitteilung zieht die Kommission die Halbzeitbilanz der europäischen Beschäftigungsstrategie. In der Bestandsaufnahme, die sich auf thematisch gleichartig aufgebaute nationale Bewertungen stützt, wird eine eindeutige strukturelle Verbesserung festgestellt: Schaffung von Arbeitsplätzen, Rückgang der Arbeitslosigkeit und Zunahme der Erwerbsbeteiligung. Fortschritte bei der Modernisierung der Arbeitsorganisation, in Bezug auf soziale Eingliederung und soziale Gerechtigkeit werden hervorgehoben und der Zusatznutzen der neuen Koordinierungsmethode für die Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten wird anerkannt. Die Kommission empfiehlt jedoch, die Alterung der Bevölkerung, die regionalen Unterschiede sowie die Globalisierung und die EU-Erweiterung nicht außer Acht zu lassen.
RECHTSAKT
Mitteilung der Kommission vom 17. Juli 2002 an den Rat, das Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Fünf Jahre europäische Beschäftigungsstrategie - eine Bestandsaufnahme [KOM (2002) 416 endg. - Nicht im Amtblatt veröffentlicht]
ZUSAMMENFASSUNG
Durch die 1997 mit dem Luxemburger Beschäftigungsgipfel (als „Luxemburg-Prozess") auf den Weg gebrachte und durch die Lissabon-Strategie verstärkte Europäische Beschäftigungsstrategie (EBS) wurden ursprünglich binnen fünf Jahren Fortschritte auf dem europäischen Arbeitsmarkt angestrebt, insbesondere bei der Langzeitarbeitslosigkeit und der Jugendarbeitslosigkeit. Die Kommission setzt vier Aktionsschwerpunkte:
- Beschäftigungsfähigkeit, erweitert auf den gesamten Lebenszyklus, reicht vom frühzeitigen Schulabbruch über die Verhütung der Arbeitslosigkeit und einen integrativeren Arbeitsmarkt bis hin zur Förderung der steten Aktualisierung der Qualifikationen;
- Unternehmergeist mit Verbesserung des unternehmerischen Umfelds, Senkung der fiskalische Belastung der Beschäftigung, unter anderem durch Senkung der Sozialbeiträge;
- Anpassungsfähigkeit, Schaffung flexiblerer Beschäftigungsverhältnisse und Einführung flexiblerer Arbeitszeitregelungen in Absprache mit den Sozialpartnern; angestrebt wird dabei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Flexibilität und Sicherheit;
- Chancengleichheit und Abbau der geschlechtsspezifischen Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Verfügbarkeit von Kinderbetreuungseinrichtungen.
Die Arbeitsmarkttrends in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre zeugen von EU-weitem Rückgang der strukturellen Arbeitslosigkeit, starkem Beschäftigungswachstum, einer Verknüpfung von Produktivitätssteigerungen, Ausbildungsniveau der Bevölkerung und Reaktionsvermögen der Beschäftigung mit der zunehmenden Verbreitung befristeter Arbeitsverträge.
Die Mitteilung gibt einen Überblick über fünf Jahre Erfahrung mit der Umsetzung der EBS und enthält Vorschläge für ihre Neuausrichtung. In der Bestandsaufnahme wird eine eindeutige strukturelle Verbesserung in der Zeit von 1997 bis 2001 festgestellt:
- 10 Millionen Arbeitsplätzen wurden geschaffen (+6,5 %), davon wurden 6 Millionen von Frauen besetzt;
- die Zahl der Arbeitslosen ging um über 4 Millionen zurück (-25 %);
- die Arbeitsmarktbeteiligung hat um 5 Millionen Erwerbspersonen erhöht, besonders dank der Frauen;
- der geschlechtsspezifische Unterschied bei der Beschäftigung hat sich von 20 auf 18 % verringert und der Unterschied bei der Arbeitslosigkeit von 12 auf 9 %;
- die fiskalische Gesamtbelastung der Arbeit wurde um etwa 2 % und bei den niedrigen Löhnen sogar um 3 % gesenkt (vorläufige Berechnung auf der Grundlage des impliziten Steuersatzes).
Aus der Mitteilung geht auch hervor, dass die neue Methode zur Koordinierung der von den Staaten geführten Politik - die „Methode der offenen Koordinierung" oder „MOK" sich bei der Schaffung eines europäischen Raums der Beschäftigung als sehr wirksam erwiesen hat. Das politische Engagement der Mitgliedstaaten konkretisiert sich in den nationalen Aktionsplänen (NAP), zunächst durch Verringerung der Arbeitslosigkeit, später durch langfristige Beschäftigungsziele.
Allerdings bestehen weiterhin beträchtliche strukturelle Probleme und Herausforderungen:
- Verringerung der Zahl der Arbeitslosen, davon 42 % in Langzeitarbeitslosigkeit (beinahe 13 Millionen 2001);
- Erreichen einer Beschäftigungsquote von 70 % der Erwerbsbevölkerung, besonders durch Eingliederung der Frauen und der älteren Arbeitnehmer;
- Verbesserung der Produktivität (der Abstand zwischen der EU und den USA hat sich zwischen 1996 und 2001 von 17,3 % auf 19,5 % vergrößert);
- Verringerung der starken regionalen Unterschiede, besonders in Bezug auf die Arbeitslosigkeit, in mehreren Mitgliedstaaten.
Im Hinblick darauf hat die Kommission die vier Schwerpunkte herausgearbeitet, die mit Blick auf die Reform der EBS einer eingehenden Prüfung bedürfen:
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Bewältigung der mittelfristigen Herausforderungen: der sich wandelnde Kontext, in den die EBS eingebettet ist, verlangt nach einer Antwort auf die Alterung der Arbeitskräfte, die Tragfähigkeit der Systeme der sozialen Sicherheit, die Herausforderungen der Informationsgesellschaft und die sozialen Ungleichheiten. Die Kommission betont, dass mehr und produktivere Arbeitsplätze geschaffen werden müssen. Der Abbau der sozioökonomischen Disparitäten beim Zugang zum Arbeitsmarkt ist nicht nur eine Frage der Fairness, sondern auch der Effizienz. Darüber hinaus sind Investitionen in das Humankapital, sowie die Förderung der Bildung und des lebenslangen Lernens unverzichtbar, will man die europäische Arbeitsmarktperformance verbessern. Der Ausbau der Arbeitsverwaltung wird als sinnvoll angesehen, um möglichst viele Arbeitslose auf dem Arbeitsmarkt zu vermitteln und um die Entstehung von Engpässen zu vermeiden.
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Vereinfachung der (beschäftigungspolitischen) Leitlinien, ohne ihre Wirksamkeit zu untergraben: Es geht darum, durch klarere Definition der angestrebten globalen Verbesserungen und der gewünschten Ergebnisse klare Prioritäten zu setzen, und um die gezielte Ausrichtung der beschäftigungspolitischen Leitlinien. Dadurch ließe sich die Kommunikation zwischen den Beteiligten erleichtern und eine effektivere Begleitung einführen. Allerdings fordert die Kommission, die globale Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien, die in enger Abstimmung mit makroökonomischen und strukturpolitischen Maßnahmen, die Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit fördern, sowie mit politischen Maßnahmen zur Förderung der sozialen Eingliederung konzipiert werden, solle beibehalten werden. Die Stabilität der Leitlinien ist auch erforderlich, weil die Zunahme der Prioritäten und Ziele die Wirksamkeit des Systems nicht fördert. Die Jahresberichte der Mitgliedstaaten, die eine wirksame multilaterale Überwachung erlauben und einen „Konvergenzdruck" herstellen, müssen grundsätzlich beibehalten werden.
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Bessere Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Akteuren der EBS: Die Sozialpartner wurden aufgerufen, ihre Strategien auf den verschiedenen territorialen Ebenen und in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen in den Dienst der Lissabonner Strategie zu stellen; die Kommission wird sie im Zuge der Ausarbeitung der nächsten Ausgabe der beschäftigungspolitischen Leitlinien konsultieren. Außerdem sollte die Rolle der Akteure auf allen territorialen Ebenen ausgebaut und gestärkt werden, weil die Kompetenz in den Bereichen Bildung und Arbeitsverwaltung auf unterschiedlichen Ebenen angesiedelt ist. Eine bessere Zusammenarbeit ist auch auf nationaler Ebene zwischen den für Beschäftigungsfragen zuständigen Stellen und den für Finanzfragen, Aus- und Weiterbildung, Geschlechtergleichstellung, soziale Sicherheit oder Justiz und Inneres und den für die Informationsgesellschaft zuständigen Stellen erforderlich. Die Kommission setzt sich für mehr Transparenz und eine deutlichere Sichtbarkeit der Strukturfonds für die EBS ein, die über die Ausrichtung der Ziele des ESF an den Prioritäten der EBS hinausgeht.
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Bessere Kohärenz und Komplementarität mit anderen relevanten Prozessen der EU-Politik, insbesondere den Grundzügen der Wirtschaftspolitik: Der Europäische Rat forderte 2002 in Barcelona die Synchronisierung des „Beschäftigungspakets" mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik, die Gegenstand einer Mitteilung der Kommission sein werden mit dem Ziel, dass sich beide Instrumentarien ergänzen und gegenseitig verstärken.
Die Sozialpartner wurden allmählich in die verschiedenen Pfeiler des Luxemburg-Prozesses einbezogen, bevor die Mitgliedstaaten durch ein Querschnittsziel aufgerufen wurden, eine umfassende Partnerschaft mit ihnen herzustellen. Mittlerweile sind sie in die Ausarbeitung der NAP einbezogen. Lokale und regionale Stellen als Erbringer von Sozialdienstleistungen und lokale Arbeitgeber wurden ebenfalls durch regionale oder lokale Aktionspläne (RAP und LAP) in die EBS eingebunden.
Die Kommission leistete mit dieser Mitteilung einen Beitrag zu der 2003 geführten Debatte aller betroffenen Seiten über die Zukunft der EBS, die in den Vorschlag für die beschäftigungspolitischen Leitlinien 2003 mündete.
Im Anhang der Mitteilung sind die Evaluierungsmethodik erläutert und die wichtigsten politischen Veränderungen im Zusammenhang mit der EBS in den einzelnen Staaten zusammengefasst.
VERWANDTE RECHTSAKTE
Mitteilung der Kommission an den Rat vom 13. November 2002 über den Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts 2002 [KOM(2002) 621 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]
Die Kommission stellt fest, dass die Arbeitsmarktperformance in der Union sich 2001 weiter verbessert hat, sowohl bei der Beschäftigung (plus 0,6 %) als auch bei der Arbeitslosigkeit (minus 0,6 %), rechnet jedoch damit, dass die Mitgliedstaaten vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Wirtschaftsabschwungs ihre Bemühungen um eine Arbeitsmarktreform verstärken müssen, um die Anpassung von Arbeitnehmern und Unternehmen an den Wandel zu erleichtern. Sie unterstreicht, dass bei den drei maßgebenden Prioritäten - der Anhebung der Beschäftigungs- und Erwerbsquote, der Verbesserung der Arbeitsqualität und -produktivität und der Förderung eines integrativen Arbeitsmarktes - deutliche Fortschritte erforderlich sind.
Mitteilung der Kommission vom 3. September 2002 zur Straffung der alljährlichen wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Koordinierung
[KOM(2002) 487 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]
Letzte Änderung: 03.03.2005