Halbzeitbilanz nach fünf Jahren EBS (2002)

In dieser Mitteilung zieht die Kommission die Halbzeitbilanz der europäischen Beschäftigungsstrategie. In der Bestandsaufnahme, die sich auf thematisch gleichartig aufgebaute nationale Bewertungen stützt, wird eine eindeutige strukturelle Verbesserung festgestellt: Schaffung von Arbeitsplätzen, Rückgang der Arbeitslosigkeit und Zunahme der Erwerbsbeteiligung. Fortschritte bei der Modernisierung der Arbeitsorganisation, in Bezug auf soziale Eingliederung und soziale Gerechtigkeit werden hervorgehoben und der Zusatznutzen der neuen Koordinierungsmethode für die Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten wird anerkannt. Die Kommission empfiehlt jedoch, die Alterung der Bevölkerung, die regionalen Unterschiede sowie die Globalisierung und die EU-Erweiterung nicht außer Acht zu lassen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 17. Juli 2002 an den Rat, das Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Fünf Jahre europäische Beschäftigungsstrategie - eine Bestandsaufnahme [KOM (2002) 416 endg. - Nicht im Amtblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Durch die 1997 mit dem Luxemburger Beschäftigungsgipfel (als „Luxemburg-Prozess") auf den Weg gebrachte und durch die Lissabon-Strategie verstärkte Europäische Beschäftigungsstrategie (EBS) wurden ursprünglich binnen fünf Jahren Fortschritte auf dem europäischen Arbeitsmarkt angestrebt, insbesondere bei der Langzeitarbeitslosigkeit und der Jugendarbeitslosigkeit. Die Kommission setzt vier Aktionsschwerpunkte:

Die Arbeitsmarkttrends in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre zeugen von EU-weitem Rückgang der strukturellen Arbeitslosigkeit, starkem Beschäftigungswachstum, einer Verknüpfung von Produktivitätssteigerungen, Ausbildungsniveau der Bevölkerung und Reaktionsvermögen der Beschäftigung mit der zunehmenden Verbreitung befristeter Arbeitsverträge.

Die Mitteilung gibt einen Überblick über fünf Jahre Erfahrung mit der Umsetzung der EBS und enthält Vorschläge für ihre Neuausrichtung. In der Bestandsaufnahme wird eine eindeutige strukturelle Verbesserung in der Zeit von 1997 bis 2001 festgestellt:

Aus der Mitteilung geht auch hervor, dass die neue Methode zur Koordinierung der von den Staaten geführten Politik - die „Methode der offenen Koordinierung" oder „MOK" sich bei der Schaffung eines europäischen Raums der Beschäftigung als sehr wirksam erwiesen hat. Das politische Engagement der Mitgliedstaaten konkretisiert sich in den nationalen Aktionsplänen (NAP), zunächst durch Verringerung der Arbeitslosigkeit, später durch langfristige Beschäftigungsziele.

Allerdings bestehen weiterhin beträchtliche strukturelle Probleme und Herausforderungen:

Im Hinblick darauf hat die Kommission die vier Schwerpunkte herausgearbeitet, die mit Blick auf die Reform der EBS einer eingehenden Prüfung bedürfen:

Die Sozialpartner wurden allmählich in die verschiedenen Pfeiler des Luxemburg-Prozesses einbezogen, bevor die Mitgliedstaaten durch ein Querschnittsziel aufgerufen wurden, eine umfassende Partnerschaft mit ihnen herzustellen. Mittlerweile sind sie in die Ausarbeitung der NAP einbezogen. Lokale und regionale Stellen als Erbringer von Sozialdienstleistungen und lokale Arbeitgeber wurden ebenfalls durch regionale oder lokale Aktionspläne (RAP und LAP) in die EBS eingebunden.

Die Kommission leistete mit dieser Mitteilung einen Beitrag zu der 2003 geführten Debatte aller betroffenen Seiten über die Zukunft der EBS, die in den Vorschlag für die beschäftigungspolitischen Leitlinien 2003 mündete.

Im Anhang der Mitteilung sind die Evaluierungsmethodik erläutert und die wichtigsten politischen Veränderungen im Zusammenhang mit der EBS in den einzelnen Staaten zusammengefasst.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an den Rat vom 13. November 2002 über den Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts 2002 [KOM(2002) 621 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Die Kommission stellt fest, dass die Arbeitsmarktperformance in der Union sich 2001 weiter verbessert hat, sowohl bei der Beschäftigung (plus 0,6 %) als auch bei der Arbeitslosigkeit (minus 0,6 %), rechnet jedoch damit, dass die Mitgliedstaaten vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Wirtschaftsabschwungs ihre Bemühungen um eine Arbeitsmarktreform verstärken müssen, um die Anpassung von Arbeitnehmern und Unternehmen an den Wandel zu erleichtern. Sie unterstreicht, dass bei den drei maßgebenden Prioritäten - der Anhebung der Beschäftigungs- und Erwerbsquote, der Verbesserung der Arbeitsqualität und -produktivität und der Förderung eines integrativen Arbeitsmarktes - deutliche Fortschritte erforderlich sind.

Mitteilung der Kommission vom 3. September 2002 zur Straffung der alljährlichen wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Koordinierung [KOM(2002) 487 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Letzte Änderung: 03.03.2005