Zukunft des Gesundheitswesens und der Altenpflege: Zugänglichkeit, Qualität und langfristige Finanzierbarkeit

Die nationalen Gesundheitssysteme stehen heute drei großen Herausforderungen gegenüber: die Bevölkerung wird immer älter, die Leistungen werden immer besser, doch auch immer kostspieliger, und die Patienten, die zu echten Verbrauchern von Gesundheitsleistungen geworden sind, immer anspruchsvoller. Angesichts dieser Herausforderungen schlägt die Kommission vor, langfristig drei Ziele zu verfolgen: Zugang zu den Leistungen für alle, hohes Niveau des Leistungsangebots und langfristige Finanzierbarkeit der nationalen Gesundheitssysteme.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 5. Dezember 2001 - Die Zukunft des Gesundheitswesens und der Altenpflege: Zugänglichkeit, Qualität und langfristige Finanzierbarkeit sichern [KOM(2001) 723 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Der Gesundheitszustand der EU-Bürger und die Gesundheitsversorgung in der Union sind weltweit einmalig; dies ist der allgemeinen Versicherung gegen das Krankheits- und Erwerbsunfähigkeitsrisiko, dem gestiegenen Lebensstandard, verbesserten Lebensbedingungen sowie einer besseren Gesundheitsaufklärung zu verdanken.

Die Gesamtausgaben für das Gesundheitswesen haben sich von etwa 5 % des BIP im Jahr 1970 auf über 8 % im Jahr 1998 erhöht. Diese Ausgaben haben in vielen Ländern schneller zugenommen als das BIP.

GEMEINSAME PROBLEME ALLER GESUNDHEITSSYSTEME DER UNION

Auswirkungen der Überalterung der Bevölkerung auf die Gesundheitssysteme und die Gesundheitsausgaben

Die Überalterung der Bevölkerung weist zwei Aspekte auf:

Sollten sich die Referenzszenarien von Eurostat zur Bevölkerungsentwicklung bewahrheiten, so werden die öffentlichen Ausgaben für die medizinische Versorgung zwischen 2000 und 2050 um 0,7 % bis 2,3 % des BIP steigen.

So wird die überproportionale Zunahme der Zahl der Senioren in der Bevölkerung zu einer verstärkten Nachfrage nach einer langfristigen medizinischen Versorgung führen.

In Anbetracht dieses Bedarfs werden sich die Gesundheitseinrichtungen, die Finanzierungsmodalitäten und die Organisation des Angebots weiterentwickeln müssen. Insbesondere wird der Bedarf an qualifiziertem Personal steigen, denn bei zunehmend kleineren und instabileren Familienstrukturen wird es immer schwieriger sein, Familienangehörige zu finden, die alte Menschen betreuen können.

Entwicklung neuer Technologien und Therapien

Die Weiterentwicklung der Medizintechnik (Gentherapie, Kultur von Ersatzorganen, neue Medikamente) bringen den Patienten Vorteile, wie z. B. ein verringertes Krankheitsrisiko oder vorbeugende Behandlungen. Diese Innovationen kosten jedoch Geld und werfen daher das Problem ihrer Finanzierung auf. Im Hinblick auf die Notwendigkeit einer Kostendämpfung müssen klare, transparente und wirksame Evaluierungsverfahren entwickelt werden, denn nur so kann gewährleistet werden, dass mehr Patienten Zugang zu neuen Produkten und Therapien haben.

Steigende Erwartungen der Patienten

Seit einem halben Jahrhundert lässt sich beobachten, dass die Nachfrage nach Gesundheitsdienstleistungen tendenziell stärker zunimmt als das Pro-Kopf-Einkommen. Diese Nachfrage ist auf höhere Lebensstandards und ein gestiegenes Bildungsniveau zurückzuführen. Dies hat im Wesentlichen drei Konsequenzen:

DREI LANGFRISTIGE ZIELE: ZUGÄNGLICHKEIT, QUALITÄT, FINANZIERBARKEIT

Für die Organisation und Finanzierung der Gesundheitssysteme (Verhältnis zwischen staatlicher und privater Finanzierung) und die auf die Bedürfnisse der Bevölkerung zugeschnittene Planung des Versorgungsangebots sind die Mitgliedstaaten zuständig. Diese Zuständigkeit wird aber innerhalb eines allgemeinen Rahmens ausgeübt, in den viele Gemeinschaftspolitiken immer stärker eingreifen (Politik in den Bereichen Forschung, öffentliche Gesundheit, Freizügigkeit, freier Dienstleistungsverkehr, Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen). Aus diesem Grund ist die Entwicklung einer europäischen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet erforderlich.

In der Mitteilung werden drei langfristige Ziele für die nationalen Systeme genannt, die gleichzeitig verfolgt werden sollten.

Zugänglichkeit

Das Recht auf medizinische Versorgung ist in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert. In der Praxis hängt der Zugang jedoch oft von der sozialen Stellung des Einzelnen ab. Deshalb ist besonders darauf zu achten, dass der Zugang sozial benachteiligter Gruppen und einkommensschwacher Personen zur Gesundheitsversorgung gewährleistet ist.

Im gemeinsamen Bericht über die Bewertung der nationalen Aktionspläne zur sozialen Integration werden drei große Kategorien von Maßnahmen in diesem Bereich vorgeschlagen:

Qualität

Die Bereitstellung eines qualitativ hoch stehenden Leistungsangebots bedeutet für die nationalen Regierungen, dass sie sich darum bemühen müssen, das bestmögliche Verhältnis zwischen gesundheitlichem Nutzen und den Kosten von Produkten und Behandlungen zu erzielen. Dieser Ansatz wird jedoch erschwert durch

Eine vergleichende Analyse von Gesundheitssystemen und Behandlungsmethoden soll die Ermittlung bewährter Verfahren ermöglichen und damit zur Verbesserung der Qualität der Gesundheitssysteme beitragen.

Langfristige Finanzierbarkeit

Eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für möglichst viele setzt die Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel voraus. Die Gesundheitssysteme aller Mitgliedstaaten leiden unabhängig von ihrer Organisationsform unter einem hohen Kostendruck. Seit Beginn der 90er Jahre reformieren die Mitgliedstaaten daher ihre Gesundheitssysteme, wobei sie sich vorwiegend auf folgende Ansätze stützen:

Es ist jedoch oft schwierig, die kurzfristigen Wirkungen von den eher strukturellen Wirkungen dieser Reformen zu unterscheiden; nur die Letzteren können zu einer tragbaren Ausgabenentwicklung beitragen. In der Mitteilung wird daher eine Intensivierung des Erfahrungsaustauschs empfohlen, mit dem sich eine Bilanz der durchgeführten Maßnahmen ziehen ließe und der ein nützliches Instrument wäre, um Vergleiche anstellen und Fortschritte erzielen zu können.

Für die Erreichung dieser Ziele ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle betroffenen Parteien (öffentliche Stellen, Angehörige der Heil- und Pflegeberufe, Sozialversicherungsträger, Zusatzkrankenversicherungen und Patienten) solide Partnerschaften aufbauen.

Kontext

Die Mitteilung basiert auf den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon (März 2000), der die Notwendigkeit einer Reform der Systeme der sozialen Sicherheit als Voraussetzung für die Bereitstellung von Gesundheitsdiensten von hoher Qualität betont hatte. Sie entspricht auch der Forderung des Europäischen Rates von Göteborg (Juni 2001) nach Ausarbeitung eines Berichts für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates im Jahr 2002 mit Vorschlägen für Leitlinien im Bereich des Gesundheitswesens und der Altenpflege.

Eckdaten des Rechtsakts

VERWANDTE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 20. April 2004: Modernisierung des Sozialschutzes für die Entwicklung einer hochwertigen, zugänglichen und zukunftsfähigen Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege: Unterstützung der einzelstaatlichen Strategien durch die „offene Koordinierungsmethode" [KOM(2004) 304 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In dieser Mitteilung schlägt die Kommission vor, die „offene Koordinierungsmethode" auf den Bereich der Gesundheitsversorgung und der Langzeitpflege auszudehnen. Dies wird die Schaffung eines Rahmens für die Förderung des Austauschs von Erfahrungen und optimalen Verfahren und die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um eine Reform des Gesundheits- und Pflegesystems ermöglichen.

Gemeinsamen Bericht der Kommission und des Rates vom 13. März 2003: Gesundheitsversorgung und Altenpflege: Unterstützung nationaler Strategien zur Sicherung eines hohen Sozialschutzniveaus (DE) (EN) (FR). Der Europäische Rat von Barcelona (2002) hat die Kommission und den Rat aufgefordert, die Fragen der Zugänglichkeit, der Qualität und der finanziellen Tragfähigkeit noch genauer zu prüfen. In einem Fragebogen wurden die Mitgliedstaaten um Informationen über ihre Vorgehensweise hinsichtlich dieser drei Ziele gebeten. Der Bericht basiert auf der Beantwortung dieses Fragebogens durch die Mitgliedstaaten im Jahr 2002.

Dieser gemeinsame Bericht wurde am 6. März vom Rat „Beschäftigung, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz" und am 7. März vom Rat „Wirtschaft und Finanzen" als Beitrag zur Tagung des Europäischen Rates im März 2003 gebilligt.

Letzte Änderung: 14.10.2005