Schutz von Jugendlichen bei der Arbeit

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 94/33/EG – Jugendarbeitsschutz

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Mit dieser Richtlinie werden Mindestvorschriften festgelegt, um einen besseren Schutz der Sicherheit und Gesundheit junger Arbeitnehmer zu gewährleisten.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie ist am 9. September 1994 in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten sie bis 22. Juni 1996 in nationales Recht umsetzen.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 94/33/EG des Rates vom 22. Juni 1994 über den Jugendarbeitsschutz (ABl. L 216 vom 20.8.1994, S. 12-20)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Richtlinie 94/33/EG wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter

VERBUNDENE DOKUMENTE

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Anwendung der Richtlinie 94/33/EG über den Jugendarbeitsschutz (KOM(2004) 105 endgültig vom 16.2.2004)

Bericht der Kommission über die Auswirkungen der Übergangszeit, die dem Vereinigten Königreich für die Umsetzung einiger Bestimmungen der Richtlinie 94/33/EG über den Jugendarbeitsschutz gewährt wurde (KOM(2000) 457 endgültig vom 20.7.2000)

Letzte Aktualisierung: 05.12.2016