Beratender Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ACSH)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss (2003/C 218/01) zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

Er setzt den Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, ein dreigliedriges Beratungsgremium, ein. Dessen Aufgabe besteht darin, die Europäische Kommission bei der Vorbereitung und Durchführung von Beschlüssen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterstützen. Außerdem soll er die Zusammenarbeit zwischen den einzelstaatlichen Behörden und den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen erleichtern.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Der Ausschuss, der eingesetzt wurde, um die Konsultationsvorgänge im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu rationalisieren, erfasst alle öffentlichen und privaten Sektoren der Wirtschaft. Seine Hauptaufgaben bestehen in:

Der Ausschuss besteht aus 3 Vollmitgliedern je EU-Land:

Innerhalb des Ausschusses werden drei entsprechende Interessengruppen gebildet. Jede Interessengruppe wählt 1 ihrer Mitglieder zum Sprecher aus und bestimmt einen Koordinator.

Den Vorsitz im Ausschuss führt der bei der Kommission für die Sozialpolitik zuständige Generaldirektor. Zweimal im Jahr findet eine Vollsitzung des Ausschusses statt. Die Kommission (Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration) nimmt für den Ausschuss Sekretariatsgeschäfte wahr.

Die Arbeitsweise des Ausschusses wird durch seine Geschäftsordnung, die von dem Ausschuss am 18. November 2004 auf der Grundlage einer befürwortenden Stellungnahme verabschiedet wurde, geregelt.

Die Geschäftsordnung legt auch die zu befolgenden Beschlussverfahren für die Verabschiedung offizieller Stellungnahmen des Ausschusses fest. Mögliche Verfahren:

Die von dem Ausschluss verabschiedeten Stellungnahmen sind für die Kommission nicht bindend.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Er ist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Beschluss des Rates vom 22. Juli 2003 zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (2003/C 218/01) (ABl. C 218 vom 13.9.2003, S. 1–4)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Stellungnahme der Kommission zum Entwurf der Geschäftsordnung des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (KOM(2004) 756 endgültig vom 17.11.2004)

Letzte Aktualisierung: 30.11.2016