Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer: Vorschriften in Arbeitsstätten
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Richtlinie 89/654/EWG – Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten
WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?
Durch sie werden Mindestvorschriften zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit von Arbeitnehmern in Arbeitsstätten* festgelegt.
Sie ergänzt die allgemeinen Vorschriften der Richtlinie 89/391/EWG hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in der Arbeitsstätte.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Die Richtlinie findet keine Anwendung auf:
Pflichten der Arbeitgeber
Für Arbeitsstätten, die nach dem 31. Dezember 1992 erstmals genutzt oder die nach diesem Datum umgestaltet wurden, sind die Mindestanforderungen in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz in Anhang I aufgeführt. Bereits vor dem 1. Januar 1993 genutzte Arbeitsstätten müssen den in Anhang II aufgeführten Mindestvorschriften entsprechen.
Der Arbeitgeber muss zudem Folgendes gewährleisten:
Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer
Berichterstattung
Die EU-Länder erstatten der Europäischen Kommission alle fünf Jahre Bericht über die Durchführung der Richtlinie 89/391/EWG und der damit verbundenen Richtlinien, einschließlich Richtlinie 89/654/EWG.
WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?
Sie ist am 15. Dezember 1989 in Kraft getreten und musste bis zum 31. Dezember 1992 von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen:
SCHLÜSSELBEGRIFFE
HAUPTDOKUMENT
Richtlinie 89/654/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten (Erste Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 393 vom 30.12.1989, S. 1-12)
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 89/654/EWG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
VERBUNDENE DOKUMENTE
Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. L 183 vom 29.6.1989, S. 1-8)
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 26.11.2018