Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der Arbeit – Allgemeine Vorschriften

ZUSAMMENFASSUNG VON DOKUMENT:

Richtlinie 89/391/EWG des Rates – Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Die Richtlinie führt Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit ein. Sie legt Pflichten für Arbeitgeber* und Arbeitnehmer* fest, um die Zahl der Arbeitsunfälle und berufsbedingten Erkrankungen zu verringern.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Richtlinie findet Anwendung auf alle privaten oder öffentlichen Tätigkeitsbereiche (gewerbliche, landwirtschaftliche, kaufmännische, verwaltungsmäßige sowie dienstleistungs- oder ausbildungsbezogene, kulturelle und Freizeittätigkeiten und andere).

Sie besagt, dass Arbeitgeber:

Weitere wichtige Eckpunkte

SCHLÜSSELBEGRIFFE

* Arbeitnehmer: jede Person, die von einem Arbeitgeber beschäftigt wird, einschließlich Praktikanten und Lehrlingen, jedoch mit Ausnahme von Hausangestellten.

* Arbeitgeber: jede Person, die in einem Beschäftigungsverhältnis mit einer anderen Person steht und die Verantwortung für das Unternehmen trägt.

HINTERGRUND

RECHTSAKT

Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Richtlinie 89/391/EWG

19.6.1989

31.12.1992

ABl. L 183 vom 29.6.1989, S. 1-8

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Verordnung (EG) Nr. 1882/2003

20.11.2003

ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1-53

Richtlinie 2007/30/EG

28.6.2007

31.12.2012

ABl. L 165 vom 27.6.2007, S. 21-24

Verordnung (EG) Nr. 1137/2008

11.12.2008

ABl. L 311 vom 21.11.2008, S. 1-54

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen und Berichtigungen der Richtlinie 89/391/EWG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 08.05.2020