Statistiken über allgemeine Bildung und lebenslanges Lernen

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Verordnung (EG) Nr. 452/2008 – Erstellung und Entwicklung von Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen

Verordnung (EU) 2019/1700 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 452/2008

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Sie legt einen gemeinsamen Rahmen für statistische Standards zur Erstellung harmonisierter Daten im Bereich Bildung und lebenslanges Lernen fest.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Verordnung erstreckt sich auf die folgenden Bereiche:

Statistiken auf Ebene der Europäischen Union (EU) werden mithilfe statistischer Einzelmaßnahmen erstellt. Diese umfassen:

Die Europäische Kommission berücksichtigt die zur Verfügung stehenden Kapazitäten der EU-Länder im Hinblick auf die oben genannten Maßnahmen. Für die erhobenen Daten finden regionale und geschlechtsspezifische Aspekte, sofern möglich, Berücksichtigung.

Die Kommission (Eurostat) wird außerdem mit dem Statistischen Institut der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und anderen internationalen Organisationen zusammenarbeiten, um auf internationaler Ebene die Vergleichbarkeit der Daten sicherzustellen und doppelte Datenerhebung zu vermeiden.

Bildungssysteme (UOE)

Ab Schuljahr 2012-2013: Verordnung (EU) Nr. 912/2013 der Kommission vom 23. September 2013 im Hinblick auf Statistiken über die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung.

Erhebung über die Erwachsenenbildung

Erhebung über die Erwachsenenbildung 2016: Verordnung (EU) Nr. 1175/2014 der Kommission vom 30. Oktober 2014 im Hinblick auf Statistiken über die Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung (EG) Nr. 452/2008 ist am 24. Juni 2008 in Kraft getreten.

Die Verordnung (EU) 2019/1700 tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENTE

Verordnung (EG) Nr. 452/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über die Erstellung und die Entwicklung von Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen (ABl. L 145 vom 4.6.2008, S. 227-233)

Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates (ABl. L 261I vom 14.10.2019, S. 1-32)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Gemeinsamer Bericht 2015 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) – Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ABl. C 417 vom 15.12.2015, S. 25-35)

Verordnung (EU) Nr. 1175/2014 der Kommission vom 30. Oktober 2014 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erstellung und die Entwicklung von Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen im Hinblick auf Statistiken über die Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 823/2010 (ABl. L 316 vom 4.11.2014, S. 4-43)

Verordnung (EU) Nr. 912/2013 der Kommission vom 23. September 2013 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erstellung und die Entwicklung von Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen im Hinblick auf Statistiken über die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung (ABl. L 252 vom 24.9.2013, S. 5-10)

Letzte Aktualisierung: 09.01.2020