Europäischer Indikator für Sprachenkompetenz

Mit dieser Mitteilung folgt die Kommission der Vorgabe des Europäischen Rates von Barcelona vom März 2002, einen europäischen Indikator für Sprachenkompetenz zu erstellen. Den Mitgliedstaaten sollen so Informationen und Vergleichsmöglichkeiten geboten werden, aufgrund derer sie ihre Politik im Bereich Fremdsprachenunterricht und Fremdsprachenlernen entsprechend anpassen können. In der vorliegenden Mitteilung schlägt die Kommission Parameter und Durchführungsmodalitäten zur Umsetzung des Indikators vor.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 1. August 2005 - Europäischer Indikator für Sprachenkompetenz [KOM(2005) 356 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Welche Fortschritte bei der Erreichung des Ziels, dass alle Schüler/innen so früh wie möglich mindestens zwei Fremdsprachen erlernen sollen, gemacht wurden, lässt sich nur anhand zuverlässiger Daten über die Ergebnisse des Lehrens und Lernens von Fremdsprachen ermitteln.

Im März 2002 forderten die Staats- und Regierungschefs auf der Tagung des Europäischen Rates in Barcelona die Schaffung eines europäischen Indikators für Sprachenkompetenz. Die Kommission hat diese Aufgabe in Abstimmung mit Vertretern/innen der Mitgliedstaaten (Mitglieder der Expertengruppe „Sprachen" sowie der Expertengruppe „Indikatoren und Benchmarks") in Angriff genommen.

PARAMETER

Ziele

Mit dem Indikator sollen die Fremdsprachenkenntnisse in allen Mitgliedstaaten gemessen werden.

Methodik

Die Kommission schlägt vor, in allen Mitgliedstaaten bei Schülerinnen und Schülern allgemein- und berufsbildender Schulen stichprobenartig speziell entwickelte Sprachentests durchzuführen. Die Ausarbeitung der Tests soll sich auf die Ergebnisse vorangegangener Projekte auf diesem Gebiet stützen.

Zielgruppe

Die Daten für den Indikator sollen bei Schülerinnen und Schülern am Ende ihrer Pflichtschulzeit erhoben werden, d. h. also bei 15-Jährigen.

Skala

Der Indikator soll die Kenntnisse der in der Stichprobe erfassten Personen auf Grundlage der sechs Referenzniveaus des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen erfassen.

Sprachen

Aus praktischen Gründen schlägt die Kommission vor, in der ersten Runde die Prüfung der Sprachenkompetenz auf die fünf am häufigsten in der EU unterrichteten Fremdsprachen zu beschränken, d. h. Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch und Italienisch. Mithilfe der in dieser ersten Runde gesammelten Erfahrungen sollte es möglich sein, das Spektrum der geprüften Sprachen in den darauf folgenden Runden zu erweitern.

Kompetenzen

Der Indikator soll vier Aspekte der fremdsprachlichen Kompetenz abdecken:

Unter Umständen entfällt (ebenfalls aus praktischen Gründen) die Prüfung der Sprechkompetenz in der ersten Runde.

Weitere Daten

Die Fremdsprachenkompetenz hängt häufig auch von externen Faktoren (z. B. Fernsehsprache, Familie) und von internen Faktoren des Bildungssystems ab (z. B. Erfahrung der Lehrkräfte, Anzahl der Wochenstunden für den Fremdsprachenunterricht usw.). Deshalb sollen die Tests durch Fragebögen für Lehrer/innen und Schüler/innen ergänzt werden, in denen Informationen zum Kontext erhoben werden.

DURCHFÜHRUNGSMODALITÄTEN

Zusammenarbeit

Die zentrale Koordinierung des Prozesses und die zentrale Auswertung der erfassten Daten übernimmt die Kommission mit Unterstützung eines externen Auftragnehmers, der im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ausgewählt wird.

Beirat

Es ist ein Ausschuss einzurichten, dessen Mitglieder als Vertreter/innen der Mitgliedstaaten den Auftrag haben, die Kommission bei strategischen und technischen Fragen zu beraten, und ihren Ländern über die Fortschritte bei der Umsetzung des Indikators zu berichten. Die derzeit bestehenden Expertengruppen verfügen weder über ein entsprechendes Mandat noch über die erforderliche Fachkompetenz im Bereich der sprachlichen Evaluierung oder der Entwicklung von Indikatoren dafür.

Die Kommission schlägt deshalb die Einrichtung eines Beirates für den europäischen Indikator für Sprachenkompetenz („EIS-Beirat") vor, der sich aus Vertretern/innen der Mitgliedstaaten zusammensetzt und folgende Aufgaben übernimmt:

Die zur Durchführung der Datenerhebung erforderlichen praktischen Maßnahmen werden - entsprechend den von der Kommission in Abstimmung mit dem Beirat festgelegten Verfahren und Beschlüssen - von den Mitgliedstaaten durchgeführt. Dazu zählen:

Erforderliche Ressourcen

Die für 2005 benötigten Mittel wurden im Rahmen der Budgets für die Programme SOKRATES und LEONARDO DA VINCI genehmigt.

ZEITPLAN

Die Kommission möchte die erste Sitzung des EIS-Beirates noch vor Ende des Jahres 2005 einberufen, so dass im Frühjahr 2006 die Ausschreibung über die zentrale Koordination für den Indikator veröffentlicht und 2007 eine erste Pilotrunde zur Erprobung der vorgeschlagenen Prüfungsinstrumente stattfinden kann.

Die Kommission ersucht den Rat, der in der vorliegenden Mitteilung dargelegten Methodik zuzustimmen.

HINTERGRUND

Die Staats- und Regierungschefs haben auf ihrer Tagung in Barcelona im März 2002 das Ziel vorgegeben, die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung der Europäischen Union bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz zu machen. Sie haben dazu aufgerufen, weitere Maßnahmen zur „Verbesserung der Aneignung von Grundkenntnissen, insbesondere durch Fremdsprachenunterricht in mindestens zwei Sprachen vom jüngsten Kindesalter an", zu ergreifen. Zugleich forderten sie die „Erstellung eines Sprachkenntnisse-Indikators im Jahre 2003", da kaum Daten zu den tatsächlichen Sprachkenntnissen der EU-Bürger/innen zur Verfügung stehen und ein zuverlässiges System zur Ermittlung der Fortschritte benötigt wird.

Im Aktionsplan „ Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt " verpflichtet sich die Kommission zur Entwicklung eines solchen Indikators.

Ferner ist dieser Indikator auch im Kontext des Prozesses „ Allgemeine und berufliche Bildung 2010 " zu sehen, in dessen Rahmen die Mitgliedstaaten die Entwicklung einer Indikatorenreihe beschlossen haben.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 22. November 2005 - Eine neue Rahmenstrategie für Mehrsprachigkeit [KOM(2005) 596 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission vom 24. Juli 2003 - Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt: Aktionsplan 2004-2006 [KOM(2003) 449 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Beschluss Nr. 1934/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 über das Europäische Jahr der Sprachen 2001 [Amtsblatt L 232 vom 14.9.2000]

Entschließung des Rates vom 16. Dezember 1997 über die frühzeitige Vermittlung der Sprachen der Europäischen Union [Amtsblatt C 1 vom 3.1.1998]

Letzte Änderung: 18.01.2006