Programm für lebenslanges Lernen 2007-2013

Mit ihren Bildungsprogrammen erreicht die Europäische Union (EU) eine bedeutende Zahl ihrer Bürgerinnen und Bürger unmittelbar. Allgemeines Ziel des Programms für lebenslanges Lernen ist es, dazu beizutragen, dass sich die Gemeinschaft gemäß den Zielen der Lissabon-Strategie zu einer fortschrittlichen wissensbasierten Gesellschaft entwickelt. Das Programm soll die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützen und ergänzen und den Austausch, die Zusammenarbeit und die Mobilität zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung in der Gemeinschaft fördern, damit sich diese zu einer weltweiten Qualifikationsreferenz entwickeln.

RECHTSAKT

Beschluss Nr. 1720/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über ein Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens [vgl. ändernde(n) Rechtsakt(e)].

ZUSAMMENFASSUNG

Ziel des Aktionsprogramms im Bereich des lebenslangen Lernens 2007-2013 ist es, Austausch, Zusammenarbeit und Mobilität zu entwickeln und zu fördern, damit die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung gemäß der Lissabon-Strategie zu einer weltweiten Qualitätsreferenz werden. Es trägt so zur Entwicklung der Gemeinschaft zu einer fortschrittlichen wissensbasierten Gesellschaft bei, die durch eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, eine quantitative und qualitative Verbesserung der Beschäftigung und einen größeren sozialen Zusammenhalt gekennzeichnet ist.

Um dieses allgemeine Ziel zu verwirklichen, werden mit dem Programm auch spezifische Ziele im Zusammenhang mit dem lebenslangen Lernen in der Europäischen Union (EU) verfolgt, nämlich:

Die Umsetzung des Aktionsprogramms wird durch die Kohärenz und Komplementarität mit den politischen Maßnahmen der EU bestimmt. Es soll so zur Verwirklichung der horizontalen Politiken der EU beitragen, die besonderen Bedürfnisse der Lernenden berücksichtigen und sie stärker in das traditionelle System der allgemeinen und beruflichen Bildung eingliedern. Es soll ferner die Gleichbehandlung von Männern und Frauen fördern und dazu beitragen, dass das Bewusstsein für die kulturelle und sprachliche Vielfalt und den Multikulturalismus als Mittel zur Bekämpfung von Rassismus, Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit geschärft wird.

Die Umsetzung des Programms muss außerdem auf das Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“, die integrierten beschäftigungspolitischen Leitlinien im Rahmen der Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung sowie andere Politiken – beispielsweise in den Bereichen Kultur, Jugend oder Unternehmen – abgestimmt sein und diese ergänzen. Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop), die Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF) sowie der Beratende Ausschuss für Berufsbildung können unter Wahrung ihrer Zuständigkeiten hinzugezogen und/oder informiert werden.

Damit diese Ziele erreicht werden, unterstützt das Programm folgende Maßnahmen:

Das Programm steht nicht nur den EU-Mitgliedstaaten zur Teilnahme offen, sondern, gemäß den Grundsätzen und Abkommen, die die Teilnahme dieser Länder an Gemeinschaftsprogrammen regeln, auch den Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), den Mitgliedern des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein und Norwegen), der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie den EU-Beitrittskandidaten und den potenziellen Kandidatenländern im westlichen Balkan.

Darüber hinaus kann die Kommission auch die Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen wie dem Europarat oder der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Unesco) organisieren.

Die Begünstigten des Programms sind:

Die Verwaltung des Programms wird von der Kommission und den nationalen Agenturen gemeinsam wahrgenommen. Die nationalen Agenturen können dabei bestimmte Arten von Projekten, Maßnahmen zur Mobilität von Einzelpersonen, bilaterale und multilaterale Partnerschaften oder unilaterale und nationale Projekte auswählen.

Bei der Durchführung des Programms wird die Kommission von einem Verwaltungsausschuss aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten unterstützt. Die Durchführungsmaßnahmen sind im Ausschussverfahren zu erlassen, und zwar nach den Modalitäten des Verwaltungsverfahrens. Nur die Entscheidungen über die Gewährung bestimmter Fördermittel werden ohne die Unterstützung des Ausschusses getroffen. Im Rahmen des sozialen Dialogs auf Gemeinschaftsebene und einer engeren Einbindung der Sozialpartner in die Durchführung des Aktionsprogramms können die Sozialpartner insbesondere als Beobachter an dem Ausschuss teilnehmen, wenn Fragen der beruflichen Aus- und Weiterbildung behandelt werden.

Die indikative Finanzausstattung des Programms wurde für seine Laufzeit auf 6,970 Milliarden Euro festgelegt. Die Mindesthöhe der Mittelzuteilung für die sektoralen Programme (siehe nachstehend) beträgt 13 % für Comenius, 40 % für Erasmus, 25 % für Leonardo da Vinci und 4 % für Grundtvig.

Die Kommission nimmt in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten regelmäßig Überprüfungen und Evaluierungen des Aktionsprogramms vor. Die Mitgliedstaaten legen der Kommission bis zum 30. Juni 2010 einen Bericht über die Durchführung und bis zum 30. Juni 2015 einen Bericht über die Wirkung des Programms vor.

Die Kommission ihrerseits legt bis zum 31. März 2011 einen Zwischenevaluierungsbericht über die erzielten Ergebnisse sowie über die quantitativen und qualitativen Aspekte der Durchführung des Programms, bis zum 31. Dezember 2011 eine Mitteilung über die Fortsetzung des Programms und bis zum 31. März 2016 einen Bericht über die Ex-post-Evaluierung vor.

SEKTORALE PROGRAMME

Das Aktionsprogramm gliedert sich in sechs Einzelprogramme, darunter vier sektorale Programme. Sie sind alle in der gleichen Art und Weise strukturiert und sowohl auf den Bildungs- und Ausbildungsbedarf aller Teilnehmer als auch auf den der Einrichtungen und Organisationen, die im jeweiligen Sektor entsprechende Bildungsgänge anbieten oder fördern, zugeschnitten. Bei allen Maßnahmen geht es um Mobilität, Sprachen und neue Technologien.

Comenius

Das Programm Comenius richtet sich an Schüler in Vorschulen und Schulen bis einschließlich Sekundarbereich II sowie an die Einrichtungen und Organisationen, die entsprechende Bildungsgänge anbieten.

Es verfolgt zwei spezifische Ziele:

Die operativen Ziele des Programms sind:

Im Rahmen des Programms Comenius kann Folgendes gefördert werden:

Für die Maßnahmen im Bereich Mobilität und Partnerschaften werden mindestens 80 % der für Comenius vorgesehenen Haushaltsmittel zugeteilt.

Erasmus

Das Programm Erasmus betrifft die formale Hochschulbildung und die auf der tertiären Ebene angesiedelte allgemeine und berufliche Bildung, unabhängig von der Länge des Bildungsgangs und einschließlich Promotionsstudien. Im Unterschied zu den vorangegangenen Programmen fällt die berufliche Bildung im Tertiärbereich nun unter Erasmus und nicht mehr unter Leonardo da Vinci.

Es verfolgt zwei spezifische Ziele:

Die operativen Ziele des Programms sind die Verbesserung, Stärkung und Entwicklung:

Im Rahmen des Programms Erasmus kann Folgendes gefördert werden:

Leonardo da Vinci

Gegenstand des Programms Leonardo da Vinci ist die nicht zum Tertiärbereich gehörende berufliche Bildung.

Seine spezifischen Ziele sind:

Die operativen Ziele des Programms sind die Entwicklung und Verbesserung:

Im Rahmen des Programms Leonardo da Vinci kann Folgendes gefördert werden:

Für die Förderung von Mobilität und Partnerschaften sind mindestens 60 % der Haushaltsmittel dieses Programms bestimmt.

Grundtvig

Gegenstand des Programms Grundtvig sind alle Formen der Erwachsenenbildung.

Die Programmziele sind:

Die operativen Ziele des Programms sind:

Im Rahmen des Programms Grundtvig kann Folgendes gefördert werden:

Für Maßnahmen zur Förderung von Mobilität und Partnerschaft werden mindestens 55 % der Haushaltsmittel des Programms Grundtvig bereitgestellt.

Querschnittsprogramm

Das Querschnittsprogramm betrifft vor allem Tätigkeiten, die über die Grenzen der sektoralen Programme hinausgehen.

Es umfasst vier Schwerpunktaktivitäten im Bereich des lebenslangen Lernens:

Seine spezifischen Ziele sind:

Die operativen Ziele des Programms sind:

Die Maßnahmen des Programms sind auf die Schwerpunktaktivitäten des Querschnittsprogramms anwendbar. So können beispielsweise die Maßnahmen im Rahmen der Schwerpunktaktivität „politische Zusammenarbeit und Innovation“ die Beobachtung und Analyse der Politik und der Systeme wie etwa das Netzwerk Eurydice betreffen, die Förderung der Transparenz bei Qualifikationen und Kompetenzen, die Information und Beratung über die Mobilität sowie die Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung beispielsweise durch Euroguidance und das Netz nationaler Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung (NARIC), Ploteus oder die Europass -Initiative.

Programm Jean Monnet

Das Programm Jean Monnet befasst sich speziell mit Fragen der europäischen Integration im Hochschulbereich sowie mit der Förderung von Einrichtungen und Vereinigungen, die auf europäischer Ebene im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung tätig sind.

Das Programm umfasst drei Schwerpunktaktivitäten:

Die spezifischen Ziele des Programms sind:

Die operativen Ziele sind dementsprechend die Förderung einer hohen Qualität bei Lehrangeboten, die Verbesserung der Kenntnisse über und die Sensibilisierung für die europäische Integration, die Unterstützung europäischer Einrichtungen, die sich mit Fragen der europäischen Integration befassen, und darüber hinaus von Einrichtungen und Vereinigungen, die qualitativ hochwertige Arbeit leisten.

Zu den Maßnahmen zählen unilaterale und nationale Projekte wie Jean-Monnet-Lehrstühle, -Forschungszentren und -Lehrmodule, die Förderung junger Forscher sowie multilaterale Projekte und Netze.

HINTERGRUND

Im Programm für lebenslanges Lernen 2007-2013 sind alle europäischen Programme im Bereich des lebenslangen Lernens zusammengefasst. Es stützt sich auf die vorangegangenen Programme für den Zeitraum 2000-2006: Sokrates, Leonardo da Vinci, eLearning und die Aktion Jean Monnet.

Ein Gesamtprogramm für die Gemeinschaftshilfe im Bereich des lebenslangen Lernens ist rationeller, kohärenter und wirksamer. Es ermöglicht eine stärkere Interaktion zwischen verschiedenen Bereichen, eine bessere Sichtbarkeit, insbesondere was die Fähigkeit zur Reaktion auf die Weiterentwicklung dieses Bereichs anbelangt, und eine verbesserte Zusammenarbeit.

Das Programm dürfte auch dazu beitragen, dass die Ziele der Strategie von Lissabon, einschließlich der ökologischen Zielsetzungen, sowie des europäischen Hochschulraums (Bologna-Prozess) erreicht werden können, vor allem das Ziel, die allgemeine und berufliche Bildung bis zum Jahr 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz zu machen, wobei gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Barcelona im Jahr 2002 das Erlernen von Fremdsprachen im Mittelpunkt steht. Das Programm steht zudem im Einklang mit den konkreten Zukunftszielen der Bildungssysteme, des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“, des Aktionsplans für Qualifikation und Mobilität und des Aktionsplans zur Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens – Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss Nr. 1720/2006/EG

1.1.2007 – 31.12.2013

-

ABl. L 327 vom 24.11.2006

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens – Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss Nr. 1357/2008/EG

31.12.2008 – 31.12.2013

-

ABl. L 350 vom 30.12.2008

See also

Letzte Änderung: 29.01.2009