Die konkreten künftigen Ziele der Bildungssysteme

Entsprechend dem in den Schlussfolgerungen des Europäisches Rates von Lissabon vom 23. und 24. März 2000 erteilten Mandat soll dieser bericht für das kommende Jahrzehnt die konkreten künftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung festlegen, die allen europäischen Bürgern die Teilnahme an der neuen Wissensgesellschaft ermöglichen. Diese gemeinsam festzulegenden Ziele werden im Rahmen des „offenen Koordinierungsverfahrens" umgesetzt.

RECHTSAKT

Bericht des Rates (Bildung) an den Europäischen Rat "Die konkreten künftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen

Bildung" [5680/01 EDU 18 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Ausgehend von den Beiträgen der Mitgliedstaaten haben die Kommission und der Rat eine Reihe gemeinsamer Ziele für die Zukunft und für den Beitrag ermittelt, den die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu leisten haben, wenn das in Lissabon gesetzte strategische Ziel erreicht werden soll. Es handelt sich um das erste Dokument, das ein umfassendes und kohärentes Konzept der nationalen Politiken im Bildungsbereich innerhalb der Europäischen Union aufzeigt.

Der Rat den Schwerpunkt auf die folgenden drei Ziele gelegt:

Ziel 1: Höhere Qualität der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung

Der allgemeinen und beruflichen Bildung kommt bei der Förderung des sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts eine besondere Rolle zu. Außerdem stellt sie bei der Steigerung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und Dynamik einen wichtigen wirtschaftlichen Trumpf dar. U. a. ist die Ausbildung der Lehrkräfte und Ausbilder zu verbessern. Besonderes Augenmerk muss ebenfalls dem Erwerb der Grundfertigkeiten gelten, die ständig zu aktualisieren sind, um sie an die Entwicklungen der Wissensgesellschaft anzupassen. Darüber hinaus ist eine Verstärkung der Lese-, Schreib- und Rechenfertigkeiten sicherzustellen, insbesondere in Zusammenhang mit den Informations- und Kommunikationstechnologien. Anzupeilen ist überdies eine Erhöhung der bereichsübergreifenden Kompetenzen (wie beispielsweise Lernfähigkeit, Teamarbeit usw.). Priorität ist auch der verbesserten Ausstattung der Schulen und Ausbildungseinrichtungen, einschließlich der bestmöglichen Nutzung der Ressourcen einzuräumen. Des Weiteren ist das Interesse an wissenschaftlichen und technischen Studien (z. B. Mathematik und Naturwissenschaften) zu fördern, um die Wettbewerbsstellung Europas in der Wirtschaft von morgen zu festigen. Zu einer qualitativen Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung gehören schließlich eine bessere Anpassung der Ressourcen an die Bedürfnisse und die Befähigung der Schulen, zur Unterstützung ihrer neuen, vielschichtigeren Rolle neue Partnerschaften einzugehen.

Was das erste Ziel betrifft, sind folgende konkreten Ergebnisse zu verwirklichen:

Ziel 2: Leichterer Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung für alle

Das europäische Sozialmodell des sozialen Zusammenhalts muss allen Bürgern den Zugang zu den formalen und nicht formalen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung ermöglichen, insbesondere indem der Übergang von einem Bildungssystem in ein anderes (etwa von der Berufsbildung zur Hochschulausbildung) erleichtert wird. Die Zugangsmöglichkeiten müssen von der frühen Kindheit bis in höhere Lebensalter bestehen. Die Öffnung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, die mit Bemühungen einhergeht, diese Systeme attraktiver zu gestalten und an die Bedürfnisse der verschiedenen betroffenen Gruppen anzupassen, kann einen wichtigen Beitrag zur Förderung eines aktiven Bürgersinns, der Chancengleichheit und eines dauerhaften sozialen Zusammenhalts darstellen.

Ziel 3: Öffnung der allgemeinen und beruflichen Bildung gegenüber der Welt

Dieses Ziel umfasst zum einen die Schaffung eines europäischen Raums der allgemeinen und beruflichen Bildung via Mobilität und Fremdsprachenunterricht und zum anderen das Herstellen engerer Kontakte zur Arbeitswelt, Forschung und Bürgergesellschaft im weiten Sinne.

Was schließlich das dritte Ziel betrifft („Öffnung der allgemeinen und beruflichen Bildung gegenüber der Welt"), sind folgende konkreten Ergebnisse anzustreben:

HINTERGRUND

„Die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen", so lautet das neue strategische Ziel der Europäischen Union, das der Europäische Rat von Lissabon vom 23. und 24. März 2000 festgelegt hat.

Der Rat hat den Bericht auf Vorschlag der Kommission und ausgehend von Beiträgen der Mitgliedstaaten angenommen. Dieser Bericht wurde im März 2001 vom Europäischen Rat von Stockholm angenommen, der die Ausarbeitung eines detaillierten Arbeitsprogramms vorschlug.

Der Europäische Rat von Lissabon hat sich für das offene Koordinierungsverfahren ausgesprochen, um dieses strategische Ziel, „die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen", zu verwirklichen. Das offene Koordinierungsverfahren, das der Luxemburg-Prozess derzeit am besten veranschaulicht, ist eine koordinierte Strategie, in deren Rahmen die Mitgliedstaaten gemeinsame Ziele und Instrumente festlegen.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Entschließung des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Förderung einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung[Amtsblatt Nr. C 13 vom 18.01.2003].

Mit dieser Entschließung wird die Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung angestrebt, um die Hindernisse für die berufliche und geografische Mobilität zu beseitigen und den Zugang zum lebensbegleitenden Lernen zu fördern. Der Rat fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, zu diesem Zweck Schritte zur Verbesserung der Transparenz und der Anerkennung der Fähigkeiten und Qualifikationen innerhalb der Berufsbildungssysteme sowie zur Förderung einer engeren qualitätsbezogenen Zusammenarbeit innerhalb der europäischen Berufsbildungssysteme zu unternehmen, um eine solide Basis für gegenseitiges Vertrauen zu schaffen. Der Rat fordert die Kommission weiter auf, im Frühjahr 2004 im Rahmen des Berichts über die Maßnahmen zur Verwirklichung der künftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung über den Stand der Arbeiten zu berichten.

Detailliertes Arbeitsprogramm zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa [Amtsblatt C 142/01 vom 14.3.2002]

Bericht der Kommission „Die konkreten künftigen Ziele der Bildungssysteme" [KOM(2001) 59 endg. - Nicht im Amtblatt veröffentlicht]

Die Kommission hatte fünf konkrete Ziele festgelegt:

Letzte Änderung: 27.08.2006