Aktionsplan zur Förderung der Mobilität

Das zentrale Anliegen des „Aktionsplans zur Förderung der Mobilität" besteht darin, eine europäische Strategie zugunsten der Mobilität von jungen Menschen, Studierenden, Lehrkräften, Ausbildern und Forschern innerhalb der Union zu definieren, damit ein echter europäischer Raum des Wissens aufgebaut werden kann.

RECHTSAKT

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 14. Dezember 2000 zur Festlegung eines Aktionsplans zur Förderung der Mobilität [Amtsblatt C 371 vom 23.12.2000]

ZUSAMMENFASSUNG

Der Aufbau eines echten europäischen Raums des Wissens ist eine Priorität der Gemeinschaft, sowohl aus kulturellen als auch aus wirtschaftlichen Gründen. Die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere im Rahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung, trägt zum kulturellen Austausch bei und unterstützt das Konzept der Unionsbürgerschaft und eines politischen Europa. Außerdem ist in einer globalisierten Wirtschaft die Fähigkeit, in einer mehrsprachigen Umgebung zu lernen und zu arbeiten, von wesentlicher Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft.

Ferner ist festzustellen, dass die Gemeinschaftsprogramme Sokrates, Leonardo da Vinci und Jugend bereits große Fortschritte in Sachen Mobilität ermöglicht haben, die jedoch durch parallele Anstrengungen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten weiter ausgebaut werden müssen. Diese Anstrengungen müssen darauf abzielen, die Anzahl der Teilnehmer an Mobilitätsmaßnahmen zu erhöhen und die noch verbleibenden Mobilitätshindernisse abzubauen.

Drei Hauptziele

Der Plan verfolgt vor allem folgende Ziele:

Maßnahmen

Die Entschließung ist als „Toolbox" mit 42 Maßnahmen konzipiert, die auf vier großen Kapiteln beruht, mit dem Ziel, die noch bestehenden Mobilitätshindernisse auszumachen und aus dem Weg zu räumen. Die Maßnahmen sind unter spezifischen Zielsetzungen innerhalb der einzelnen Kapitel zusammengefasst.

Maßnahmen in Bezug auf das allgemeine Ziel

Es handelt sich um zwei Maßnahmen, die das allgemeine Ziel, d. h. die Annahme einer europäischen Strategie zur Förderung der Mobilität, unterstützen sollen, und zwar:

Kapitel I: Förderung der Mobilität durch Ausbildungs- und Informationsmaßnahmen

Ausbildung von „Humanressourcen" zur Förderung der Mobilität:

Entwicklung der Mehrsprachigkeit:

Förderung spezifischen Sprach- und Kulturunterrichts zu Beginn und während der Mobilitätszeiten;

Besserer Zugang zu Informationen über Mobilität:

Kartographische Erfassung und Darstellung der Mobilität:

Kapitel II: Maßnahmen zur Finanzierung der Mobilität

Überlegungen zur Finanzierung der Mobilität: finanzielle Partnerschaften

Demokratisierung der Mobilität, damit sie unter finanziellen und sozialen Gesichtspunkten für alle zugänglich wird:

Kapitel III: Ausbau und Verbesserung der Mobilität

Schaffung neuer Mobilitätsformen:

Verbesserung der Aufnahmebedingungen für Personen, die eine Mobilitätsmöglichkeit wahrnehmen:

Vereinfachung des Mobilitätskalenders:

Angemessener Status für Personen, die eine Mobilitätsmöglichkeit wahrnehmen:

Kapitel IV: Valorisierung der Mobilitätszeiten

Mehr Übergangsmöglichkeiten durch die Weiterentwicklung des Systems zur Anerkennung der Abschlüsse und Ausbildungen:

Anerkennung der gewonnenen Erfahrungen:

Valorisierung der Mobilitätszeiten:

Prioritäten

Die Entschließung verweist nachdrücklich auf eine Reihe vorrangiger Maßnahmen:

Umsetzung und Bewertung

Dieser Plan wird von der Kommission und den Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten umgesetzt. Im Hinblick auf die Schaffung eines Europas der Innovation und des Wissens wurde dieses Engagement durch die vom Europäischen Rat in Nizza angenommene sozialpolitische Agenda bestätigt, indem die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, ihre interne Koordination bei der Durchführung der 42 konkreten Maßnahmen zu verstärken und die erzielten Fortschritte alle zwei Jahre zu überprüfen.

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Effizienz soll die Bewertung der im Bereich der Mobilität erzielten Fortschritte im Rahmen des Beobachtungsmechanismus erfolgen, der in der „ Empfehlung über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft" vorgesehen ist.

Kontext

Die Entschließung ist eine Folgemaßnahme zu den Schlussfolgerungen des außerordentlichen Europäischen Rates vom 23./24. März 2000 in Lissabon, in denen die dringende Notwendigkeit anerkannt wurde, Hindernisse für die Mobilität der Bürger innerhalb der Europäischen Union zu beseitigen, damit ein echter europäischer Raum des Wissens geschaffen werden kann. Es gibt nach wie vor eine Vielzahl an Hindernissen: Ungleichheiten beim Zugang zu Informationen, finanzielle Hindernisse, administrative Schwierigkeiten hinsichtlich des Sozialschutzes usw. Vor diesem Hintergrund hat der Europäische Rat den Rat und die Kommission aufgefordert, Instrumente zu definieren, die die Mobilität von Studierenden, Lehrkräften, Ausbildern und Forschern fördern. Der vorliegende Plan richtet sich somit an die genannten Bevölkerungsgruppen und will Wege aufzeigen, wie die Mitgliedstaaten und die Kommission in diesem Bereich tätig werden können.

Diese Entschließung stellt eine Ergänzung zu bereits bestehenden Initiativen dar, die die Schaffung eines geeigneten Rechtsrahmens zur Förderung der Mobilität bezwecken, und insbesondere zu dem Vorschlag für eine „ Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft", über den gegenwärtig verhandelt wird. Als Folgemaßnahme zu der Mitteilung über die neuen europäischen Arbeitsmärkte, der das Verdienst zukommt, anlässlich des Europäischen Rats von Stockholm im März 2001 die Debatte zum Thema Mobilität in Gang gesetzt zu haben, hat die Kommission eine hochrangige Taskforce damit beauftragt, einen Bericht (pdf) auszuarbeiten, der die Grundlage für einen Aktionsplan zur Mobilität bildet. In dem Aktionsplan werden die Mitgliedstaaten und die Unternehmen, aber auch die Arbeitnehmer selbst aufgefordert, sich besser auf die neuen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt einzustellen, und den Regierungen in Europa wird ein konkretes Ziel vorgegeben, dass binnen Kürze erreicht werden soll: die Einführung einer Europäischen Krankenversicherungskarte.

Der Vorschlag aus dem Jahr 2005, den Mitgliedstaaten zu empfehlen, sich eine „ Mobilitäts-Charta " zu geben, richtet sich an die für Mobilität zuständigen Einrichtungen. Er umfasst zehn Leitlinien.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2005 zur transnationalen Mobilität innerhalb der Gemeinschaft zu Bildungs- und Ausbildungszwecken - Europäische Qualitätscharta für [KOM(2005) 450 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Entscheidung Nr. 2241/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über ein einheitliches gemeinschaftliches Rahmenkonzept zur Förderung der Transparenz bei Qualifikationen und Kompetenzen (Europass)

Mitteilung der Kommission vom 13. Februar 2002 an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Aktionsplan der Kommission für Qualifikation und Mobilität [KOM(2002) 72 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juli 2001 über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der [Amtsblatt L 215 vom 09.08.2001]

Grünbuch vom 2. Oktober 1996: Allgemeine und berufliche Bildung - Forschung: Hindernisse für die grenzüberschreitende Mobilität [KOM(1996) 462 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Letzte Änderung: 10.07.2006