Europäisches Jahr des lebensbegleitenden Lernens (1996)

1) ZIEL

Sensibilisierung der europäischen Öffentlichkeit für die Bedeutung einer lebenslangen allgemeinen und beruflichen Bildung, Förderung einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Wirtschaft, vor allem den kleinen und mittleren Unternehmen, Beitrag zur Schaffung eines europäischen Raums der allgemeinen und beruflichen Bildung durch die Anerkennung von Befähigungsnachweisen im Bildungsbereich und in der beruflichen Praxis in der gesamten Europäischen Union sowie Hervorhebung des Beitrags der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Chancengleichheit.

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

Beschluß Nr. 95/2493/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 1995 über die Veranstaltung eines Europäischen Jahres des lebensbegleitenden Lernens (1996).

3) INHALT

Das Jahr 1996 wird zum "Europäischen Jahr des lebensbegleitenden Lernens" erklärt. Während des Europäischen Jahres werden Aktionen zur Kommunikation, zur Sensibilisierung und zur Förderung einer lebenslangen allgemeinen und beruflichen Bildung durchgeführt.

Die Themen des Europäischen Jahres sind:

Die vorgesehenen Aktionen umfassen allgemeine und themenbezogene Veranstaltungen, die Erarbeitung und Verbreitung von Kommunikationsprodukten sowie die Durchführung von Studien und Umfragen.

Die Kommission ist für die Durchführung der Entscheidung verantwortlich. Sie wird dabei von einem Ad-hoc-Ausschuß mit beratender Funktion unterstützt, der sich aus zwei Vertretern je Mitgliedstaat zusammensetzt und in dem der Vertreter der Kommission den Vorsitz führt.

Jeder Mitgliedstaat benennt ein oder mehrere geeignete Gremien für die Auswahl, Koordinierung und Durchführung der in der Entscheidung vorgesehenen Aktionen auf nationaler Ebene. Finanzierungsanträge für diese Aktionen werden der Kommission von dem jeweiligen Mitgliedstaat vorgelegt.

Der Finanzrahmen wurde auf 8 Mio. ECU festgelegt.

4) frist für den erlass einzelstaatlicher umsetzungsvorschriften

5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)

26.10.1995

6) quellen

Amtsblatt L 256 vom 26.10.1995

7) weitere arbeiten

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen vom 15. September 1999 über die Durchführung, die Ergebnisse und die Gesamtbewertung des Europäischen Jahres des lebensbegleitenden Lernens (1996) - vorgelegt gemäß Artikel 8 des Beschlusses Nr. 2493/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates [KOM(99) 447 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Die lebenslange allgemeine und berufliche Bildung ist inzwischen zu einem zentralen politischen Thema in der gesamten Europäischen Union geworden. Sie ist ein zentrales Element der Reform der Strukturfonds und der gemeinschaftlichen Beschäftigungspolitik geworden.

Das Europäische Jahr verfolgte den Zweck, lebensbegleitendes Lernen zu fördern. Es galt, der Öffentlichkeit bewußt zu machen, daß fortlaufendes Lernen notwendig und erstrebenswert ist, und die Debatte darüber anzuregen, wie die Bildungssysteme neue Lernbedürfnisse befriedigen können.

Bei der Durchführung der Maßnahmen im Jahre 1996 wurde dezentral und in enger Partnerschaft mit den von den Mitgliedstaaten benannten Stellen gearbeitet.

Mehr als 2 000 Projekte gingen bei den einzelstaatlichen Stellen ein. Ungefähr 550 Projekte, d. h. 5 000 Veranstaltungen, im Gesamtwert von 34 Mio. ECU wurden durchgeführt (Veröffentlichungen, Konferenzen, Seminare usw.).

Auf Gemeinschaftsebene waren die Auswirkungen des Europäischen Jahres bedeutend, denn die lebensbegleitende allgemeine und berufliche Bildung erhielt hierdurch einen politisch bedeutenden Stellenwert und zahlreiche neue Akteure konnten in einem Bereich tätig werden, der bislang Fachleuten vorbehalten war. Beamte verschiedener Teilnehmerstaaten berichteten, daß das Europäische Jahr neue Gelegenheiten zur engeren Zusammenarbeit zwischen Ministerien oder verschiedenen Regierungsebenen geschaffen habe.

Die Tatsache, daß diese Programm gleichzeitig im ganzen Europäischen Wirtschaftsraum verwirklicht wurde, verlieh ihr noch mehr Gewicht.

Der Beitrag der Europäischen Union zur weltweiten Debatte über lebensbegleitendes Lernen war geprägt durch ein umfassendes Konzept mit einem Ansatz „von der Wiege bis zur Bahre", bei dem das Lernen keinen wirtschaftlichen Sachzwängen untergeordnet wird und Anliegen wie Selbstverwirklichung, Mitwirkung am demokratischen Entscheidungsprozeß, Lernen in der Freizeit und aktives Älterwerden voll zu ihrem Recht kommen.

8) durchführungsmassnahmen der kommission