Eurotecnet

1) ZIEL

Nutzung der durch die neuen Technologien gebotenen Möglichkeiten für Berufsbildungssysteme.

Förderung innovativer Aktionen im Bereich der beruflichen Bildung unter Berücksichtigung des technologischen Wandels und dessen Auswirkungen auf die Beschäftigung, die Arbeit und die Qualifikationen sowie die erforderlichen Kompetenzen.

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

Beschluß 89/657/EWG des Rates vom 18. Dezember 1989 über ein Aktionsprogramm zur Förderung von Innovationen in der Berufsbildung in der Folge des technologischen Wandels in der Europäischen Gemeinschaft (Eurotecnet).

3) INHALT

Das Programm wird ab dem 1. Januar 1990 über einen Zeitraum von fünf Jahren durchgeführt.

Es umfaßt ein Netz von innovativen nationalen oder grenzübergreifenden Vorhaben sowie eine Reihe von Gemeinschaftsmaßnahmen.

Der gemeinsame Rahmen von Leitlinien geht von folgenden Zielsetzungen aus:

Die Sozialpartner werden an der Durchführung des Programms in vollem Umfang beteiligt.

Die Maßnahmen der Gemeinschaft zur Ergänzung der Regelungen in den Mitgliedstaaten haben folgende Zielsetzungen:

Zur Unterstützung und Ergänzung der Maßnahmen in den Mitgliedstaaten führt die Kommission unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Erfordernisse und Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten verschiedene Maßnahmen durch, die im Anhang aufgeführt sind. Hierbei werden die Sozialpartner in vollem Umfang beteiligt.

Die Kommission trägt dafür Sorge, daß die im Rahmen des Eurotecnet-Programms einzuleitenden Gemeinschaftsmaßnahmen mit den übrigen Gemeinschaftsprogrammen im Bereich der Berufsbildung und/oder der technologischen Entwicklung stehen und diese ergänzen. Sie vergewissert sich der Unterstützung durch das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) und wird von einem Beratenden Ausschuß unterstützt, den sie regelmäßig über den Fortgang des Programms unterrichtet.

4) frist für den erlaß einzelstaatlicher umsetzungsvorschriften

Entfällt.

5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)

01.01.1990

6) quellen

Amtsblatt L 393 vom 30.12.1989

7) weitere arbeiten

Entscheidung 92/170/EWG des Rates vom 16. März 1992, Amtsblatt L 75 vom 21.03.1992, zur Änderung der Entscheidung 89/657/EWG (Eurotecnet) und der Entscheidung 90/267/EWG (FORCE) zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für Bildung und Weiterbildung zur Zusammenfassung der Programme FORCE und Eurotecnet.

Bericht der Kommission über die erste Phase des Eurotecnet-Programms (1985-1988) [SEK(89)1658 endg.]

Bericht der Kommission über die Durchführung des Eurotecnet-Programms (Januar 1990 - Juni 1992) [KOM(93) 317 endg.]

Das Jahr 1991 hat sich sehr positiv für das Programm Eurotecnet ausgewirkt und die folgenden im Arbeitsprogramm aufgeführten neun konkreten Ziele sind verwirklicht worden:

Entsprechend den Zielsetzungen der Eurotecnet-Entscheidung sind die Zielsetzungen für 1992 angepaßt worden, um besser mit den neuen Orientierungen übereinzustimmen; die Aktionen sind entsprechend strukturiert und geplant worden.

Es handelt sich um folgende Zielsetzungen:

- den technologischen Inhalt der Ausbildungsprogramme;

- die Qualifikationsdefizite auf der Ebene der allgemeinen beruflichen Bildung;

- die Entwicklung der Schlüsselkompetenzen hinsichtlich der technologischen, kognitiven und sozialen Qualifikationen;

Es handelt sich um folgende Aktionen:

Ab 1993 ist das Netz nach Maßgabe der vier von der Kommission gebilligten Schlüsselbereiche und nach befürwortender Stellungnahme des Beratenden Ausschusses FORCE/EUROTECNET neu ausgerichtet worden (Dok. FPC/93/12 endg.):

Die Einbeziehung der Unternehmen und der Sozialpartner wird unmittelbar gewährleistet.

Erhebliche Anstrengungen sind unternommen worden, um die Tätigkeiten auf eine transnationale Dimension auszurichten, und zwar durch die Art der angestrebten Ergebnisse sowie durch die Suche nach Partnern in anderen Mitgliedstaaten.

Das Netz hat vor allem zu folgenden Ergebnissen geführt:

Abschlußbericht der Kommission vom 22. Juli 1997 über die Durchführung des Programms EUROTECNET (1990-1994) [KOM(97) 386 endg. - wurde nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Für den Zeitraum 1990-1994 wurden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 9,2 Mio. ECU für das Programm EUROTECNET angesetzt. Das Ziel des Programms war die Förderung von Innovationen in der beruflichen Erstausbildung, aber auch in der beruflichen Weiterbildung, um dem derzeitigen und künftigen technologischen Wandel und seinen Auswirkungen auf Beschäftigung, Arbeit sowie auf die erforderlichen Qualifikationen und Kenntnisse Rechnung zu tragen.

Da aus dem Programm nicht direkt Vorhaben finanziert wurden, bestand seine Hauptaufgabe einerseits in der Vernetzung innovativer Vorhaben in der Berufsausbildung und andererseits in der Durchführung von Untersuchungen über bestimmte Themen im Bereich der beruflichen Bildung.

Im Rahmen des Programms EUROTECNET entstanden über 70 wissenschaftliche Veröffentlichungen, wie beispielsweise "Die Lernende Organisation", ein Buch, das in neun Sprachen in den Mitgliedstaaten verteilt wurde. Zwischen 1990 und 1994 wurden 70 000 Exemplare der Veröffentlichungen in den Mitgliedstaaten verteilt und 64 Workshops und Seminare veranstaltet.

Im Jahre 1993 wurde das Netz grundlegend erneuert. Ausgehend von 284 Vorhaben wurden 90 neue Vorhaben eingeführt und 83 alte herausgenommen. Die Vorhaben wurden in den folgenden vier Schlüsselbereichen zusammengefaßt:

Folgende greifbare Ergebnisse wurden erzielt:

Zur Verbreitung der Programminhalte wurden im Rahmen von EUROTECNET folgende Wege beschritten:

Das Programm trug zu Innovationen in der Berufsausbildung bei, und zwar durch die Förderung grenzübergreifender Partnerschaften zwischen den Vorhaben und durch die Zusammenarbeit mit anderen Programmen der Gemeinschaft, insbesondere FORCE, aber auch PETRA und COMETT. Darüber hinaus wurden 77 EUROTECNET-Vorhaben durch EUROFORM, der Gemeinschaftsinitiative zur Entwicklung von Humanressourcen, unterstützt.

Die Haupttätigkeiten im Rahmen von EUROTECNET sind 1995 in das Programm Leonardo da Vinci übergegangen.

8) durchführungsmassnahmen der kommission