Comett II

1) ZIEL

Ziel des Programms Comett II ist es, die Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Technologie, insbesondere der fortgeschrittenen Technologie, die Entwicklung eines hochqualifizierten Arbeitskräftepotentials und damit die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu verbessern.

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

Beschluß 89/27/EWG des Rates vom 16. Dezember 1988 über die Verabschiedung der zweiten Phase des Programms über Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Wirtschaft im Bereich der Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Technologie (Comett II) (1990-1994).

3) INHALT

Für Comett II, das für einen Zeitraum von fünf Jahren mit Beginn am 1. Januar 1990 vorgesehen ist, wurde ein Betrag von 200 Millionen ECU, den Beitrag der EFTA-Länder nicht einbegriffen, bereitgestellt. Die Unterstützung durch die Gemeinschaft wird nach dem Prinzip der Kostenteilung zwischen der Gemeinschaft und den Trägern der Projekte bewilligt.

Ziele des Programms:

Maßnahmen zur Durchführung

Teil A: Ausbildungspartnerschaften Hochschule-Wirtschaft (APHW)

Dieses im Rahmen von Comett I geschaffene Netz soll unter Comett II ausgeweitet und verstärkt werden. Es dient folgenden Zwecken:

Diese Unterstützung ist auf drei Jahre begrenzt und darf 50 % der förderungswürdigen Ausgaben nicht überschreiten. Sämtliche Tätigkeiten im Rahmen von Programmteil A werden mit höchstens 12 % der Gesamtmittel unterstützt.

Teil B: Grenzüberschreitender Austausch

Hierzu zählen:

Die Tätigkeiten im Rahmen von Programmteil B dürfen mit höchstens 40 % der Gesamtmittel unterstützt werden.

Teil C: Gemeinsame Vorhaben zur Weiterbildung im Bereich der Technologien, insbesondere der fortgeschrittenen Technologien

Hierzu gehören:

Der Finanzbeitrag der Gemeinschaft beträgt, von Ausnahmen abgesehen, 50 % der Ausgaben und darf

Die Tätigkeiten im Rahmen von Programmteil C dürfen mit höchstens 40 % der Gesamtmittel gefördert werden.

Teil D: Ergänzende Fördermaßnahmen und flankierende Maßnahmen

Hierzu gehören:

4) frist für den erlass einzelstaatlicher umsetzungsvorschriften

Entfällt.

5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)

6) quellen

Amtsblatt L 13 vom 17.01.1989

7) weitere arbeiten

Beschlüsse des Rates vom 29. März 1990 über den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und einiger Mitgliedstaaten im Breich der Aus- und Weiterbildung im Rahmen von Comett II (1990-1994):

A Beschluß 90/190/EWG - Amtsblatt L 102 vom 21.04.1990

SF Beschluß 90/191/EWG - Amtsblatt L 102 vom 21.04.1990

ISL Beschluß 90/191/EWG - Amtsblatt L 102 vom 21.04.1990

N Beschluß 90/191/EWG - Amtsblatt L 102 vom 21.04.1990

S Beschluß 90/191/EWG - Amtsblatt L 102 vom 21.04.1990

CH Beschluß 90/191/EWG - Amtsblatt L 102 vom 21.04.1990

8) durchführungsmaßnahmen der kommission

* Jahresbericht 1991 [SEK(92) 1299 endg.]

Für die gesamte Laufzeit des Programms sollen mit Comett II mehr als 25 000 Austauschplätze (insbesondere Studentenpraktika in Unternehmen) sowie mindestens 5 000 Kurse finanziert werden, die etwa 150 000 Personen in Europa offenstehen (hauptsächlich Ingenieuren und Wissenschaftlern). 1991 sind bei einem Gesamthaushalt von 73 Millionen ECU 414 Vorhaben von 153 der 158 APHW vorgelegt worden. 140 Vorhaben sehen Praktika für fast 15 000 Studenten vor, womit die Nachfrage im Vergleich zu Comett I auf das 10fache gestiegen ist; in 55 Vorhaben wird die Organisation von 215 Austauschmöglichkeiten für Personal zwischen Industrie und Hochschule vorgeschlagen; 131 Vorhaben beziehen sich auf die Organisation von 1 038 Kursen, und 88 Vorhaben betreffen die Durchführung von 1 043 Besuchen zur Vorbereitung neuer Projekte. Im Hinblick auf die Gesamtkosten sind die folgenden Sektoren am besten vertreten: Umweltschutz, Informationstechnologie, Automatisierungstechnik, Landwirtschaft und Ernährung sowie Werkstofftechnik. 1991 sind 392 Vorhaben ausgewählt worden, darunter 139 grenzüberschreitende Austauschprogramme für 5 083 Studenten, 53 Austauschprojekte für 121 Mitarbeiter von Unternehmen und Hochschulen, 130 Vorhaben für 724 kurze Intensivkurse und schließlich 63 Projekte für vorbereitende Besuche. Die Mittel für diese Projekte belaufen sich auf insgesamt 21 Millionen ECU, davon 1 Million für den Umweltsektor. Hinzu kommen 25 Millionen ECU zur Finanzierung der 1990 genehmigten Vorhaben. An den 1991 genehmigten Vorhaben sind 3 000 Unternehmen, 1 000 Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen sowie 1 000 Berufsverbände beteiligt.

Teilnahme der EFTA-Länder

Entsprechend dem Grundsatzbeschluß des Rates vom 22. Mai 1989 hat die Europäische Gemeinschaft eine formelle Vereinbarung mit den EFTA-Ländern über die Teilnahme der Hochschulen und Unternehmen dieser Länder an Comett II geschlossen.

Jedes EFTA-Land kann höchstens gleichberechtigt mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft an allen Programmteilen von Comett während der Laufzeit von Comett II (fünf Jahre) teilnehmen, wobei die Kriterien für Förderungswürdigkeit und Auswahl der Vorhaben identisch sind. An einem von einem EFTA-Land vorgelegten Projekt müssen mindestens zwei Mitgliedstaaten der Gemeinschaft beteiligt sein. Ein Austausch zwischen zwei EFTA-Ländern ist nicht zulässig. Jedes EFTA-Land leistet, proportional zum Verhältnis seines Bruttosozialprodukts zu dem der Europäischen Gemeinschaft und zum Comett-Haushalt des jeweiligen Jahres, einen Finanzbeitrag. Die EFTA-Länder und die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft ergreifen die notwendigen Maßnahmen zur Erleichterung der Freizügigkeit und des Aufenthalts von Studenten und anderen Teilnehmern der Comett-Programme in den jeweiligen Ländern. Die Beratungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem betreffenden EFTA-Land werden im Rahmen eines gemeinsamen Ausschusses geführt.

* Jahresbericht 1992 [KOM(93) 409 endg.]

1992 kamen 555 neue Vorhaben in den Genuß einer Comett-Finanzierung. 42 neue APHW (Ausbildungspartnerschaften Hochschule-Wirtschaft) wurden angenommen, so daß sich die Gesamtzahl der APHW im Rahmen von Comett II auf 205 erhöhte. Hierunter fallen 23 regionale APHW (in einer geographisch festgelegten Region) und 19 sektoriellle APHW (in einem besonderen technologischen Sektor spezialisiert).

Die 1992 angenommenen Vorhaben umfaßten über 5 000 europäische Unternehmen, etwa 1 700 Hochschuleinrichtungen und etwa 2 000 andere Organisationen. 80 % dieser Vorhaben betrafen mindestens ein KMU (ein KMU ist als ein Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten definiert). Comett hat 1992 über 6 900 Praktika für Studenten (d. h. 38 % mehr als 1991) finanziert. 67 Vorhaben wurden im Rahmen von Teil Bc angenommen; sie betrafen den Austausch von 124 Beschäftigten. Im Rahmen der 154 Vorhaben zur Intensivausbildung konnten 1 300 Ausbildungsveranstaltungen durchgeführt werden. Die Beteiligung der EFTA-Länder hat sich 1992 mehr als verdoppelt (18 % der Vorhaben insgesamt gegenüber 7 % im Jahre 1990).

* Jahresbericht 1993 [KOM(94) 368 endg.]

1993 wurden im Rahmen des Comett-Programms über 7 700 grenzüberschreitende Studentenpraktika und mehr als 200 Personalaustauschprojekte zwischen Hochschule und Wirtschaft finanziert.

Es wurden etwa 500 gemeinsame Aus- und Weiterbildungskurse finanziell unterstützt.

1993 waren an den Comett-Projekten insgesamt 10 800 europäische Organisationen beteiligt, und zwar 6 200 Unternehmen, 1 900 Hochschulen und 2 400 sonstige Organisationen.

Die durch Comett geförderten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen kamen über 43 000 Personen zugute. Im betreffenden Zeitraum wurden mehr als 75 000 Unterrichtsstunden erteilt und zahlreiche Lehrmaterialien erarbeitet (etwa 1 000 verschiedene Produkte).

* Tätigkeitsbericht 1994 [KOM(95) 409 endg.]

1994 wurden über das Comett-Programm mehr als 7 800 grenzüberschreitende Studentenpraktika, 250 Aktionen im Rahmen des Personalaustauschs zwischen Hochschule und Wirtschaft sowie etwa 700 gemeinsame Aus- und Weiterbildungskurse finanziert.

175 513 Europäer nahmen im Rahmen von Comett an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Technologiebereich teil.

Die Zahl der Ausbildungsstunden belief sich auf 206 698.

Es wurde eine breite Palette von Lehrmaterialien erarbeitet, insbesondere Videos, CD-I, CD-ROM, Audiokassetten, Bücher und Dias.

Die Kommission hat in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine abschließende Bewertung vorgenommen, in der untersucht wird, auf welche Weise die Ergebnisse erzielt wurden, welche Vorteile sich aus der Kooperation zwischen Hochschule und Wirtschaft ergeben und unter welchen Bedingungen eine solche Zusammenarbeit erfolgreich ist.

* Abschließender Evaluierungsbericht [KOM(96) 410 endg.]

Im Zeitraum 1990 bis 1994 haben fünf Ausschreibungen stattgefunden. Für die eingereichten Projektvorschläge wurden Gemeinschaftsmittel in Höhe von insgesamt fast 1,2 Mrd. ECU beantragt.

Im Zuge des Auswahlverfahrens wurden ca. 3000 Projekte angenommen, die zu folgenden Ergebnissen führten: Aufbau von über 200 Ausbildungspartnerschaften Hochschule-Wirtschaft in nahezu allen Regionen Europas sowie in vielen Technologiebereichen und Sektoren; Durchführung von Austauschmaßnahmen für Studenten, Hochschulabsolventen und Mitarbeiter, an denen insgesamt etwa 40 000 Personen teilnahmen; Veranstaltung von fast 10 000 Fortbildungslehrgängen für eine Viertelmillion Europäer; Entwicklung von über 4500 Ausbildungsprodukten, davon mehr als ein Drittel in Form von Software oder Videos.

An den Projekten waren über 30 000 Einrichtungen in 19 europäischen Ländern beteiligt, darunter der gesamte Hochschulsektor, über 20 000 Unternehmen (davon mehr als drei Viertel KMU) und etwa 5 000 andere Einrichtungen. Es konnten Lösungen zur Deckung des Aus- und Weiterbildungsbedarf praktisch aller Technologie- und technologieverwandten Bereiche gefunden werden, und häufig übernahmen die Projekte die Rolle eines Katalysators für Kooperation und Innovation weit über das eigentliche Comett-Programm hinaus.

Es wurde eine einzigartige europäische Netzwerkstruktur aufgebaut, die in der Lage ist, effektiv zu arbeiten und jedes Jahr Tausende transnationaler Austauschmaßnahmen Hochschule-Wirtschaft (vor allem Studentenpraktika) sowie Fortbildungslehrgänge in Form von Intensivkursen auf internationaler Ebene zu organisieren.

Die Zusammenarbeit mit anderen europäischen Programmen auf den Gebieten Aus- und Weiterbildung, FuE und Innovation zog sich wie ein roter Faden durch das ganze Programm.

Sowohl Quantität als auch Qualität des Fortbildungangebots wurden verbessert, insbesondere in Randgebieten, was als ein Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit Europas zu sehen ist. Außerdem konnten eine wesentlich stärkere Sensibilisierung und ein deutlich besseres Verständnis bewirkt werden, was die Vorteile einer Kooperation zwischen Hochschule und Wirtschaft für den Fortbildungsbereich und für den Technologietransfer anbelangt.

Die zentralen Elemente von COMETT wurden in das neue Programm Leonardo da Vinci übernommen.