Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop)

ZUSAMMENFASSUNG VON DOKUMENT:

Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates – Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop)

ZUSAMMENFASSUNG

In der Europäischen Union (EU) haben etwa 75 Millionen Menschen nur geringe oder gar keine Qualifikationen, sodass für diese Menschen die Wahrscheinlichkeit, arbeitslos zu werden, drei Mal höher ist als bei Menschen mit hoher Qualifikation.

Um die Menschen dabei zu unterstützen, ihre Fertigkeiten weiterzuentwickeln und einen Arbeitsplatz zu finden, hat die EU eine spezielle Agentur eingerichtet, um Berufsbildungsmaßnahmen in der EU zu fördern und die EU-Länder bei der Umsetzung dieser Maßnahmen zu unterstützen.

WAS IST DAS ZIEL VON CEDEFOP?

Der Zweck von Cedefop, dem Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, ist die Unterstützung der Europäischen Kommission bei der Förderung Berufsbildung und der Entwicklung und Umsetzung einer gemeinsamen Politik der Berufsbildung durch seinen wissenschaftlichen und technischen Beitrag.

Cedefop arbeitet eng mit der Europäischen Kommission, den EU-Ländern, Arbeitgebern und Gewerkschaften sowie Wissenschaftlern und Fachleuten im Bereich Berufsbildung zusammen. Diesen stellt das Zentrum aktuelle Informationen zu Entwicklungen im Bereich der Berufsbildung zur Verfügung und gibt ihnen außerdem die Möglichkeit, politische Maßnahmen zu diskutieren.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Hauptaufgaben des Zentrums sind:

Arbeit

Vier Hauptstichworte:

Netzwerke

Cedefop arbeitet mit zwei Hauptnetzwerken:

HINTERGRUND

Cedefop ist eine der dezentralen Einrichtungen der EU. Es wurde 1975 gegründet und zog 1995 von Berlin nach Thessaloniki um.

Im Jahr 2015 feierte das Zentrum die 40-jährige Mitwirkung an der Berufsbildung in Europa und das 20-jährige Bestehen in Griechenland.

Für weitere Informationen:

RECHTSAKT

Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates vom 10. Februar 1975 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Verordnung (EWG) Nr. 337/75

16.2.1975

-

ABl. L 39, 13.2.1975 vom S. 1-4

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Verordnung (EWG) Nr. 1946/93

26.7.1993

--

ABl. L 181 vom 23.7.1993, S. 11-12

Verordnung (EG) Nr. 1131/94

1.9.1994

--

ABl. L 127 vom 19.5.1994, S. 1

Verordnung (EG) Nr. 251/95

1.3.1995

-

ABl. L 30 vom 9.2.1995, S. 1-2

Verordnung (EG) Nr. 354/95

1.1.1995

-

ABl. L 41 vom 23.2.1995, S. 1

Verordnung (EG) Nr. 1655/2003

1.10.2003

-

ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 41-43

Verordnung (EG) Nr. 2051/2004

21.12.2004

-

ABl. L 355 vom 1.12.2004, S. 1-3

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die externe Evaluierung der Tätigkeit des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (KOM(2008) 356 endg. vom 13.6.2008)

Letzte Aktualisierung: 30.09.2015