Ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in den von der Kommission eingesetzten Sachverständigengruppen

1) ZIEL

Ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in den von der Kommission eingesetzten Sachverständigengruppen und Ausschüssen.

2) RECHTSAKT

Beschluss der Kommission vom 19. Juni 2000 über die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in den von ihr eingesetzten Ausschüssen und Sachverständigengruppen.

3) ZUSAMMENFASSUNG

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein wesentliches Element der Menschenwürde und der Demokratie. Sie ist eines der Grundprinzipen des Gemeinschaftsrechts, der Verfassungen und Gesetze der Mitgliedstaaten sowie internationaler und europäischer Verträge. Die Europäische Union (EU) betreibt eine Gender-Mainstreaming-Politik, die darauf abzielt, die Gleichstellung von Männern und Frauen zur Querschnittsaufgabe aller Gemeinschaftsmaßnahmen und -politiken zu machen. Die im Juni 2000 verabschiedete Rahmenstrategie der Gemeinschaft zur Gleichstellung von Männern und Frauen (2001-2005) bekräftigt dieses Engagement sowie die Absicht der EU, Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern zu verringern und schließlich ganz zu beseitigen.

Auf der Vierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen (Peking 1995) verpflichtete sich die Europäische Gemeinschaft, die Mitwirkung von Frauen am Entscheidungsprozess zu fördern. Ungeachtet der Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 1996 über die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern am Entscheidungsprozess sind Frauen nach wie vor in Entscheidungsgremien, einschließlich der von der Kommission selbst eingesetzten, unterrepräsentiert.

Die Kommission verpflichtet sich mit dem Beschluss zu einer ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern in von ihr eingesetzten Sachverständigengruppen und Ausschüssen. Mittelfristig wird angestrebt, dass der Anteil jedes Geschlechts in Sachverständigengruppen und Ausschüssen mindestens 40 % beträgt.

Im Falle bestehender Sachverständigengruppen und Ausschüsse wird die Kommission bei der Ernennung eines neuen Mitglieds eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern anstreben, d. h. jedes Mal wenn ein Mitglied durch ein anderes ersetzt wird oder das Mandat eines Mitglieds ausläuft.

Drei Jahre nach Annahme des Beschlusses wird die Kommission die Umsetzung überprüfen und einen Bericht veröffentlichen. In diesem Bericht werden statistische Angaben zur Vertretung von Frauen und Männern in Sachverständigengruppen und Ausschüssen veröffentlicht. Ausgehend vom Ergebnis dieser Überprüfung wird die Kommission zu gegebener Zeit über geeignete Maßnahmen entscheiden.

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Beschluss 2000/407/EG

27.6.2000

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Jahresbericht der Kommission vom 5. März 2003 zur Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Europäischen Union 2002 [KOM(2003) 98 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];

Jahresbericht der Kommission vom 28 Mai 2002 zur Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Europäischen Union 2001 [KOM(2002) 258 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];

Jahresbericht der Kommission vom 2. April 2001 zur Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Europäischen Union 2000 [KOM(2002) 179 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];

Entscheidung 2001/51/EG des Rates vom 20. Dezember 2000 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft betreffend die Gemeinschaftsstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005) [Amtsblatt L 17 vom 19.1.2001];

Mitteilung der Kommission vom 7. Juli 2000 über die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in den von ihr eingesetzten Ausschüssen und Sachverständigengruppen [Amtsblatt C 203 vom 18.7.2000];

Mitteilung der Kommission vom 7. Juni 2000 „Für eine Rahmenstrategie der Gemeinschaft zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern" [KOM(2000) 335 endg. -Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 28.06.2006