Ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen

Die Europäische Union legt Maßnahmen und Aktionen zur Förderung der Beteiligung der Frauen an der Entscheidungsfindung im öffentlichen und privaten Sektor fest.

RECHTSAKT

Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 1996 über die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen.

ZUSAMMENFASSUNG

Der Rat empfiehlt den Mitgliedstaaten, eine umfassende und integrierte Strategie zu verfolgen, die auf die Förderung einer ausgewogenen Beteiligung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen abzielt, und zu diesem Zweck geeignete Maßnahmen zu konzipieren oder durchzuführen, um Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen oder entsprechende Anreize zu schaffen.

Der Rat empfiehlt den Mitgliedstaaten:

Der Rat empfiehlt den Mitgliedstaaten:

Der Rat empfiehlt den Mitgliedstaaten:

Der Rat fordert die Kommission auf:

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Empfehlung vom 2.12.1996

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ABl. L319 vom 10.12.1996

VERWANDTE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Umsetzung der Empfehlung 96/694 des Rates vom 2. Dezember 1996 über die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern am Entscheidungsprozess [KOM(2000) 120 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

See also

Für weitere Auskünfte rufen Sie bitte die Website der Europäischen Kommission Frauen und Männer in Entscheidungsprozessen ab.

Letzte Änderung: 28.06.2006