Kinderbetreuung - Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer und Frauen

Empfehlung 92/241/EWG zur Kinderbetreuung

RECHTSAKT

Empfehlung des Rates 92/241/EWG des Rates vom 31. März 1992 zur Kinderbetreuung (ABl. L 123 vom 8.5.1992, S. 16-18)

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DER EMPFEHLUNG?

Sie fördert die Chancengleichheit für Mütter und Väter bei der Vereinbarung von Beruf und Familie, indem die EU-Länder ermutigt werden, Initiativen zu ergreifen und/oder zu unterstützen, die Eltern beim Umgang mit ihren Kinderbetreuungspflichten helfen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Empfehlung richtet sich an folgende Bereiche:

die Bereitstellung von Angeboten zur Kinderbetreuung für die Zeit, in der die Eltern entweder eine Erwerbstätigkeit ausüben, studieren oder eine Ausbildung ableisten oder sich aktiv um einen Arbeitsplatz bemühen;

Sonderurlaub für erwerbstätige Eltern, denen die Betreuung und Erziehung von Kindern obliegt;

Gestaltung der Arbeitsumgebung in der Weise, dass sie den Bedürfnissen von Arbeitnehmern mit Kindern besser entspricht;

Maßnahmen zur Unterstützung der Aufteilung der Pflichten in Bezug auf Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung unter beiden Elternteilen.

Im Hinblick auf Angebote zur Kinderbetreuung wird empfohlen, dass diese:

erschwinglich sind;

eine (im Hinblick auf Gesundheit und Sicherheit) zuverlässige Betreuung mit einem entwicklungsfördernden und pädagogischen Ansatz verbinden;

den Bedürfnissen von Kindern mit besonderen Bedürfnissen (z. B. sprachlicher Art) und von Kindern aus Einelternfamilien Rechnung tragen.

Sonderurlaub

Um den Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung zu erhöhen, sollten die EU-Länder Initiativen wie etwa den Sonderurlaub sowohl für Mütter als auch für Väter fördern.

Arbeitsumgebung

Die EU-Länder sollten Initiativen ergreifen und/oder anregen, die darauf abzielen,

die Arbeit insbesondere durch Tarifverträge zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften für die Kinderbetreuung förderlich zu gestalten,

angemessene Löhne und Arbeitsbedingungen für im Bereich der Kinderbetreuung tätige Personen zu gewährleisten,

im öffentlichen Sektor Maßnahmen zu ergreifen, die für den Rest der Wirtschaft als Beispiel dienen könnten.

Teilung der Verantwortung

Die EU-Länder sollten eine verstärkte Beteiligung von Männern an den Kinderbetreuungspflichten fördern, um somit eine ausgewogenere Teilung der elterlichen Pflichten zu erreichen und den Frauen eine bessere Eingliederung in das Berufsleben zu ermöglichen.

Weitere Informationen sind hier erhältlich: EU-Ziele für die Kinderbetreuung.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Barcelona-Ziele - Ausbau der Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder in Europa mit dem Ziel eines nachhaltigen und integrativen Wachstums (COM(2013) 322 final vom 29.5.2013)

Letzte Aktualisierung: 14.09.2015